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ag-soziale_marktwirtschaft - [Ag-soziale_marktwirtschaft] Selbständigkeit im Leistungsbezug von ALG II

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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[Ag-soziale_marktwirtschaft] Selbständigkeit im Leistungsbezug von ALG II


Chronologisch Thread 
  • From: Stoppelbart <Stoppelbart AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Selbständigkeit im Leistungsbezug von ALG II
  • Date: Sat, 19 Nov 2011 16:53:02 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Harr liebe Piraten!

ich möchte von Euch gerne mal eine Meinung zu folgendem Thema hören und auch gleich anfragen, ob die Piraten diesbezüglich auch mal eine entsprechende Anfrage an die Regierung stellen können, da die aktuelle Entwicklung praktisch unhaltbar geworden und rechtlich höchst bedenklich ist, zumal sie in Grundzügen auch gegen das Grundgesetz verstösst (z. B. Gleichbehandlung, Freizügigkeit, freie Berufswahl etc.):

*Selbständigkeit unter dem Bezug von Arbeitslosengeld (II)*

Kurz und bündig:
In der Vergangenheit haben die Jobcenter Arbeitssuchende, die schwer vermittelbar sind, in die Selbständigkeit gedrängt, dafür gab es auch sogar eine sehr geringe Förderung (nannte sich Einstiegsgeld) über einen kleinen Zeitraum.
Inzwischen scheint es gängige Praxis, diese kleinen Selbständigkeiten regelrecht unter Vorsatz zu vernichten.
Vorsatz deswegen, da ständig vorsätzlich falsche Bescheide erstellt werden, die oftmals zu drakonischen Leistungskürzungen führen, die oftmals so weitgreifend sind, dass sogar Obdachlosigkeit droht.
Dagegen vorzugehen dauert regulär 6 bis 24 Monate, also ein Zeitraum, der nicht zu überbrücken ist.

Die Kritiken an diesem System sind laut, sehr laut - und offensichtlich. Aber anstatt hier nachzubessern, legen die Ministerien immer mehr weitergreifend eine Schippe drauf, um die Selbständigen zu ruinieren.

* * * * *

Fakten:
Ein Selbständiger mit geringem Einkommen erhält ergänzend / vollständig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG II).
Ist er selbständig, so muss er

* VOR dem neuen Bewilligungsabschnitt eine detaillierte PROGNOSE (Schätzung) seines Einkommens im folgenden Beiwilligungsabschnitt abgeben, dabei möglichst genau seine Einnahmen und Ausgaben schätzen.
Das Formular hierzu findet sich auch auf der Homepage der Arbeitsagentur (Formulare -> Vorläufige EKS)

Nun ergeben sich für den Selbständigen zwei Optionen:

1. Man setzt aufgrund der vergangenen Abschnitte halbwegs realistische Kosten an und reicht diese Prognose ein.
Das Jobcenter agiert dabei wie folgt:
Es nimmt die prognostizierten Einnahmen zu 100%, streicht jedoch aus den prognostizierten SO viele Kosten willkürlich heraus, so dass ein möglichst hoher Gewinn entsteht.
Abzüglich des "Freibetrages" wird dann dieser willkürlich ermittelte Gewinn bereits VORAB von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes abgezogen und nur ein verminderter Betrag ausbezahlt.

Dabei werden regulär prognostizierte Geschäftskosten willkürlich annulliert:
Geschäftliche Darlehen, Fahrtkosten, Übernachtungskosten (Hotels), Kosten des Geldverkehrs, Werbekosten, Fremdleistungen, Kosten für Büromaterial, Materialkosten und und und... wir sprechen also nicht von "fiktiven" Kosten, sondern oftmals gar um Fixkosten, die nicht nur prognostiziert sind, sondern auch tatsächlich anfallen.

Die Konsequenzen hieraus sollten klar auf der Hand liegen:
Selbst wenn der prognostizierte Fall haargenau eintritt, muss der Leistungsempfänger mit deutlich weniger Geld auskommen, das eigentlich zur Sicherung der Existenz gedacht ist, sprich: Er kann entweder keine Miete bezahlen - oder eben nichts zu essen kaufen!

Man kann dagegen in den Widerspruch gehen, die maximale Bearbeitungszeit hierfür beträgt 3 Monate. Im Regelfall werden Widersprüche generell (auch wenn berechtigt) als unbegründet seitens der ARGEn abgelehnt. Bleibt nur der Klageweg.
Reicht man die Klage ein, vergehen derzeit locker 1,5 Jahre, bis dann eine Entscheidung gefällt wird, oftmals zugunsten des Klägers.

Problem:
Der Kläger kann mit dem Urteil praktisch gar nichts mehr anfangen, da er zu dem Zeitpunkt bereits finanziell ruiniert ist. Schön, wenn man dann das Recht auf seiner Seite hat, wenn es im Ergebnis jedoch völlig unnütz ist.

* * * * *

2. Man setzt diese Prognose niedriger an, gibt weniger Kosten in die Prognose, so dass einfach nichts mehr zum wegkürzen für die Sachbearbeiter übrig bleibt.
Das ist ein recht schlauer Weg, die Probleme aus Option 1 zu umgehen und funktioniert jedoch nur teilweise.

Denn dann kommt der Sachbearbeiter mit der Begründung, dass aufgrund dieser Prognose die Selbständigkeit nicht zielführend ist und auch nicht rentabel, und man sich deswegen den regulären zur Verfügung stehenden Instrumenten der Arbeitsagenturen zu unterwerfen hat, d. h. insbesondere 1-Euro-Jobs oder irgendwelche dümmlichen "Bewerbertrainings" ohne Sinn und Verstand.

Außerdem trifft man dann nach Ende des Bewilligungsabschnittes auf die Problematik, dass man die abschließenden Angaben aus selbständiger Tätigkeit mit den tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben (EKS abschließend) abgibt und die Sachbearbeiter dann eben in den tatsächlich angefallenen Geschäftskosten willkürlich herumstreichen und dann darauf argumentieren, dass die Geschäftskosten in der Prognose nicht aufgetaucht sind und somit keine Berücksichtigung finden können.
Außerdem streichen Sachbearbeiter auch gerne willkürlich Geschäftskosten mit der Begründung, diese wären nicht mit dem Arbeitsvermittler vorab abgesprochen gewesen.

Auch das ist rechtswidrig, darüber gibt es inzwischen zwei mir bekannte Gerichtsurteile: Eines aus 2009 des bayerischen Landessozialgerichtes - und eines, das ich selbst persönlich letzte Woche vor dem Sozialgericht erstritten habe (Urteil liegt noch nicht schriftlich vor).
Die Jobcenter haben ein "Prüfrecht", ob die Kosten angemessen sind oder nicht, dürfen aber nicht im Vorfeld verlangen, dass Selbständige Investitionen vorab mit dem Sachbearbeiter "abzustimmen" haben. Immerhin ist der Selbständige der Unternehmer und nicht der Sachbearbeiter!

Auch hier hat man die exakt selbe Problematik: Es werden willkürlich Leistungen gekürzt. In dem Falle erhält man jedoch einen Erstattungsbescheid, wo man die angeblich zuviel erhaltenen Leistungen zurückzuzahlen hat. Dagegen kann man jedoch in den Rechtsschutz gehen und Klage einreichen, aber auch hier ist man bis zur endgültigen Entscheidung im Ungewissen.

* * * * *

Generell gilt, dass grundsätzlich bei dieser Handhabung gegen das Grundgesetz in mehrerlei Hinsicht verstossen wird: Einmal das Grundrecht auf freie Berufsausübung, zum anderen das Grundrecht auf Gleichbehandlung. Ggf. finden sogar noch weitere Verstösse statt.

Ungleichbehandlung deswegen, weil ein Selbständiger im Leistungsbezug von ALG II generell einem regulären Selbständigen, der dem Finanzamt gegenüber verpflichtet ist, massiv benachteiligt wird.

1. Fahrtkosten
Während ein Selbständiger gegenüber dem Finanzamt Fahrtkosten in Höhe von 30 Cent / Kilometer pauschal geltend machen kann, darf der Selbständige im Leistungsbezug gegenüber dem Jobcenter nur 10 Cent / Kilometer geltend machen.
Wenn man hier genauer nachrechnet, deckt das heute nicht mehr die reinen Benzinkosten, selbst bei einem sparsamen Fahrzeug!

2. Abschreibungen
Abschreibungen können gegenüber dem Jobcenter als Kosten absolut gar nicht geltend gemacht werden. Das wäre, als würde sich Geschäftsinventar niemals abnutzen oder niemals ersetzt werden müssen.

3. Investitionen
Investitionen waren bisher für den Selbständigen im Leistungsbezug maximal über Darlehen möglich. Woher sonst? Es sind doch gar keine weiteren finanziellen Mittel vorhanden.
Bisher konnte man die Raten für geschäftliche Darlehen als Minderung der Umsätze geltend machen.
Trotzdem haben die Jobcenter hier gerne willkürlich diese Tilgungsraten gestrichen und nicht als Geschäftskosten anerkannt. Dies habe ich gerade erst vor dem Sozialgericht erstritten, also die grundsätzliche Anerkennung von Tilgungsraten aus Darlehen.

ALLERDINGS (und das ist jetzt der Hammer!):
Nach neuester Überarbeitung des Bundesministeriums der Justiz sind geschäftliche Darlehen und Tilgungsraten GENERELL nicht mehr als Geschäftskosten anzuerkennen.
Das gibt der §3 Berechnung des einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft, Absatz 3, her.

Diese Änderung ist ganz frisch und eigentlich unhaltbar. Denn es führt jedwede Selbständigkeit ad absurdum, weil es Investitionen jedweder Art in Gänze unmöglich macht.
Denn das bedeutet, ein Selbständiger im Leistungsbezug kann nur noch dann investieren, wenn er über ausreichend Barmittel verfügt, eine Investition tätigen zu können.
Generelle Frage: Wo sollen denn diese Barmittel herkommen?

Der Richter am Sozialgericht ließ im Übrigen bereits durchblicken, dass diese Gesetzesänderung aus dem Ministerium mit Sicherheit höchst fraglich, bedenklich und vermutlich sogar grob rechtswidrig ist. Allerdings würde ein Klageverfahren Jahre dauern.

4. Rückstellungen
Als Selbständiger im Leistungsbezug von ALG II darf man keine Rückstellungen bilden, d. h. für geplante und notwendige Investitionen Rücklagen bilden. Da dies nicht möglich ist, ist man faktisch gezwungen, Punkt 3 anzuwenden, was nach neuer Rechtslage nicht mehr möglich sein soll.

* * * * *

Hinzu kommt die grob rechtsverletzende und rechtswidrige Praxis der Jobcenter, immer und immer wieder offenkundig falsche Bescheide zu erstellen, offenkundig falsche Eingliederungsvereinbarungen mit rechtlich unhaltbaren Punkten abzuschließen usw.

Unter anderem heisst es meistens in den sogenannten "Eingliederungsvereinbarungen":

Der Arbeitssuchende wird vom Jobcenter in der Ausübung seiner Selbständigkeit gefördert und von allen Bemühungen freigestellt.

In den FORDERUNGEN stehen dann jedoch Punkte wie:

* Der Arbeittsuchende hat sich stets im- zeit- und ortsnahen Bereich aufzuhalten.

Neuerdings dann noch mit der Ergänzung, dass man in der Lage sein MUSS, täglich persönlich in der Arbeitsagentur vorstellig zu werden.

Das beisst sich komplett mit einer Selbständigkeit. Wenn ich jeden Tag zu Hause hocken soll und darauf warten, ob mir das Jobcenter irgend einen Brief schickt, dann kann ich nicht selbständig arbeiten, oder?

Außerdem kommt das Jobcenter immer wieder mit der Aufforderung, dass man alle außerplanmäßigen Investitionen und Geschäftsabschlüsse vorab mit dem Arbeitsvermittler abzustimmen habe, der dann über die Notwendigkeit entscheidet.

1. Hat der Sachbearbeiter überhaupt nicht die Fachkompetenz darüber entscheiden zu können, ob eine Investition notwendig ist.
2. Wird generell eine Investition abgelehnt, da dies ja einen eventuellen Gewinn mindern würde.
3. Die Unternehmung wird vom Selbständigen geführt, der eigenverantwortlich und als voll mündiger Bürger handelt. Mit dieser Aussage wird dem Selbständigen jedoch ein Vormund vorgesetzt, dieser darf dann unternehmerische Entscheidungen im Namen des Selbständigen (und auf dessen Kosten) fällen. Das kann nicht rechtens sein!

Hier liegt also massiv vieles im argen, ggf. wäre das auch ein sehr interessantes und und wichtiges Thema für die Piraten. Betroffen sind in Deutschland geschätzt ein paar zehntausend Menschen.

Ggf. könnte hier auch die Piratenpartei entsprechend formuliert eine Verfassungsbeschwerde einreichen, denn ein kleiner Bürger ohne jegliche finanzielle Mittel kann dies nicht erledigen.

Generell geht es darum, überhaupt mal eine Entscheidung zu finden, ob ein Selbständiger im Leistungsbezug überhaupt derart benachteiligt werden darf, da für ihn grundsätzlich andere Maßstäbe gelten als für jeden anderen Gewerbetreibenden, der gegenüber dem Finanzamt abrechnet und dadurch massiv benachteiligt wird, sogar so weitgreifend, dass dieser häufig sogar seine Selbständigkeit wieder einstellen muss.

Ja, langer Text.
Aber kürzer fassen ist schwierig bis unmöglich bei dieser Thematik :D



  • [Ag-soziale_marktwirtschaft] Selbständigkeit im Leistungsbezug von ALG II, Stoppelbart, 19.11.2011

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