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[Ag-umwelt] Fwd: [BUND NRW] Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über den Tagebau Garzweiler II - Braunkohlentagebau oder Grundrechte?
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- From: Hanns-Jörg Rohwedder <danebod AT arcor.de>
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- Subject: [Ag-umwelt] Fwd: [BUND NRW] Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über den Tagebau Garzweiler II - Braunkohlentagebau oder Grundrechte?
- Date: Fri, 13 Dec 2013 23:21:33 +0100
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-------- Original Message --------
Subject: [BUND NRW] Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über
den Tagebau Garzweiler II - Braunkohlentagebau oder Grundrechte?
Date: Fri, 13 Dec 2013 09:30:39 +0100
From: Dirk Jansen <dirk.jansen AT bund.net>
To: Presseabo <nrw-presse AT news.bund.net>
+++ PRESSEinformation +++
*Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über den Tagebau
Garzweiler II *
/Braunkohlentagebau oder Grundrechte / Neue Vorgaben für mehr Bürgerrechte?/
Düsseldorf, 13.12.2013 | Am kommenden Dienstag (17.12.2013, 10.00 Uhr)
verkündet der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil über
die Verfassungsmäßigkeit von Genehmigungs- und Gerichtsentscheidungen
zugunsten des Tagebaus Garzweiler II. Es geht um zwei unterschiedliche
Verfassungsbeschwerden des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) und eines Privatklägers aus
Erkelenz-Immerath. Grundlage der Entscheidung ist die mündliche
Verhandlung vom 4. Juni 2013. In den bundesweit mit Spannung erwarteten
Urteilen geht es um die Schutzwirkungen des Grundrechts auf
Freizügigkeit (Art. 11 GG) - und damit das „Recht zu bleiben“ - im
Zusammenhang mit großflächigen Tagebauvorhaben sowie die
verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer
Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG).
„Damit steht erstmals die Frage, ob Bergrecht den Grundrechten vorgeht,
auf dem Prüfstand des höchsten Gerichts“, sagte BUND-Geschäftsleiter
Dirk Jansen. „Nach einem 13 Jahre langen Klageweg durch alle Instanzen
erwarten wir nun eine Grundsatzentscheidung, deren Bedeutung über die
des Vorhabens Garzweiler II hinausgehen dürfte. Wir hoffen, dass
sämtliche Bergbaubetroffenen im Rheinland, in Mitteldeutschland und in
der Lausitz aus der Entscheidung mehr Rechte gegenüber den Bergbehörden
und Energiekonzernen erhalten.“
Der BUND begleitet den Braunkohlentagebau Garzweiler II seit nunmehr 30
Jahren. Erstmals klagen konnte der Umweltverband im Jahr 2000. Die am 1.
Dezember 2000 eingereichte Klage gegen die Zulassung des
Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II wurde am 7. Juni 2005 vom
Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz abgewiesen. Daraufhin legte
der BUND am 9. Juli 2005 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen
die Zwangsenteignung seiner Obstwiese im Tagebau Garzweiler ein. Diese
erste Grundabtretungsklage im Rheinland wurde am 20. Oktober 2008 in
letzter Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Am
5.Dezember 2008 folgte dann die Verfassungsbeschwerde des BUND gegen
diese Entscheidung.
Auch Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der sowohl den BUND als auch den
Privatkläger vor Gericht vertritt, sieht der Urteilsverkündung mit
großer Spannung entgegen: „In der am 4. Juni zur Vorbereitung des
Urteils durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde deutlich, wie ernst
das Bundesverfassungsgericht die im Zusammenhang mit dem
Braunkohlentagebau Garzweiler erhobenen Verfassungsbeschwerden nimmt.
Eine Klärung, ob bzw. unter welchen verfassungsrechtliche
Voraussetzungen bei der Durchführung von Braunkohlentagebauen in
Grundrechte der Menschen eingegriffen werden darf, ist für tausende
bergbaubetroffene Menschen in Deutschland von immenser Bedeutung.“
Insbesondere auch vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung der
Landesregierung zur Umsiedlung weiterer Ortschaften im
Braunkohlentagebau Garzweiler kommt den Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts eine große politische Bedeutung zu. „Die
weitere Umsiedlungsplanung wurde vom Braunkohlenausschuss und der
Landesregierung unter Verweis auf die Urteile vorerst auf Eis gelegt“,
sagte BUND-Braunkohlenexpertin Dorothea Schubert. Braunkohle sei ein
Auslaufmodell und es sei unverantwortlich, weitere Menschen für diesen
antiquierten und umweltschädlichen Energieträger gegen ihren Willen
umzusiedeln. „Wir erwarten, dass die veralteten energiepolitischen
Grundannahmen einer klimaschutz- und zukunftsorientierten Energiepolitik
angepasst und die Abbaugrenzen zurückgenommen werden.“
/Hinweis: Die Verkündung der Entscheidung erfolgt am Dienstag, 17.
Dezember 2013, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Amtssitz „Waldstadt“, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe. Die
Kläger werden vor Ort sein. /
/Kontakt: Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, T. 0211 / 30 200 522 oder
T. 0172-29 29 733/
/ /
/Alle Infos: www.bund-nrw.de/garzweiler
<http://www.bund-nrw.de/garzweiler> /
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- [Ag-umwelt] Fwd: [BUND NRW] Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über den Tagebau Garzweiler II - Braunkohlentagebau oder Grundrechte?, Hanns-Jörg Rohwedder, 13.12.2013
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