ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Johannes Bormann <post AT jobotech.de>
- To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht in Schleswig-Holstein
- Date: Thu, 07 Jun 2012 08:46:52 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Ahoi,
ich möchte hier die Stellungnahme von Heiko Schulze, "Nordpirat" zu einer Anfrage des Spiegels weitergeben:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Heiko K. L. Schulze [mailto:heiko.schulze[at]piratenpartei-sh.de]
Gesendet: Mittwoch, 6. Juni 2012 20:33
An: Der SPIEGEL Hauptstadtbüro
Betreff: Re: Wahlprogramm Waffenrecht
Sehr geehrter Herr Macho,
unser Wahlporgramm entstand über einen sehr langen
Zeitraum, vom Herbst
2010 bis zum Januar 2012, wurde Stück um Stück auf insgesamt 5
Landesparteitagen verabschiedet. In der Regel wurden einzelne Punkte
ganz real in kleinen Kreisen und auf Stammtischen diskutiert und
besprochen, meistens aber in wöchentlich stattfindenden öffentlichen
Mumble-Telefonkonferenzen mit sehr unterschiedlicher
Besetzung, bevor
schließlich am 15. Januar 2012 das Programm insgesamt verabschiedet
wurde. Insofern kann ich Ihnen die Frage, wer letztlich am
Zustandekommen der einzelnen Punkte - und hier besonders
des von ihnen
erwähnten Punktes - beteiligt war, nicht mehr beantworten,
oder eben:
viele Piraten. Da bei den Mumblekonferenzen und den
Stammtischen auch
Nicht-Piraten teilnehmen können, kann es auch sein, dass
Nicht-Parteimitglieder da mitgewirkt haben.
Wer letztlich den Antrag dann auf einem Parteitag stellte
und ihn dort
begründete, war zweitrangig. Ich selbst habe so über 60
Anträge (sehr
oft stellvertretend) zum Wahlprogramm gestellt, letztlich
dann auch den
zum Waffenrecht, was mir am Telefon spontan nicht mehr so
gegenwärtig
war. Ich selbst hatte keinen Kontakt zur AG Waffenrecht,
kann das aber
nicht für andere ausschließen. Die AG kommt letztlich zu der selben
Ansicht wie wir auch in unserem Antrag, wenn sie
formuliert: "Wir setzen
uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit
gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit oder Grundrechte der
Bürger beschneiden." - Wir haben formuliert: "Wir setzen uns für
Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von
Schusswaffen
regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleistet."
Der aktuelle Anlass für einen Antrag dieser Art waren
damals Amokläufe
an Schulen und Waffenmissbräuche und eine pauschale
Verdächtigung von
Sportschützen, gepaart mit der Forderung nach zentralen
Waffenregistern,
die eine Diskussion des Waffenrechts aufkommen ließen. In
einer von der
Presse und Politikern geschürten, aufgeheizten Atmosphäre
wurde damals
vehement ein schärferes Waffenrecht gefordert. Bei diesem
üblichen Weg,
Gesetze verschärfen zu wollen, um die Bevölkerung zu
beruhigen, werden
die eigentlichen, gesellschaftlich bedingten Ursachen nicht
beachtet.
Gegen diese einfachen und schnellen Antworten richtete sich unser
Wahlprogrammpunkt. Die AG Waffenrecht hat dies inzwischen recht gut
formuliert, wobei ich darauf hinweisen muss, dass die Aussagen der
Arbeitsgemeinschaften keine offiziellen Aussagen der Partei
darstellen.
Derzeit ist das Waffenrecht, soweit ich das beobachte, in
Schleswig-Holstein kein brennendes Thema.
Ich hoffe, Ihnen damit Ihre Fragen beantwortet zu haben
mfg
H. Schulze
Am 05.06.2012 14:30, schrieb Der SPIEGEL Hauptstadtbüro:
> S. g. Herr Schulze,
>
> besten Dank für den Hinweis auf die Anträge des
Landesparteitages. Tatsächlich fand ich dort Sie als
Antragsteller zu der Passage bez. des Waffenrechts, der ja
angenommen und ins Wahlprogramm genommen wurde.
>
> Diesbezüglich möchte ich mich noch mit zwei Fragen an Sie wenden:
>
> 1) Wie genau ist der Antragstext zustande gekommen; mit
welchen Piraten, AGs bzw. Nicht-Piraten wurde der Antrag formuliert.
>
> 2) Sie erwähnten in unserem Telefonat, dass Sie vermuten,
dass der Antragsteller mit der AG Waffenrecht kooperierte.
Nachdem Sie der Antragsteller waren, können Sie mir sagen,
wie diese Kooperation ausgesehen hat und welche
Überscheidungspunkte Sie mit der AG Waffenrecht hatten?
>
> Sie erreichen mich jederzeit auch unter 030/886688/154
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Andreas Macho
Ich habe folgende Mail an Heiko Schulze gesandt:
Hallo Heiko Schulze,
ich möchte mich recht herzlich bedanken für Deine (Ihre) Antwort an den Spiegel. Ich finde die Antwort sehr gut und sachlich formuliert.
Im derzeitigen Kolationsvertrag zwischen SPD, Grüne/Bündnis90 und SSW gefallen mir die Zeilen
2234 Wir wollen sicherstellen, dass eine intensive Kontrolltätigkeit der Waffenbehörden in den
2235 Kreisen und kreisfreien Städten stattfindet. Ergänzend wollen wir ein Programm zur freiwilli
2236 gen Abgabe legaler und illegaler Waffen auflegen.
natürlich nicht, denn sie würdigen mündige, vielfach überprüfte und rechtstreue Bürger herab. Die im jetzigen Waffenrecht schon beschriebene Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung durch nicht angekündigte, anlasslose Aufbewahrungskontrollen soll hier wohl im Rahmen einer Strategie gegen Waffenbesitzer genutzt werden, um ordentlich "Druck zu machen".
Erst wenn man festgestellt hat, daß die "anlaßlose Kontrolle" wegen der weit verbreiteten illegalen Waffen auch in jedem anderen Privathaushalt durchgeführt werden muß, werden sich die nicht direkt betroffenen Bürger über diese Grundrechtseinschränkungen Gedanken machen.
Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden - ich halte die gründliche Überprüfung von Waffenbesitzern für wichtig und sehr sinnvoll, ich halte die Forderungen nach nachgewiesener Sachkunde und die nachgewiesene, effektive Sicherung der Waffen und Munition gegen Wegnahme durch Unbefugte für essentiell wichtig und ich glaube, daß diese Grundsätze auf allgemeinen Konsenz stoßen. Eine Überprüfung mag vorgenommen werden, wenn man sich darüber im Klaren ist, daß wir uns hier immer nur über "Momentaufnahmen" unterhalten. Auch die regelmäßige Überprüfung durch Einsicht in das Führungszeugnis oder Nachfrage bei der örtlichen Polizeidienststelle kann ich tolerieren, wenn es die "Sicherheits-Befindlichkeit der Bürger" verbessert.
Ich wehre mich aber gegen eine Hatz auf Legalwaffenbesitzer und sehe mich nicht wie ein Drogenabhängiger, der die Gesellschafft schädigt und desshalb zur Aufgabe seines Hobbys gedrängt werden muss. Oder wie ein potentielles Sicherheitsrisiko, das permanent mißtrauisch überwacht und häufig überraschend kontrolliert werden muß. Ich fordere vom Staat ein gewisses Maß an Grundvertrauen und rechne mir die so oft zitierte "Mündigkeit des Bürgers" zu. Überwachung und "intensive Kontrolltätigkeit" der Behörden ist bei Gesetzesbrechern angebracht - aber eben nicht bei Menschen, die ihre Rechtstreue schon mehrfach nachgewiesen haben.
Problematisch ist ja auch die schwammige und weltfremde Definition von Dingen, die das Waffenrecht regeln will - doch das ist wohl eine andere Baustelle.
Noch einmal herzlichen Dank für Deine (Ihre) sehr gute Antwort an den Spiegel.
Mit piratigen Grüßen
Johannes Bormann
Mitglied der AG Waffenrecht der Piratenpartei Deutschlands
________________________________________________
JoboTech
Johannes T. Bormann
Bahnhofstr. 19
25486 Alveslohe
Deutschland
Tel: +49 4193 969089
E-Mail: post[at]JoboTech.de
http://www.jobotech.de
UStID: DE165550082
________________________________________________
- [Ag-waffenrecht] Waffenrecht in Schleswig-Holstein, Johannes Bormann, 07.06.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht in Schleswig-Holstein, Cathy, 07.06.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Waffenrecht in Schleswig-Holstein, Susanne Putsche Dobert, 07.06.2012
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.