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ag-umwelt - [Ag-umwelt] ePetition: Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Keine Betriebserlaubnis bei nicht ausreichender Sicherheit kerntechnischer Anlagen

ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ag-umwelt mailing list

Listenarchiv

[Ag-umwelt] ePetition: Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Keine Betriebserlaubnis bei nicht ausreichender Sicherheit kerntechnischer Anlagen


Chronologisch Thread 
  • From: Jürgen Stemke <stemke AT gmx.de>
  • To: "[Aktive-Nds]" <aktive-nds AT lists.piraten-nds.de>, "Hauptmailingliste pro Tag) der Piraten (Achtung: viele Mails" <aktive AT lists.piratenpartei.de>, Mailingliste der AG Energiepolitk <energie_und_infrastruktur AT lists.piratenpartei.de>, ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de, "Ortsgruppe (Niedersachsen)" <NDS-Wolfsburg AT lists.piratenpartei.de>, BS-Liste-neu <piraten AT lists.piratenpartei-braunschweig.de>
  • Subject: [Ag-umwelt] ePetition: Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Keine Betriebserlaubnis bei nicht ausreichender Sicherheit kerntechnischer Anlagen
  • Date: Mon, 26 Jul 2010 17:40:40 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-umwelt>
  • List-id: <ag-umwelt.lists.piratenpartei.de>


Ahoi.

Ich habe mal wieder etwas provoziert und polarisiert.

Der Petitionsausschuss hat meine Petition diesmal veröffentlicht, heute gegen 11 Uhr - im Gegensatz zu meiner Petition im letzten Jahr.

Unter < https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action="petition;sa=details;petition=13070 > kann man mitzeichnen oder an der bereits begonnenen kontroversen Diskussion teil nehmen, die sich in nur 8 Beiträgen bereis vom Thema Kernkraft zum Thema Demokratie verschoben hat. - Aber beim Mitdiskutieren bitte nicht übertreiben! Die Moderatoren haben bereits eingegriffen. ;)

Wer twittert kann das gerne twittern, ich hab's noch nicht so mit dem Zwitschern :)

Ansonsten können Freunde, Bekannte, andere Listen und andere Organisationen gerne auf die Petition hingewiesen werden.


Grüße,
Jürgen Stemke.


Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass kerntechnische Anlagen, Lager und Zwischenlager, die einem Absturz eines großen Flugzeugs nicht standhalten und bei einem entsprechenden Schadenereignis eine Kontamination der Umwelt nicht nachweislich verhindert werden kann, keine Betriebserlaubnis erhalten und dass bereits entsprechenden in Betrieb befindlichen Anlagen die Betriebserlaubnis unverzüglich entzogen wird.

Begründung

Die Bundesregierung, das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) halten die Gefahr von entsprechenden Anschlägen durch Flugzeuge für nicht unrealistisch und weisen darauf hin, dass "terroristische Anschläge auf kerntechnische Einrichtungen...in Betracht gezogen werden" müssen [Quelle: "Gefährdungslage inländischer kerntechnischer Einrichtungen", 2007, BKA, abgestimmt mit BfV und BND].

Der Gesetzgeber versucht Flugzeugentführungen seit Jahren mit Mitteln zu begegnen, die von der Einschränkung der Mitnahme von Flüssigkeiten bei Flügen gehen, bis hin zu Bemühungen, den Abschuss von Passagiermaschinen zu legalisieren.

Experten wie Piloten geben an und zeigen auf, dass alle ergriffenen Maßnahmen sicherheitstechnisch unwirksam sind oder relativ leicht umgangen werden können.
Flugzeugabstürze, gezielt und ungezielt, stellen eine in Betracht zu ziehende Gefahr da.

Der Bundesregierung sind die Gefahren nicht zuletzt aufgrund einer ILK-Studie der Länder Bayern, Hessen und Baden-Württemberg und entsprechender Debatten bekannt. Ein entsprechender Vorfall würde für Deutschland und Europa die größte anzunehmende Katastrophe darstellen.

In einem Vermerk im Rahmen der Studie der ILK (Internationale Länderkommission Kerntechnik) für den hessischen Umweltminister Dietzel kommen die Experten zu folgendem Ergebnis: "Von den 19 in der Bundesrepublik betriebenen Kernkraftwerken haben nur ... drei ... Anlagen eine bauliche Auslegung, die einem ... Flugzeugabsturz ohne gravierende Freisetzungen radioaktiver Stoffe ... standhalten kann." Weiter heißt es "Bei allen anderen Kernkraftwerken ist bei einem Aufprall auf das Reaktorgebäude mit schweren bis katastrophalen Freisetzungen radioaktiver Stoffe zu rechnen." (November 2002)

Da ein Betrieb kerntechnischer Anlagen aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials nur zu verantworten ist, wenn die Sicherheit vor radioaktiver Kontamination im Betrieb wie auch bei anzunehmenden Unfällen sichergestellt ist, ist der Entzug der Betriebsgenehmigung von unsicheren kerntechnischen Anlagen eine notwendige Konsequenz.        


Anregung für die Diskussion

Die Bundesregierung sagt "Sicherheit ist nicht verhandelbar". Wenn dies stimmt, dann ist der Betrieb kerntechnischer Anlagen nicht nachvollziehbar.

Quellen zur Recherche:

    * z.B. ZDF, Frontal 21 vom 16.06.2009
    * z.B. Google: flugzeug kernkraftwerk
    * z.B. Google: akw-sicherheitscheck

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