ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: "charly.strolchi AT t-online.de" <charly.strolchi AT t-online.de>
- To: "Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Ag-waffenrecht] Zuverlässigkeit
- Date: Tue, 11 Nov 2014 17:36:16 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Habe ich erst jetzt in dem ganzen Wust gefunden:
Mit Entscheidung vom 28.05.2014 weist die Bundesregierung den Antrag des
Bundesrates zurück, zukünftig bei der Überprüfung der waffenrechtlichen
Zuverlässigkeit eine Abfrage nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter
über den Erlaubnisinhaber verpflichtend zu machen.
Der Antrag wurde, initiiert durch das Land Niedersachsen, am 11. April 2014
durch den Bundesrat gestellt.
Das Forum Waffenrecht hatte sich, wie auch im Jahr 2012, als diese Forderung
bereits schon einmal gestellt wurde, gegen den hierin ausgedrückten
Generalverdacht gewandt, unter den alle Waffenbesitzer mit dieser Forderung
gestellt werden.
Dabei lehnen auch wir es ganz selbstverständlich ab, politischen oder
religiösen Extremisten und Fanatikern den Zugang zu Schusswaffen zu
ermöglichen. Jedoch hierfür jeden Waffenbesitzer einer geheimdienstlichen
Untersuchung zu unterziehen, ist in einem Rechtsstaat unverhältnismäßig und
willkürlich.
Schließlich bietet das Waffengesetz bereits aktuell die Möglichkeit im
Verdachtsfall geheimdienstliche Erkenntnisse im Erteilungs- und
Entzugsverfahren zu nutzen. Dieses Instrument jedoch pauschal und
verdachtsunabhängig auf alle Waffenbesitzer auszudehnen, hielten wir für
überzogen, hätte es auch die Kapazitäten der Verfassungsschutzbehörden
überfordert und damit den zeitlichen Rahmen für jedes Antragsverfahren
gesprengt.
Umso mehr freut es uns, dass die Bundesregierung sich unserer Argumente
angenommen und unsere Bedenken geteilt hat. Dies bestätigt wieder einmal die
Arbeit des Forum Waffenrecht, im konstruktiven Dialog zu sinnvollen
Ergebnissen zu kommen.
Gestützt wird unsere Argumentation nicht zuletzt durch die aktuell vom
Bundeskriminalamt vorgestellte Kriminalstatistik für das Jahr 2013.
Der langfristige Trend rückläufiger Schusswaffenkriminalität hielt auch in
diesem Berichtsjahr an. So ging die Anzahl der Bedrohungen mit Schusswaffen
um 13,4% und die Fälle, bei welchen im Zusammenhang mit einer gefährlichen
oder schweren Körperverletzung geschossen wurde, um 0,4% zurück.
Die Zahlen bestätigen den seit den 1970er Jahren andauernden Trend
rückläufiger Gewaltkriminalität.
Die Ergebnisse wären noch aussagekräftiger und würden das eigentlich Problem
noch zielsicherer beschreiben, wenn endlich auch im Rahmen der
Kriminalstatistik zwischen Waffen aus legalem und illegalem Besitz bei der
Beteiligung an Straftaten unterschieden würde, wie wir dies bereits lange
Zeit fordern.
- [Ag-waffenrecht] Zuverlässigkeit, charly.strolchi AT t-online.de, 11.11.2014
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