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ag-soziale_marktwirtschaft - [Ag-soziale_marktwirtschaft] Massnahmen zu mehr Beschäftigungsverhältnisse

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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[Ag-soziale_marktwirtschaft] Massnahmen zu mehr Beschäftigungsverhältnisse


Chronologisch Thread 
  • From: PolitPiratNRW <PolitPiratNRW AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Massnahmen zu mehr Beschäftigungsverhältnisse
  • Date: Fri, 31 Aug 2012 12:52:53 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Ahoi zusammen !

Fakt ist, dass es zu wenig Arbeitsplätze gibt, und das zu viele Menschen in irgend welchen Maßnahmen verharren, um durch Glück einen Job zu bekommen. Hierzu zählen Schwerbehinderte und Erwerbsgeminderte und auch die Gruppe von Arbeitslosen Frauen und Männer mit +50, Sozialhilfeempfänger gehören selbstverständlich auch dazu und Asylsuchende ebenfalls. Ich gehe von einem Bedarf von ca. 10.000.000 Jobs aus. Damit überhaupt wieder Jobs zur Verfügung stehen, muss entsprechender Missbrauch beseitigt werden, der Einstellungen entgegen steht.

Bekämpfung der Schwarzarbeit:
Hierzu gehört meiner Meinung die Bildung der Super-Task-Force "Schwarzarbeit" zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (auch wenn es vielen Piraten nicht gefällt … ) :
Die Einführung einer Spezial-Truppe zur Schwarzarbeitbekämpfung ist mittlerweile zwingend, wobei der Zoll wird von diesen Aufgaben vollständig entlastet wird.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist zu überarbeiten, denn die Befugnisse reichen hier derzeit nicht aus, um Täter gemäß § 266a StGB , Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt , dingfest zu machen.
Insbesondere in der Beweismittelsicherung sind hier weitgehende Befugnisse dieser Super-Task-Force gesetzlich zu gestatten. Hausdurchsuchungen zur Sicherung von Beweisen müssen zu jeder Tageszeit erlaubt sein, sofern ein Gerichtsbeschluss - im Einzelfall - vorliegt. Eine Hard-Core-Einsatztruppe mit Whistleblower als Super-Task-Force zur Verfolgung von Straftätern im Bereich der Schwarzarbeit ist für die Beweismittelsicherung zuständig. Die Verfolgung der Schwarzarbeit und in diesem Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sind im Privatsektor eher sehr selten und sind als Einzelfälle zu sehen, die strafrechtlich zu verfolgen sind.

Nötigung gemäß § 240 StGB zum gesundheitsschädlichem Arbeiten:
Die Super-Task-Force "Kampf gegen gesundheitsschädliches Arbeiten" ist in das Leben zu rufen.
Diese Fachabteilung sollte eine spezielle Abteilung sein, die der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstehen sollte.
Um die Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz einzudämmen, muss der Stress am Arbeitsplatz abgebaut werden. Dazu gehört meiner Meinung nach der Abbau von Überstunden und das Einstellen von Arbeitskräften. Das gesundheitsgefährdende Arbeiten, wie Arbeiten bei Übermüdung (LKW-Fahrer, Busfahrer, Piloten, Krankenpflegepersonal, OP-Personal) sollte ebenfalls ein Arbeitsfeld darstellen.
Ich meine, das Arbeitsschutzgesetz muss hier klar verschärft werden und auch harte Sanktionen vorsehen, sodass weniger Überstunden seitens der Arbeitgeber angeordnet werden können. Das Einstellen von Arbeitskräften zu Gunsten der Volksgesundheit ist meiner Meinung nach unabdingbar geworden. Auch die Änderung des § 138 BGB halte ich für dahingehend für zweckmäßig, und zwar dahin gehend, dass die Anzahl der Überstunden strikt begrenzt wird. Nur so lässt sich die Vorschrift § 5 ArbSchG , Beurteilung der Arbeitsbedingungen , wirklich sinnvoll umsetzen. Dazu gehören Änderungen gemäß § 25 ArbSchG , Bußgeldvorschriften , und § 26 ArbSchG , Strafvorschriften , um entsprechende verschärfende Sanktionen durchzusetzen. Dazu gehören auch weitreichende Befugnisse, wie Hausdurchsuchungen auf der Basis eines gerichtlichen Beschlusses.

Streichung von Maßnahmen bei der Bundesagentur für Arbeit und den JobCentern:
Bei den Praktikanten/innen sieht es immer noch so aus, dass sie ausgenutzt werden.
Oft werden Bedürftige, welche bei der Bundesagentur für Arbeit und den JobCentern verwaltet werden, in Praktika im Rahmen einer Maßnahme per Androhung von Sanktionen rein genötigt. Derartige Maßnahmen als Praktika oder Maßnahmen mit der Pflicht zum Praktika sind komplett zu streichen, es sei denn, der Arbeitgeber verpflichtet sich nach dem Praktika die Bedürftigen in ein sozialabgabenpflichtiges Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Zudem sollen die Bedürftigen auf deren Anfrage eine Maßnahme erhalten, aber nur genehmigt bekommen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet nach dem Praktika die Bedürftigen in ein sozialabgabenpflichtiges Arbeitsverhältnis zu übernehme, der entsprechende Nachweis ist zu erbringen.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist zu ändern. Hier hat auch eine Regelung zu Praktikantenverträge Einzug zu halten.
Gerade im Bereich der Studierenden ist es so, dass ein Praktikum nach dem anderen absolviert wird, aber kein Job als Vertrag in Sicht kommt. Kurz um, Praktikanten sind sehr gut ausgebildete Billigkräfte, oder gar Umsonstkräfte. Billigkräfte gibt es an den UNIs als Dozenten, die einen befristeten Billigvertrag nach dem anderen unterschreiben müssen, da es keine Ausweichmöglichkeiten gibt, - es sei denn z. B. die Selbstständigkeit als Weinhändler (kann man sein eigner Gast sein und den Frust runter spülen). Dieser offensichtliche Jahrzehnte lange Missbrauch der Praktikanten in den Unternehmen und der Dozenten an den UNIs ist zu beenden.
Befristete Verträge einer nach dem anderen, was offensichtlich in Missbrauch mündet, darf nicht erlaubt sein. Es kann nicht sein, dass die Betroffenen ohne Gesetzesgrundlage immer wieder in diese missliche Vertragslage gebracht werden, und die Betroffenen dann nachweisen müssen, dass Missbrauch vorlag, und ein Festvertrag zu schließen ist. Richtig ist daher gesetzlich klar zu regeln, nach wie viel Verlängerungen beim gleichen Arbeitgeber ein befristeter Vertrag in ein unbefristeten Vertrag über geht. Desgleichen gilt für Praktikumsverträge und Dozentenverträge.

Liebe Grüße
PolitPiratNRW



  • [Ag-soziale_marktwirtschaft] Massnahmen zu mehr Beschäftigungsverhältnisse, PolitPiratNRW, 31.08.2012

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