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Betreff: Liquid Democracy in der Piratenpartei
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[AG Liquid Democracy] Antrag 423 .... Re: Antrag #221: Aufnahme Liquid Democracy in die Satzung - Landesparteitag - Piraten MV
Chronologisch Thread
- From: "Christoph \"Pluto\" Puppe" <piraten AT stderr.de>
- To: Christoph Pluto Puppe <piraten AT stderr.de>
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- Subject: [AG Liquid Democracy] Antrag 423 .... Re: Antrag #221: Aufnahme Liquid Democracy in die Satzung - Landesparteitag - Piraten MV
- Date: Sun, 24 Jun 2012 00:42:47 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-liquid-democracy>
- List-id: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy.lists.piratenpartei.de>
Salve,
ist schon spät ... der Historische Antrag ist der hier:
https://redmine.piratenpartei-mv.de/projects/lpt/issues/423
=========
(8) Die Landesmitgliederversammlung tagt daneben online und nach den
Prinzipien von Liquid Democracy (§ 14) als Ständige
Mitgliederversammlung. Jeder Pirat im Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern hat das Recht, an der Ständigen
Mitgliederversammlung teilzunehmen. Das Stimmrecht richtet sich nach §
4 Abs. 4 der Bundessatzung.
(9) Die Ständige Mitgliederversammlung kann für den Landesverband
verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen.
Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die
Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die
Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind
ausgeschlossen, insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur
Empfehlungen abgeben.
(10) Die Landesmitgliederversammlung beschließt die Geschäftsordnung
der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung
der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist.
2. In folgenden Paragraphen ist die Namensänderung von
"Landesparteitag" zu "Landesmitgliederversammlung" einzupflegen:
§ 9
§ 9a Abs. 3
§ 9a Abs. 6
$ 9a Abs. 9
§ 9a Abs. 10
§ 9a Abs. 11
§ 11 Abs. 1
§ 11 Abs. 2
§ 11 Abs. 3
3. Folgender Paragraph 14 wird neu eingefügt:
§ 14 - Liquid Democracy
(1) Alle stimmberechtigten Versammlungsmitglieder sind im eingesetzten
Liquid Democracy System gleich. Auf die Priviligierung Einzelner (z.B.
zur Moderation des Diskurses) wird vollständig verzichtet.
(2) Alle Versammlungsmitglieder haben die Möglichkeit, selbständig
Anträge ins Liquid Democracy System zu stellen. Zulassungsquoren und
Antragskontingente sind zulässig, aber für alle gleich. Eingebrachte
Anträge können nicht gegen den Willen der Antragsteller von anderen
verändert oder gelöscht werden. Stattdessen hat jedes
Versammlungsmitglied die Möglichkeit, innerhalb eines bestimmten
Zeitraums Alternativanträge einzubringen.
(3) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es
ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder
benachteiligen. Es ist möglich, mehreren konkurrierenden Anträgen
gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens
ist hierbei zulässig.
(4) Jedes stimmberechtigte Versammlungsmitglied kann ein anderes
stimmberechtigtes Mitglied bis auf Widerruf als Vertretung benennen.
Die Vertretung übernimmt dabei alle Rechte und Stimmgewichte, von
denen das Mitglied nicht selbst Gebrauch macht (auch solche die es in
Vertretung anderer verwendet). Es ist möglich, für verschiedene
Themen, Themenbereiche oder Gliederungsebenen verschiedene
Vertretungen zu bestimmen.
(5) Jedem stimmberechtigten Versammlungsmitglied ist Einsicht in den
abstimmungsrelevanten Datenbestand des Liquid Democracy Systems zu
gewähren. Während einer laufenden Abstimmung darf der Zugriff auf die
entsprechenden Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt
werden.
(6) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb
des Liquid Democracy Systems sicher.
=====
Am 24. Juni 2012 00:35 schrieb Christoph "Pluto" Puppe <piraten AT stderr.de>:
> Salve,
>
> klingt nicht sehr historisch:
>
> ==================
> Antrag
> Der Landesparteitag möge beschließen, an bereiter Stelle den folgenden
> Text in die Satzung aufzunehmen:
>
> Liquid Democracy
> (1) Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband
> Mecklenburg-Vorpommern nutzt zur Willensbildung über das Internet eine
> geeignete Software. Diese muss die “Anforderungen für den Liquid
> Democracy Systembetrieb” erfüllen, welche vom Vorstand beschlossen
> werden.
> Die Mindestanforderungen sind:
> a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu
> stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen
> jedoch für alle Mitglieder gleich sein.
> b) Das System muss ohne Moderatoren auskommen.
> c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen
> des Antragsstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht
> werden können.
> d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich
> sein, Alternativanträge einzubringen.
> e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es
> ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder
> benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren
> konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines
> Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.
> f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens
> themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu
> übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und
> übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können.
> Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.
>
> (2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb
> des Systems sicher.
>
> (3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten
> Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf
> der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder
> vorübergehend gesperrt werden.
>
> (4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur
> Einholung von Meinungsbildern zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu
> nutzen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen.
>
> (5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid
> Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln.
>
> (6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung
> stimmberechtigt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen
> Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.
>
> Begründung:
> Der Antrag ist aus der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin
> übernommen und im Punkt (1) (2) und (8) geändert und angepasst.
> Liquid Democracy ist ein wesentliches Prinzip piratiger Politik und
> sollte sich auch konkret in der politischen Arbeit widerspiegeln.
> ========================
>
>
> http://goo.gl/bnyWS
--
Gruss
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- [AG Liquid Democracy] Antrag 423 .... Re: Antrag #221: Aufnahme Liquid Democracy in die Satzung - Landesparteitag - Piraten MV, Christoph "Pluto" Puppe, 24.06.2012
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