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ag-liquid-democracy - Re: [AG Liquid Democracy] STunngnahme AG recht zur PiratenID

ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Liquid Democracy in der Piratenpartei

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Re: [AG Liquid Democracy] STunngnahme AG recht zur PiratenID


Chronologisch Thread 
  • From: guenther <guenther AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-liquid-democracy AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG Liquid Democracy] STunngnahme AG recht zur PiratenID
  • Date: Tue, 29 May 2012 12:27:35 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-liquid-democracy>
  • List-id: Liquid Democracy in der Piratenpartei <ag-liquid-democracy.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hallo,

Ich habe mir das dokument aufmerksam durchgelesen und stelle fest das sich, aus meiner sicht einiges unstimmig ist.

1. Bei der bestätigung des ID-servers an den dienstserver entsteht eine erhebliche lücke die es angreifern erlaubt nicht mal mehr eine identität zu fälschen, sondern einfacherweise nur glaubhaft versichern müssen, dass sie befugt sind. Datenschutz hört nicht an der netzwerkdose auf sondern erfasst den gesamten prozess des erfassens, aufnehmens oder aufbewahrens zum zweck der verarbeitung oder nutzung. Man kann da nicht so tun als ob der dienstserver da außen vorsteht.

2. Der hash ist ein personenbezogener datensatz (er gehört jeweils nur einer person) und damit muss der ggf. auch gelöscht werden. Das gesetz lässt da soweit ich weis keine ausnahmen zu, nur weil es dann technisch einfacher ist.

3. Wenn die rückverfolgbarkeit der realen identität wirklich nur unter erheblichen schwirigkeiten möglich ist spricht das DBSG von Annonymisierung. §3 (6)

4. Die formulierung "auf sicherer art und weise" ist in meinen augen so schwammig das hier erhelicher arbeitsbedarf besteht.

5. §4d (1) (4) (5) §4e ff

Ferne empfehle ich auch den Anhang zum §9

guenther




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