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ag-liquid-democracy - Re: [AG Liquid Democracy] Https://wiki.piratenpartei.de/BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 018 – Piratenwiki

ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Liquid Democracy in der Piratenpartei

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Re: [AG Liquid Democracy] Https://wiki.piratenpartei.de/BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 018 – Piratenwiki


Chronologisch Thread 
  • From: Dunkelzahn <j.dunkelzahn AT gmx.de>
  • To: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG Liquid Democracy] Https://wiki.piratenpartei.de/BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 018 – Piratenwiki
  • Date: Thu, 04 Oct 2012 14:50:30 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-liquid-democracy>
  • List-id: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy.lists.piratenpartei.de>

> Berlin jetzt auch mit verbindlichem lqfb und Pseudonymen :)

Leider sind es keine echten Pseudonyme, sondern welche, die von jedem
Benutzer des Systems aufgelöst werden können und damit wertlos sind. Ich
zitiere hierzu zwei Abschnitte aus dem Antrag:
§1 Abs 3:
"Zur Wahrung der Privatsphäre können die Teilnehmer der Plattform ein
frei wählbares Pseudonym anstelle ihres bürgerlichen Namens als
Benutzernamen verwenden. Dieser Wunsch nach Pseudonymisierung ist von
den anderen Teilnehmern zu berücksichtigen."

§1 Abs 5:
"Alle stimmberechtigten Versammlungsmitglieder müssen die Möglichkeit
haben, selbständig die Identitäten aller anderen Versammlungsmitglieder
zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, werden folgende persönliche
Informationen bei der Akkreditierung erhoben und den akkreditierten
Versammlungsmitgliedern angezeigt.

a) die Mitgliedsnummer bei der Piratenpartei Deutschland,
b) der bürgerliche Name (gem. Personalausweis oder Reisepass),
c) ob die Verwendung eines Pseudonyms gewünscht ist
d) Ort und Zeit der letzten persönlichen Akkreditierung gem. Abs. 2,
e) der Name der Person, die die Akkreditierung gem. Abs.
durchgeführt hat,"

Meiner Meinung nach stehen Abs 3 und Abs 5 zueinander im Widerspruch.
Was außerdem zeigt, wes Geistes Kind dieser Antrag ist, ist §2 Abs 2:
"Alle Entscheidungsprozesse werden gegenüber den Teilnehmern transparent
dokumentiert. Geheime Abstimmungen finden nicht statt."

MfG,

Dunkelzahn




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