ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
- To: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>, Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Ag-waffenrecht] Fwd: Re: Antrag zum BPT
- Date: Sun, 11 Mar 2012 19:22:58 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Hallo Oliver, ich vermute es gibt ein Urteil oder einen Aufsatz oä zu den willkürlichen Kontrollen in Österreich? Kannst Du uns das zur Verfügung stellen, bzw. einen Recherchehinweis geben, damit ich das rausuchen kann?! Liebe Grüße Susanne Susanne Putsche Dobert Rechtsanwältin Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT Datum: Sun, 11 Mar 2012 19:17:13 +0100 Von: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de> An: Oliver T. Vaillant <o.t_vaillant AT yahoo.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de> Hallo Oliver, das ist fein. Diesen Ansatzpunkt hatte ich noch nicht gesehen. Dann wird die Argumentationsschiene gegen die verdachtsunabhängigen Kontrollen ja immer breiter. Jetzt brauchen wir nur noch endlich jemanden, der beschwert ist und den Rechtsweg beschreitet. Liebe Grüße Susanne Susanne Putsche Dobert Rechtsanwältin Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim Am 11.03.2012 11:33, schrieb Oliver T. Vaillant: Hallöchen,
eine verdachts- und damit Auslöserer-unabhängige
Kontrolle ist per Definitionem willkürlich; das verstößt
gegen das Willkürverbot, das im Rechtsstaatsprinzip in
Art.20 GG enthalten ist.
Im Klartext für juristische Laien bedeutet das:
Kontrollen ohne einen (wenn auch nur abstrakten) Verdacht
sind auch dann verfassungswidrig, wenn sie formal im Gesetz
vorgesehen sind.
In Österreich, dass die willkürlichen Kontrollen
schon lange vor der BRD eingeführt hat, wurden sie deswegen
wieder abgeschafft.
Noch deutlicher: Seit 2009 ist das Waffengesetz
eindeutig verfassungswidrig. In Deutschland besteht nur das
Problem, dass man für eine Verfassungsbeschwerde gegen ein
förmliches Bundesgesetz eine so genannte "eigene Beschwer"
braucht (d.h. selbst verfassungswidrig durchsucht worden
sein muss und danach noch einen Nachteil haben muss), weil
man sonst schon formal gar nicht klagebefugt ist.
Und jaaa - ich Hab' Jura studiert.
G*... Lou
Von: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de> An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de> Gesendet: 19:23 Dienstag, 6.März 2012 Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Antrag zum BPT Hallo,
ich möchte wirklich darauf drängen den Absatz "Die Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Art.13) durch verdachtsunabhängige und somit willkürliche Kontrollen ist zurückzunehmen, weil durch diese uneffizienten Kontrollen die Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit nicht nachweislich erhöht wird." nicht wie von Dingo vorgeschlagen, zu ändern. Der Absatz hat so wie er da steht eine klare Aussage. Mit der "weichen" Version kann ich mich nicht identifizieren. Liebe Grüße Susanne Susanne Putsche Dobert Rechtsanwältin Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim Am 06.03.2012 04:33, schrieb I.Enys Untra:
-- Ag-waffenrecht mailing list Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht |
- [Ag-waffenrecht] Fwd: Re: Antrag zum BPT, Susanne Putsche Dobert, 11.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd: Re: Antrag zum BPT, Oliver T. Vaillant, 13.03.2012
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