ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Ag-umwelt mailing list
Listenarchiv
- From: "La Caleta GmbH" <info AT lacaleta.de>
- To: <energie_und_infrastruktur AT lists.piratenpartei.de>
- Cc: by-fg-umwelt AT lists.piratenpartei-bayern.de, ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Ag-umwelt] WG: Kürzung der Solarförderung
- Date: Tue, 27 Mar 2012 19:59:20 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-umwelt>
- List-id: <ag-umwelt.lists.piratenpartei.de>
Zur Info, pdf im Anhang.
Von: Stracke Stephan Mitarbeiter 02 [mailto:stephan.stracke.ma02 AT bundestag.de]
Sehr geehrter Herr Blechschmidt,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. März dieses Jahres. Diese haben Sie auch an Herrn Dr. Nüßlein gesandt, der die Verhandlungsführung für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag innehat.
Zwischenzeitlich haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen zum Gesetzentwurf „zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ verständigt, die ich Ihnen aktuell übermitteln möchte:
Die Grundentscheidung des Gesetzentwurfs bleibt unangetastet: Die Vergütung für Solaranlagen wird einmalig zum 1. April 2012 deutlich abgesenkt. Gesunkene Anlagenpreise werden damit an die Stromkunden weitergegeben und übermäßige Renditen bei Investoren verhindert. Wir sorgen für eine spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik und ein Zubautempo, das die Netzstabilität nicht gefährdet.
Der Vertrauensschutz für Investitionen aus dem Mittelstand wird verbessert. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 übermittelt wurde, erhalten die bisherige Vergütung, wenn sie bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wie Mülldeponien oder ehemaligem Militärgelände wurde die Übergangsfrist auf den 30. September 2012 verlängert.
Es wird wieder ein automatischer Anpassungsmechanismus eingeführt ("atmender Deckel"). Dieser sorgt für höhere oder niedrigere Abschläge in der Zukunft, wenn das Ziel eines jährlichen Ausbaus von derzeit 2.500 bis 3.500 MW über- oder unterschritten wird. Alle Degressionen werden wie bisher in Prozent erfolgen, nicht in Cent pro Kilowattstunde wie im Entwurf. Sie erfolgen zugleich monatlich, die Grunddegression beträgt ein Prozent pro Monat. So werden "Schlussverkäufe", die bisher regelmäßig vor anstehenden Absenkungsschritten erfolgten, vermieden.
Die Parlamentsrechte werden gestärkt. Alle ursprünglich vorgesehenen Verordnungsermächtigungen werden gestrichen.
Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen anzureizen, werden künftig für neue Anlagen nur noch 80 Prozent (im Entwurf: 85 Prozent) des produzierten Stroms nach EEG vergütet. Dies ist bereits heute technisch machbar. Gleichzeitig beauftragen die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung, im Rahmen bestehender Haushaltsmittel die Förderung für Energiespeicher deutlich zu verbessern. Die Direktvermarktungsanforderung für Anlagen über ein MW wird gestrichen.
Im Außenbereich des ländlichen Raums werden Solaranlagen auf Tierställen bzw. auf neu ausgesiedelten Höfen den Solaranlagen auf Wohngebäuden gleichgestellt. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass sogenannte „Solarstadl“, also Hallen, die ausschließlich zum Zweck einer Photovoltaik-Anlage gebaut werden, künftig wie Freiflächen niedriger vergütet werden. Freiflächenanlagen in zwei unterschiedlichen Gemeinden werden abweichend vom Entwurf auch bei räumlicher Nähe nicht als eine Anlage vergütet.
Das Einspeisemanagement für Solaranlagen unter 100 kW wird aus technischen Gründen auf den 1. Januar 2013 verschoben. Weitere Anpassungen betreffen Zinszahlungen von Unternehmen auf die EEG-Umlage, den Austausch von Solarmodulen und redaktionelle Korrekturen.
Zu den Details darf ich auf den übersandten Info-Dienst in der Anlage verweisen.
Ob sich über den Bundesrat weitere Veränderungen ergeben, bleibt abzuwarten. Vorgenannte Änderungen sind jedenfalls das Ergebnis der Gespräche der Koalitionsfraktionen mit den Ländervertretern.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke MdB
Von: La Caleta GmbH [mailto:info AT lacaleta.de]
Sehr geehrter Herr Stracke,
Besten Dank für Ihre Antwort. meine vermutete Emailadresse an Frau Hasselfeldt war offensichtlich ungültig. Deshalb freut es mich, dass Sie geantwortet haben.
Besten Dank auf für die Übermittlung des Gesetzentwurfes.
Generell sehe ich den § 64g als kritisch an, da er der Bundesregierung in Alleinzuständigkeit die Verfügung über die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen ermöglicht, welche vor allem für uns im Süden lebende von Bedeutung sind. Eine Ausklammerung der Länder von der Mitbestimmung lehne ich daher ab. Dabei teile ich offen meine Ansicht mit, dass die Entscheidung über die Förderung von Technologien dahin gehört, wo diese Technologien gegenüber anderen Alternativen Sinn machen . Vor allem wenn es um die Schaffung dezentraler Kapazitäten geht. Die bereits jetzt stark steigenden Netzentgelte sind ein Vorgriff der Netzbetreiber auf die zu erwartenden Investitionen für einen Netzausbau, den wir in dieser Dimension kaum benötigen werden, wenn wir uns über kommunale Energiekonzepte sinnvoll von oben nach unten an ein durch valide Stromverbrauchsdaten untermauertes Fundament heranarbeiten. Dazu brauchen wir knapp zwei Jahre um ein solches Netz aus kommunalen Energiekonzepten herauszuarbeiten.
Aber das führt vom Kern weg:
Die Errichtung einer PV-Anlage umfasst mehr als nur den Kauf von Solarmodulen. Dazu gehören eine Planung samt Antrag, in der Regel eine Absturzsicherung am Gebäude, die elektrotechnische Anbindung ans Netz und die Hardware: Wechselrichter, Zähler, Fernüberwachung etc. All diese zusätzlichen Kosten sinken im Gegensatz zu den Modulpreisen kein bisschen, im Gegenteil steigen sie.
Die Veränderung der Leistungsklassen und die weitgehende gleichförmige Absenkung der Vergütungen benachteiligen auf diesem Weg die Investitionswilligen in private Kleinanlagen weit mehr, als die Investoren in Großanlagen. Deren Genehmigungsfähigkeit wird ohnehin durch eine zunehmend ablehnende Haltung vor allem auf dem Land (irrationale Verschandelungsargumente auch bezüglich Konversions- und Verkehrsinfrastrukturrandflächen, die Zahl der Gemeinderäte, die Anlagen für erneuerbare Energien generell auf Gemeindegebiet ablehnen, dagegen aber jedes noch so hässliche und sinnfreie Gewerbe- oder Baugebiet zulassen nimmt zu).
Auch wenn die so genannte Netzparität in der BRD kurz vor dem Tor steht: Das Tor ist noch nicht erzielt. So fußt diese statistisch unterlegte Erwartung doch vor allem auf dem bisherigen Zubau und dem sich entwickelnden Marktpreis. Da frage ich Sie doch: Warum will die Bundesregierung nun genau vor dem Tor stehen bleiben, satt den Ball ins Netz zu befördern? wem nützt das? Herrn Vahrenholt als Chef der Sparte "erneuerbaren", der auf diesem Weg die EEG-Umlage weitgehend in seine Offshore-Windparks umleitet? Den Netzbetreibern, die sich lukrative Ausbauaufträge für Leitungen nach Bayern sichern? Oder etwa den Endverbrauchern von Regelenergie, denen nach dem Märchen der Strompreiserhöhung wegen der erneuerbaren nun erhöhte netzentgelte ins Haus stehen?
Eine weitere Enttäuschung müssen alle die hinnehmen, die sich mit einer umweltfreundlichen Umrüstung ihres Wohngebäudes von einem fossilen Brennstoff auf eine Wärmepumpe befasst haben. Ohne Eigenverbrauchsregelung rechnet sich das nicht mehr. Dabei wäre der Umwelt so sehr geholfen. Ich arbeite nun seit zwei Jahren an einem entsprechenden Projekt, um für ein Wohngebäude mit 62 Einheiten den Verbrauch von 560.000 KWh Erdgas über einen Kessel in einen Verbrauch von 90.000 KWh Strom über eine Wärmepumpe zu realisieren und den Strom komplett aus einer PV-Anlage zu gewinnen. Doch leider: Fällt die Eigenverbrauchsregelung weg, rechnet sich entweder die PV-Anlage oder die Installation für die Wärmepumpe nicht mehr. Beide Investitionen liegen um die 260.000 Euro. Andere Fördermittel gibt es für diese bislang als Pionierarbeit zu sehende Leistung nicht. Das Gesamtvolumen würde sich auf rund 1 Mio. belaufen. Doch für die Refinanzierung stehen nur knapp 40.000 Euro zur Verfügung. Beleibt dagegen die Eigenverbrauchsregelung, würde die Sache gelingen: Ein CO2-freies Bestandsgebäude aus den 90ern ohne zusätzlichen Dämmungsaufwand. Die Werte des Gebäudes entsprechen ohnehin einem Standard nahe an der EnEV 2009.
Deshalb fordere ich Sie und den Kollegen Nüßlein noch einmal auf, für eine Absenkung und Neuklassifizierung mit Augenmaß zu sorgen:
Zudem schlage ich eine sinnvolle Entschärfung der Kürzungsbeschlüsse der Einspeisevergütung für Solarstrom vor:
Zu finden auch im Bürgerdialog über Deutschland:
Da Ihr Fraktionskollege und derzeit zuständiger Minister Röttgen offen sichtbar ohnehin kaum mehr Energie in eine vernünftige Lösung der Frage stecken will und sich mit seinem Wahlkampf in NRW beschäftigen wird, bitte ich um nachdrückliche Übernahme vor allem im Sinne Ihrer bayerischen Wahlberechtigten, die Sie ja als Direktkandidat vertreten.
mit freundlichen Grüßen
Thomas Blechschmidt
La Caleta GmbH
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CONFIDENTIAL This message is intended for the addressee only and may contain confidential information, the disclosure of which is prohibited. If you are not the intended recipient, please notify us immediately by email, telephone or fax and delete this email. Thank you. Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken
Von: Stracke Stephan [mailto:stephan.stracke AT bundestag.de]
Sehr geehrter Herr Blechschmidt,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. März dieses Jahres, die Sie an die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Frau Gerda Hasselfeldt MdB, gerichtet haben und ich in Kopie erhalten habe.
Ich habe Ihr Anliegen dem energiepolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Herrn Dr. Georg Nüßlein MdB, mit der Bitte um Berücksichtigung unterbreitet. Darüber hinaus erlaube ich mir, Ihnen den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur „Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien" zu Ihrer Information zu übersenden. Dabei weise ich darauf hin, dass sich das Gesetzesvorhaben noch im Beratungsstand befindet und Änderungen im Detail möglich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke MdB
Von: La Caleta GmbH [mailto:info AT lacaleta.de]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am Freitag haben Sie in Berlin die Chance, eine fatale Fehlprogrammierung der Herren Röttgen und Rösler zu korrigieren.
Die Entscheidung zur Kürzung der Solarförderung (eigentlich Photovoltaikförderung) war im Grunde bereits im vergangenen Jahr gefallen und hat für viele interessierte Menschen einen brauchbaren Planungshorizont gebildet. Im Grunde ist die Senkung der Förderung auch nicht zu beanstanden. Doch bitte mit Augenmaß.
Die Einführung einer neuen Leistungsklasse bis 10 KW ist zu begrüßen, da kleine Anlagen überdurchschnittlich teuer und daher deutlich weniger rentabel sind. Sie liefern allerdings einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung dezentraler Kapazitäten an Regelenergie gerade für private Haushalte. Die Vergütung für diese Anlagen sollte deshalb auf dem bisherigen Niveau bestehen bleiben.
Die Leistungsklasse bis 30 und 100 KW bilden in diesem Zusammenhang einen weiteren Baustein. Die Absenkung der Vergütungen für diese Anlagen ist in dem Rahmen vertretbar, der im vergangenen Jahr vereinbart wurde. Die Abschaffung dieser Leistungsklassen ist dagegen nicht vertretbar.
Für alle Analgen gilt, dass die Vergütung des Eigenverbrauchs weiterhin aufrecht erhalten werden muss. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der Begrenzung auf 85 % bzw. 70 % unbedingt notwendig, um Anreize für Speicherkapazitäten zu schaffen.
Die Einstellung der Förderung für Freiflächenanlagen ist grundsätzlich zu begrüßen. Solche Anlagen sollten nur noch gefördert werden, sofern eine doppelte Nutzung, z. B. als Weideland oder für Energiepflanzen realisiert wird. Als Ausgleich für die Einstellung der Förderung ist eine generelle allgemeine Freistellung von Baugenehmigungen und Zustimmungen der kommunalen Organe für die Verwendung von Konversionsflächen zu schaffen. Entsprechende Freistellungen vom Baurecht sind für Carports und Parkplatzüberdachungen auf Gewerbeflächen, Bahnanlagen, Autohöfe und ggf. Bundesferntrassen zu schaffen. Damit bestünde auch die Möglichkeit, den Räumaufwand im Winter zu reduzieren.
Speziell für die Belange Bayerns fordere ich Sie auf, am Freitag in der Diskussion standhaft zu bleiben und nicht dem Koalitionsfriedene zuliebe gegenüber den Ideen der Herren Rösler und Röttgen umzufallen. Die komplette Umleitung der Förderung in die Windparks der Nordsee nützt lediglich den Energiekonzernen EOn, ENBW, RWE und Vattenfall als federführenden Investoren. Dazu kommen weitere Lasten für den Bau der dann notwendigen Stromleitungen nach Bayern. Daran kann kein Bürger Bayerns ein ernsthaftes Interesse haben, solange es noch jede Menge nutzbares Potential für erneuerbare Energien vor Ort gibt.
mit freundlichen Grüßen
Thomas Blechschmidt
La Caleta GmbH
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- [Ag-umwelt] WG: Kürzung der Solarförderung, La Caleta GmbH, 27.03.2012
- Re: [Ag-umwelt] [Energiepolitik] WG: Kürzung der Solarförderung, Jan Hemme, 27.03.2012
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