Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-liquid-democracy - [AG Liquid Democracy] Antrag #221: Aufnahme Liquid Democracy in die Satzung - Landesparteitag - Piraten MV

Bitte warten ...

ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Liquid Democracy in der Piratenpartei

Listenarchiv

[AG Liquid Democracy] Antrag #221: Aufnahme Liquid Democracy in die Satzung - Landesparteitag - Piraten MV


Chronologisch Thread 
  • From: "Christoph \"Pluto\" Puppe" <piraten AT stderr.de>
  • To: ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de, Alex Morlang <alx AT dd19.de>
  • Subject: [AG Liquid Democracy] Antrag #221: Aufnahme Liquid Democracy in die Satzung - Landesparteitag - Piraten MV
  • Date: Sun, 24 Jun 2012 00:35:03 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-liquid-democracy>
  • List-id: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy.lists.piratenpartei.de>

Salve,

klingt nicht sehr historisch:

==================
Antrag
Der Landesparteitag möge beschließen, an bereiter Stelle den folgenden
Text in die Satzung aufzunehmen:

Liquid Democracy
(1) Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern nutzt zur Willensbildung über das Internet eine
geeignete Software. Diese muss die “Anforderungen für den Liquid
Democracy Systembetrieb” erfüllen, welche vom Vorstand beschlossen
werden.
Die Mindestanforderungen sind:
a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu
stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen
jedoch für alle Mitglieder gleich sein.
b) Das System muss ohne Moderatoren auskommen.
c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen
des Antragsstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht
werden können.
d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich
sein, Alternativanträge einzubringen.
e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es
ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder
benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren
konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines
Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.
f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens
themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu
übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und
übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können.
Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.

(2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb
des Systems sicher.

(3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten
Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf
der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder
vorübergehend gesperrt werden.

(4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur
Einholung von Meinungsbildern zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu
nutzen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen.

(5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid
Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln.

(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung
stimmberechtigt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen
Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.

Begründung:
Der Antrag ist aus der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin
übernommen und im Punkt (1) (2) und (8) geändert und angepasst.
Liquid Democracy ist ein wesentliches Prinzip piratiger Politik und
sollte sich auch konkret in der politischen Arbeit widerspiegeln.
========================


http://goo.gl/bnyWS




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang