Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Und wieder die Grünen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] Und wieder die Grünen


Chronologisch Thread 
  • From: <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Und wieder die Grünen
  • Date: 11 Oct 2012 15:03 GMT
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 18.09.12

Gebührenpflicht nach dem Waffengesetz für Niedersachsen regeln!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Gebühren nach dem Waffengesetz wurden bisher sowohl für den Bund, als auch für die Länder in der Kostenverordnung zum Waffengesetz(WaffKostV) geregelt. Zwar unterliegt auch nach der Fö-deralismusreform das Waffenrecht immer noch der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes, allerdings regelt mit den Änderungen des Waffengesetz und des Beschlussgesetzes in 2008 der Bund nur noch für den Bereich der Bundesverwaltung die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Länder müssen eigene Kostenregelungen für diesen Bereich schaffen. Obwohl die Gebührentatbe-stände zwischen den so genannten Nordländern abgestimmt wurden, hat Niedersachsen noch kei-ne Änderung auf den Weg gebracht und will möglicherweise auch keine Gebühren für die regelmä-ßige Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung nach § 4 Abs. 3 WaffG und die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbo-tenen Waffen aufnehmen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, zeitnah in die niedersächsische Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) die mit den Län-dern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein abgestimm-ten Gebührentatbestände im Sinne der WaffKostV und des Waffengesetz und zusätzlich

eine Gebühr für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG in kostendeckender Höhe sowie

eine Gebühr in kostendeckender Höhe für die Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition oder verbotener Waffen am Aufbewahrungsort sowie für eine Nachkontrolle bei festgestellten Verstößen, aufzuneh-men.

 

Begründung

Eine Arbeitsgruppe der so genannten „Nordländer", bestehend aus den Ländern Bremen, Ham-burg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat die Kostentatbestän-de für die Gebühren nach dem WaffenG erarbeitet und bestimmt, um im norddeutschen Bereich möglichst für gleiche Tatbestände jeweils gleiche Gebühren zu erheben. Das Land Bremen ist in 2 Punkten von der gemeinsamen Regelung abgewichen und hat in diesem Jahr zusätzlich Gebühren für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit(je nach Aufwand zwischen 25 und 75 ) und die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen (139 und Nachprüfung 70 ) eingeführt. Bisher gibt es in Niedersachsen in der AllGO keine Kostentatbestände für das WaffG, obwohl hier eine Regelung zu schaffen ist. Of-fensichtlich will die Landesregierung auch in eine zu schaffende Ergänzung der Allgemeinen Ge-bührenordnung in Bezug auf die Gebühren des WaffG keine Gebühr für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG und keine Gebühr für die Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition oder verbotener Waffen am Aufbewahrungsort auf-nehmen. Dies obwohl der Umfang der Überprüfungsmaßnahmen durch die Waffenbehörden nach der Änderung des Waffengesetz in 2009 im erheblichen Umfang zugenommen hat, da auch Kontrollen unabhängig davon, ob begründete Zweifel an der sicheren Aufbewahrung bestehen, möglich sind.

Seit dem Inkrafttreten der Neuregelung des Waffengesetzes in 2009 sind nach Mitteilung der Lan-desregierung in der Antwort zur Großen Anfrage (Drs. 16/4712) der Grünen Wie viele Waffen gibt es in Niedersachsen? Wie sind die Ergebnisse nach den letzten Waffenrechtsänderungen?" seit Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2011 von den niedersächsischen Waffenbehörden insgesamt 14921 Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen und Munition durchgeführt worden. Würde Nieder-sachsen die Kostentatbestände ebenfalls übernehmen, könnten den Waffenbehörden zusätzliche Einnahmen in Höhe von ca. 1 Mio zur Verfügung stehen.

Stefan Wenzel

Fraktionsvorsitzender




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang