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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Fwd: Re: Antrag zum BPT

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] Fwd: Re: Antrag zum BPT


Chronologisch Thread 
  • From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
  • To: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>, Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Fwd: Re: Antrag zum BPT
  • Date: Sun, 11 Mar 2012 19:22:58 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Oliver,


ich vermute es gibt ein Urteil oder einen Aufsatz oä zu den willkürlichen Kontrollen in Österreich?
Kannst Du uns das zur Verfügung stellen, bzw. einen Recherchehinweis geben, damit ich das rausuchen kann?!

Liebe Grüße

Susanne
Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim


-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT Datum: Sun, 11 Mar 2012 19:17:13 +0100 Von: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de> An: Oliver T. Vaillant <o.t_vaillant AT yahoo.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>

Hallo Oliver,

das ist fein.
Diesen Ansatzpunkt hatte ich noch nicht gesehen.
Dann wird die Argumentationsschiene gegen die verdachtsunabhängigen Kontrollen ja immer breiter.

Jetzt brauchen wir nur noch endlich jemanden, der beschwert ist und den Rechtsweg beschreitet.

Liebe Grüße

Susanne
Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim

Am 11.03.2012 11:33, schrieb Oliver T. Vaillant:
Hallöchen,

eine verdachts- und damit Auslöserer-unabhängige Kontrolle ist per Definitionem willkürlich; das verstößt gegen das Willkürverbot, das im Rechtsstaatsprinzip in  Art.20 GG enthalten ist.
Im Klartext für juristische Laien bedeutet das: Kontrollen ohne einen (wenn auch nur abstrakten) Verdacht sind auch dann verfassungswidrig, wenn sie formal im Gesetz vorgesehen sind.
In Österreich, dass die willkürlichen Kontrollen schon lange vor der BRD eingeführt hat, wurden sie deswegen wieder abgeschafft.

Noch deutlicher: Seit 2009 ist das Waffengesetz eindeutig verfassungswidrig. In Deutschland besteht nur das Problem, dass man für eine Verfassungsbeschwerde gegen ein förmliches Bundesgesetz eine so genannte "eigene Beschwer" braucht (d.h. selbst verfassungswidrig durchsucht worden sein muss und danach noch einen Nachteil haben muss), weil man sonst schon formal gar nicht klagebefugt ist.

Und jaaa - ich Hab' Jura studiert.

G*... Lou


Von: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Gesendet: 19:23 Dienstag, 6.März 2012
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT

Hallo,

ich möchte wirklich darauf drängen den Absatz

"Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) durch verdachtsunabhängige und somit willkürliche Kontrollen ist zurückzunehmen, weil durch diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht nachweislich erhöht wird."

nicht wie von Dingo vorgeschlagen, zu ändern. Der Absatz hat so wie er da steht eine klare Aussage. Mit der "weichen" Version kann ich mich nicht identifizieren.

Liebe Grüße

Susanne
Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim

Am 06.03.2012 04:33, schrieb I.Enys Untra:

Hallo,

der letzte Satz ist mir etwas zu dick aufgetragen.

Wie wäre es statt

Code:

Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) durch verdachtsunabhängige und somit willkürliche Kontrollen ist zurückzunehmen, weil durch diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht nachweislich erhöht wird.

mit

Code:

Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ist das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) strikt zu beachten. In der momentanen Form lehnen wir sie ab, weil sie willkürlich sind und durch diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht erhöht wird.

Damit wäre der "GG-Hammer" entschärft (d.h., es wird nicht mehr als "Waffenlobby-Hammerargument" wahrgenommen), die momentane Praxis aber trotzdem klar abgelehnt. M.E. steigert das die Akzeptanz.

73
Dingo

PS: Wer sowieso schon auf http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik ist, könnte vielleicht einen Blick auf die anderen Anträge werfen und entsprechend eine Unterstützung oder Gegnerschaft äußern?

* http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Satzungs%C3%A4nderung_004 und
* http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Satzungs%C3%A4nderung_004a

...betreffen uns direkt als AG und sollen helfen, daß unsere Ergebnisse nicht am Ende "ad maioram dei gloriam" sind - abgesehen davon halte ich "Checks and Balances" in der Partei für sehr wichtig.

Vielleicht wollen sich Koordinatoren auch am Antrag beteiligen (=den Antrag mitstellen)?

--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht







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