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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Fakten und Argumente zur Zentrallagerung

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Fakten und Argumente zur Zentrallagerung


Chronologisch Thread 
  • From: volkert <tomalavr AT aol.com>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Fakten und Argumente zur Zentrallagerung
  • Date: Sun, 03 Jun 2012 21:40:06 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Informationen aus erster Hand:
Für das Schweizer Sturmgewehr gibt es keine Vorschriften bezüglich Aufbewahrung.
Diese sind also tatsächlich häufig unterm Bett, Im Kleiderschrank oder auf dem Estrich zu finden.
Einzige Bedingung: Der Verschluss muss entfernt und weggeschlossen werden.
Zum Sturmgewehr gibt es auch eine versiegelte Packung Notmunition (20 Schuss).
Zu jeder Wehrübung muss diese Munition mitgebracht und vorgezeigt werden. Wenn dann die
Packung geöffnet wurde gibt es richtig Ärger. (Strafrechtliche Ahndung).

Andererseits können Schweizer auch Muition für das SG kaufen um mit dem Gewehr zu trainieren.
Insofern ist die Munition also kein Problem.

Private Waffen müssen in einem Waffenschrank verschlossen aufbewahrt werden. Ein stabiler Schrank
mit einem vernünftigen Schloss genügt hierfür. Tresore sind nicht unbedingt erforderlich. Erst ab einer
gewissen Anzhal Waffen kann das Polizeidepartement eine Aufbewahrung in einem Sicherheitsschrank
fordern. Kontrolliert wird die Aufbewahrung jedoch nicht ohne konkreten Grund.
Munition darf zusammen mit den Waffen aufbewahrt werden.

Im Prinzip muss für den Erwerb bewilligungspflichtiger Waffen (vor allem Kurzwaffen und Selbstladegewehre)
auch ein Bedürfnis bestehen. Selbstverteidigung wird übrigens als Bedürfnisgrund anerkannt.
Dafür wird ein Waffenschein ausgestellt (Entspricht unserer WBK).
Waffen dürfen jedoch nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Hierfür ist ein Waffentrageschein (entspricht
unserem Waffenschein) erforderlich.
Führen bedeutet, dass man eine geladene Waffe in der Öffentlichkeit trägt.
Der Transport einer ungeladenen Waffe (z.B. das SG) auch ohne Koffer oder Futteral wird nicht als "Führen"
erachtet.

Zentrale Lagerung gibt es für private Waffen nicht.
Militärwaffen können im Zeughaus gelagert werden. Hierfür besteht jedoch keine Verpflichtung.
Eine entspechende Initiative wurde vor wenigen Jahren per Volksentscheid mit deutlicher Mehrheit
abgelehnt.


Grüße
Volker


Am 01.06.2012 10:44, schrieb Wolfgang Rink:
Hallo -hier :http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Schweiz) - ist leider
nur ein sehr kurzer Abschnitt zu Aufbewahrung und zentrale Lagerung wird gar
nicht erwähnt - suche noch weiter ..
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 01 Jun 2012 09:57:02 +0200
Von: "Peer Ponocny"<P.Ponocny AT gmx.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht<ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Fakten und Argumente zur Zentrallagerung
Hallo,
es wäre schön, wenn Du Links zu den schweizer Verhältnissen suchen
könntest.
Hat sich Dein Problem mit der Registrierung beim Pad erledigt?




-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 31 May 2012 14:21:24 +0000
Von: WolfgangR<WolfgangR AT news.piratenpartei.de>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Fakten und Argumente zur Zentrallagerung
Tetsuhara schrieb:
Hallo zusammen,

ich habe mal angefangen mit der von mir vorgeschlagenen Themen- und
Argumentensammlung zum Thema zentrale Lagerung. Das Pad findet ihr
hier:
https://waffr.piratenpad.de/10

Ich bitte um rege Beteiligung. Die von mir genannten Thesen können
schamlos geändert,ergänzt und mit Zahlen und Beispielen versehen
werden.
Das Ergebnis eignet sich dann hoffentlich, um es als einen
umfangreichen
Punkt in unser Wiki einzubinden und alle Anfragen zu diesem Thema
dorthinlenken zu können.
Hallo - wollte mich beim Pad anmelden ,gelang mir nicht (was muß mann
da
"können"? )-also soweit mir bekannt:in der Schweiz wurde die zentrale
Unterbringung wieder abgeschafft da es zu vermehrten Einbrüchen kam -
sehr viel größere Beute und weniger Aufwand als bei Dezentraler
Aufbewahrung - Diebe müßten ja auch erst die priv. Adresse ermitteln
usw.
Grüße
Wolfgang
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht
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