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ag-landwirtschaft - [Ag-landwirtschaft] Fwd: AW: Fragen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

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[Ag-landwirtschaft] Fwd: AW: Fragen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP


Chronologisch Thread 
  • From: annette.berndt AT ewetel.net
  • To: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-landwirtschaft] Fwd: AW: Fragen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP
  • Date: Thu, 12 Mar 2015 22:17:29 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: Mailingliste der AG Landwirtschaft <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

Moin liebe AG,
die Bundestagsabgeordnete des Landkreises Wittmund-Friesland hat auf die TTIP-Fragen geantwortet.
GVO-Futter gibt es doch längst in Europa...leider.
Gruß von Annette

Von: michael.berndt3 AT ewetel.net
Betreff: Fwd: AW: Fragen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP
An: annette.berndt AT ewetel.net

es geschehen noch Zeichen und Wunder. Hier die Antwort von Frau Evers-Meyer.



Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

vielen Dank für Ihre Nachricht! Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort, leider bin ich erst heute dazu gekommen. In letzter Zeit haben mich viele Bürgeranfragen zum Thema TTIP erreicht. Die Thematik ist in der Tat sehr sensibel und bewegt natürlich auch mich persönlich. Sie haben berechtigte Bedenken geäußert. Lassen Sie mich dazu in einigen Sätzen Stellung nehmen. Innerhalb der SPD ist TTIP das wohl meistdiskutierte Thema in diesen Wochen. Wie Sie wissen werden die Verhandlungen derzeit auf europäischer Ebene geführt. Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, dass auch ich heute nicht alle Ihrer Fragen umfassend beantworten kann.

Sigmar Gabriel hat sich in der vergangenen Zeit mit den sozialdemokratischen Handelsministern von Frankreich, Dänemark, Schweden, Luxemburg und den Niederlanden auf eine gemeinsame Position verständigt. Vor allem ging es dabei um das umstrittene Thema Schiedsgerichte. Wir wollen die bisherigen privatwirtschaftlich organisierten Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen zu öffentlich-rechtlichen Institutionen machen. Anstatt Vertretern bezahlter Anwaltskanzleien muss es Berufsrichter geben, die für ein öffentliches und transparentes Verfahren sorgen. Die Möglichkeit für Unternehmen, solche öffentlich-rechtlichen Schiedsinstitutionen anzurufen, muss darüber hinaus klar beschränkt werden. Wir verfolgen damit die Idee der Einrichtung echter Handelsgerichtshöfe statt privatwirtschaftlicher „Geheimgerichte“. Alle EU-Mitgliedsstaaten setzen sich in jedem Fall für den Schutz ihrer kleinen und mittelständischen Unternehmen vor dem komplizierten und teuren Rechtsweg in den USA ein.

Darüber hinaus haben wir weitere Positionen benannt: Es dürfen weder gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel aus den USA nach Europa gebracht werden, noch Arbeitnehmerrechte abgesenkt werden. Unsere bewährten Verbraucher-, Umwelt- und Sozialstandards dürfen durch die Freihandelsabkommen keinesfalls verändert werden. Wir sind auf den internationalen Handel angewiesen und Freihandelsabkommen können dabei sehr hilfreich sein. Für das Abkommen zwischen Europa und den USA muss aber gelten: Demokratische Entscheidungen eines Landes wie zum Beispiel der Atomausstieg in Deutschland dürfen nicht von amerikanischen Unternehmen vor einem Schiedsgericht angegriffen werden. Entscheidungen können nicht an Regierungen und Parlamenten vorbei getroffen werden, sondern die demokratische Legitimität muss stets gewahrt bleiben. Andernfalls wird ein Abkommen mit der SPD nicht zu machen sein.

*In den Beratungen werden wir bei unseren europäischen Partnern weiterhin für unsere Position werben. Dies tun auch unsere Abgeordneten im Europäischen Parlament im Rahmen der dortigen Verhandlungen. Als Partei wollen wir dann im Juni über die Zukunft von TTIP beraten.*

**

*Ich persönlich will ein TTIP-Abkommen, das den Interessen der Menschen und der Wirtschaft unseres Landes nützt. Vor den Herausforderungen der Globalisierung schützen wir uns nicht, wenn wir uns auf unserer Insel verkriechen. Wir müssen den Anspruch haben, global mitzugestalten.*

**

**

*Mit freundlichen Grüßen*

Karin Evers-Meyer

Mitglied des Deutschen Bundestages

Abgeordnete des Wahlkreises

Friesland-Wilhelmhaven-Wittmund

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel (030) 227 – 77 126

Fax (030) 227 – 767 85

E-Mail: karin.evers-meyer AT bundestag.de <mailto:karin.evers-meyer AT bundestag.de>


Fragen:

* Die regulatorische Kooperation im Freihandelsabkommen TTIP zwischen
der EU und den USA ermöglicht es Lobbyisten im Voraus geplante
regionale Regulierungen und Gesetzesinitiativen zu prüfen und
gegebenenfalls neu zu formulieren.

"Wie wollen sie diese Fußfessel für die Legislative und Entmündigung demokratisch gewählter Mandatsträger rechtfertigen?"

* Transatlantischer Handel findet heute zu 100% über das Internet statt.

"Wie kann ein Freihandelsabkommen im "NSA-Zeitalter" ohne umfassenden Datenschutz die Freiheit des Handels vor Ausspähung und den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Verbraucher garantieren?"

* Als einen Grundsatz ihrer Politik hat die EU das Vorsorgeprinzip
verankert. Dieses besagt, dass Belastungen für die Umwelt oder
Schäden für die menschliche Gesundheit (bei unvollständiger
Wissensbasis) im Voraus vermieden oder weitgehend verringert werden
sollen [1][3]. Immer wieder sind Politiker dem Druck der den
Agrarmarkt beherrschenden Konzernen ausgesetzt, man möge dieses
Prinzip aufgeben, da Chancen für eine konkurrenzfähige
Landwirtschaft vertan würden (z.B. Zulassung GMO, Hormone in der
Tiermast). Dass jedoch bei Missachtung des Vorsorgeprinzips der
volkswirtschaftliche Schaden gegenüber den privatwirtschaftlichen
Gewinnen ins Unermessliche steigen kann, stellte die Europäische
Umweltagentur schon 2004 fest und beschreibt dies in zahlreichen
Beispielen [2]. [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgeprinzip
[2]http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2697.pdf
[3] http://www.juraforum.de/lexikon/vorsorgeprinzip

"Wie werden Sie sicherstellen, dass das Vorsorgeprinzip im Rahmen des Freihandelsabkommens aufrecht erhalten bleibt? Wenn Sie keine Einflussmöglichkeiten sehen, werden Sie dann gegen das Abkommen stimmen?"

* TTIP verspricht die Vereinheitlichung oder gegenseitige Anerkennung
von Standards. In den USA liegt die Kompetenz für Definition und
Überwachung von Standards aber in den meisten Fällen im
privatrechtlichen Bereich oder bei den Bundesstaaten, die US
Bundesregierung hat also keinen direkten Einfluss darauf.

"Wie wollen Sie sicher stellen, dass es im Zuge von TTIP keine einseitige Anerkennung von US Standards in der EU ohne entsprechende Anerkennung der EU Standards in den USA gibt?"

* Ein Ziel von TTIP ist für geistiges Eigentum im Zielland den
gleichen Schutz zu garantieren wie im Ursprungsland.

"Was halten Sie davon, dass damit Trivialpatente aus den USA in der EU durchsetzbar werden?"

* In dem vorliegenden Vertragstext des Freihandelsabkommens CETA der
EU mit Kanada
(http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf)
ist ein Investorenschutz durch nicht staatliche Schiedsgerichte
vorgesehen, deren Entscheidungen für die Vertragsstaaten bindend
sind. Kanada und die Mitgliedsstaaten der EU sind Rechtsstaaten.

"Halten Sie eine zusätzliche übergeordnete private Schiedsgerichtsbarkeit im CETA-Abkommen zur Durchsetzung unternehmerischer Interessen für erforderlich? "Würden Sie bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag dem CETA-Vertrag zustimmen?"

Vielen Dank im voraus

Mit freundlichem Gruß

k-h pfeiffer


----- Ende der weitergeleiteten Nachricht -----

--- Begin Message ---
  • From: michael.berndt3 AT ewetel.net
  • To: annette.berndt AT ewetel.net
  • Subject: Fwd: AW: Fragen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP
  • Date: Thu, 12 Mar 2015 21:34:42 +0100


----- Weitergeleitete Nachricht von charly Nordsee <charlyNordsee AT vodafone.de> -----
Datum: Wed, 11 Mar 2015 21:47:37 +0100
Von: charly Nordsee <charlyNordsee AT vodafone.de>
Betreff: Fwd: AW: Fragen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP
An: "Michael Berndt, Dr." <michael.berndt3 AT ewetel.net>

moin Michael,

es geschehen noch Zeichen und Wunder. Hier die Antwort von Frau Evers-Meyer.

lG karl-heinz


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: AW: Fragen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP
Datum: Wed, 11 Mar 2015 12:46:19 +0000
Von: Evers-Meyer Karin <karin.evers-meyer AT bundestag.de>
An: charly Nordsee <charlyNordsee AT vodafone.de>



Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

vielen Dank für Ihre Nachricht! Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort, leider bin ich erst heute dazu gekommen. In letzter Zeit haben mich viele Bürgeranfragen zum Thema TTIP erreicht. Die Thematik ist in der Tat sehr sensibel und bewegt natürlich auch mich persönlich. Sie haben berechtigte Bedenken geäußert. Lassen Sie mich dazu in einigen Sätzen Stellung nehmen. Innerhalb der SPD ist TTIP das wohl meistdiskutierte Thema in diesen Wochen. Wie Sie wissen werden die Verhandlungen derzeit auf europäischer Ebene geführt. Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, dass auch ich heute nicht alle Ihrer Fragen umfassend beantworten kann.

Sigmar Gabriel hat sich in der vergangenen Zeit mit den sozialdemokratischen Handelsministern von Frankreich, Dänemark, Schweden, Luxemburg und den Niederlanden auf eine gemeinsame Position verständigt. Vor allem ging es dabei um das umstrittene Thema Schiedsgerichte. Wir wollen die bisherigen privatwirtschaftlich organisierten Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen zu öffentlich-rechtlichen Institutionen machen. Anstatt Vertretern bezahlter Anwaltskanzleien muss es Berufsrichter geben, die für ein öffentliches und transparentes Verfahren sorgen. Die Möglichkeit für Unternehmen, solche öffentlich-rechtlichen Schiedsinstitutionen anzurufen, muss darüber hinaus klar beschränkt werden. Wir verfolgen damit die Idee der Einrichtung echter Handelsgerichtshöfe statt privatwirtschaftlicher „Geheimgerichte“. Alle EU-Mitgliedsstaaten setzen sich in jedem Fall für den Schutz ihrer kleinen und mittelständischen Unternehmen vor dem komplizierten und teuren Rechtsweg in den USA ein.

Darüber hinaus haben wir weitere Positionen benannt: Es dürfen weder gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel aus den USA nach Europa gebracht werden, noch Arbeitnehmerrechte abgesenkt werden. Unsere bewährten Verbraucher-, Umwelt- und Sozialstandards dürfen durch die Freihandelsabkommen keinesfalls verändert werden. Wir sind auf den internationalen Handel angewiesen und Freihandelsabkommen können dabei sehr hilfreich sein. Für das Abkommen zwischen Europa und den USA muss aber gelten: Demokratische Entscheidungen eines Landes wie zum Beispiel der Atomausstieg in Deutschland dürfen nicht von amerikanischen Unternehmen vor einem Schiedsgericht angegriffen werden. Entscheidungen können nicht an Regierungen und Parlamenten vorbei getroffen werden, sondern die demokratische Legitimität muss stets gewahrt bleiben. Andernfalls wird ein Abkommen mit der SPD nicht zu machen sein.

*In den Beratungen werden wir bei unseren europäischen Partnern weiterhin für unsere Position werben. Dies tun auch unsere Abgeordneten im Europäischen Parlament im Rahmen der dortigen Verhandlungen. Als Partei wollen wir dann im Juni über die Zukunft von TTIP beraten.*

**

*Ich persönlich will ein TTIP-Abkommen, das den Interessen der Menschen und der Wirtschaft unseres Landes nützt. Vor den Herausforderungen der Globalisierung schützen wir uns nicht, wenn wir uns auf unserer Insel verkriechen. Wir müssen den Anspruch haben, global mitzugestalten.*

**

**

*Mit freundlichen Grüßen*

Karin Evers-Meyer

Mitglied des Deutschen Bundestages

Abgeordnete des Wahlkreises

Friesland-Wilhelmhaven-Wittmund

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel (030) 227 – 77 126

Fax (030) 227 – 767 85

E-Mail: karin.evers-meyer AT bundestag.de <mailto:karin.evers-meyer AT bundestag.de>

*Von:*charly Nordsee [mailto:charlyNordsee AT vodafone.de]
*Gesendet:* Samstag, 31. Januar 2015 14:11
*An:* Evers-Meyer Karin
*Betreff:* Fwd: Fragen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP

moin Frau Evers-Meyer,

es wäre sehr hilfreich für meine Familie, Freunde, Bekannten und mich wenn Sie folgende Fragen beantworten:

* Die regulatorische Kooperation im Freihandelsabkommen TTIP zwischen
der EU und den USA ermöglicht es Lobbyisten im Voraus geplante
regionale Regulierungen und Gesetzesinitiativen zu prüfen und
gegebenenfalls neu zu formulieren.

"Wie wollen sie diese Fußfessel für die Legislative und Entmündigung demokratisch gewählter Mandatsträger rechtfertigen?"

* Transatlantischer Handel findet heute zu 100% über das Internet statt.

"Wie kann ein Freihandelsabkommen im "NSA-Zeitalter" ohne umfassenden Datenschutz die Freiheit des Handels vor Ausspähung und den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Verbraucher garantieren?"

* Als einen Grundsatz ihrer Politik hat die EU das Vorsorgeprinzip
verankert. Dieses besagt, dass Belastungen für die Umwelt oder
Schäden für die menschliche Gesundheit (bei unvollständiger
Wissensbasis) im Voraus vermieden oder weitgehend verringert werden
sollen [1][3]. Immer wieder sind Politiker dem Druck der den
Agrarmarkt beherrschenden Konzernen ausgesetzt, man möge dieses
Prinzip aufgeben, da Chancen für eine konkurrenzfähige
Landwirtschaft vertan würden (z.B. Zulassung GMO, Hormone in der
Tiermast). Dass jedoch bei Missachtung des Vorsorgeprinzips der
volkswirtschaftliche Schaden gegenüber den privatwirtschaftlichen
Gewinnen ins Unermessliche steigen kann, stellte die Europäische
Umweltagentur schon 2004 fest und beschreibt dies in zahlreichen
Beispielen [2]. [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgeprinzip
[2]http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2697.pdf
[3] http://www.juraforum.de/lexikon/vorsorgeprinzip

"Wie werden Sie sicherstellen, dass das Vorsorgeprinzip im Rahmen des Freihandelsabkommens aufrecht erhalten bleibt? Wenn Sie keine Einflussmöglichkeiten sehen, werden Sie dann gegen das Abkommen stimmen?"

* TTIP verspricht die Vereinheitlichung oder gegenseitige Anerkennung
von Standards. In den USA liegt die Kompetenz für Definition und
Überwachung von Standards aber in den meisten Fällen im
privatrechtlichen Bereich oder bei den Bundesstaaten, die US
Bundesregierung hat also keinen direkten Einfluss darauf.

"Wie wollen Sie sicher stellen, dass es im Zuge von TTIP keine einseitige Anerkennung von US Standards in der EU ohne entsprechende Anerkennung der EU Standards in den USA gibt?"

* Ein Ziel von TTIP ist für geistiges Eigentum im Zielland den
gleichen Schutz zu garantieren wie im Ursprungsland.

"Was halten Sie davon, dass damit Trivialpatente aus den USA in der EU durchsetzbar werden?"

* In dem vorliegenden Vertragstext des Freihandelsabkommens CETA der
EU mit Kanada
(http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf)
ist ein Investorenschutz durch nicht staatliche Schiedsgerichte
vorgesehen, deren Entscheidungen für die Vertragsstaaten bindend
sind. Kanada und die Mitgliedsstaaten der EU sind Rechtsstaaten.

"Halten Sie eine zusätzliche übergeordnete private Schiedsgerichtsbarkeit im CETA-Abkommen zur Durchsetzung unternehmerischer Interessen für erforderlich? "Würden Sie bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag dem CETA-Vertrag zustimmen?"

Vielen Dank im voraus

Mit freundlichem Gruß

k-h pfeiffer

----- Ende der weitergeleiteten Nachricht -----

--- Begin Message ---
  • From: charly Nordsee <charlyNordsee AT vodafone.de>
  • To: "Michael Berndt, Dr." <michael.berndt3 AT ewetel.net>
  • Subject: Fwd: AW: Fragen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP
  • Date: Wed, 11 Mar 2015 21:47:37 +0100
  • Authentication-results: rohrpostix2.prod.vfnet.de (amavisd-new); dkim=pass header.i= AT vodafone.de
moin Michael,

es geschehen noch Zeichen und Wunder. Hier die Antwort von Frau Evers-Meyer.

lG karl-heinz


-------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: AW: Fragen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP Datum: Wed, 11 Mar 2015 12:46:19 +0000 Von: Evers-Meyer Karin <karin.evers-meyer AT bundestag.de> An: charly Nordsee <charlyNordsee AT vodafone.de>

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

vielen Dank für Ihre Nachricht! Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort, leider bin ich erst heute dazu gekommen. In letzter Zeit haben mich viele Bürgeranfragen zum Thema TTIP erreicht. Die Thematik ist in der Tat sehr sensibel und bewegt natürlich auch mich persönlich. Sie haben berechtigte Bedenken geäußert. Lassen Sie mich dazu in einigen Sätzen Stellung nehmen. Innerhalb der SPD ist TTIP das wohl meistdiskutierte Thema in diesen Wochen. Wie Sie wissen werden die Verhandlungen derzeit auf europäischer Ebene geführt. Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, dass auch ich heute nicht alle Ihrer Fragen umfassend beantworten kann.

 

Sigmar Gabriel hat sich in der vergangenen Zeit mit den sozialdemokratischen Handelsministern von Frankreich, Dänemark, Schweden, Luxemburg und den Niederlanden auf eine gemeinsame Position verständigt. Vor allem ging es dabei um das umstrittene Thema Schiedsgerichte. Wir wollen die bisherigen privatwirtschaftlich organisierten Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen zu öffentlich-rechtlichen Institutionen machen. Anstatt Vertretern bezahlter Anwaltskanzleien muss es Berufsrichter geben, die für ein öffentliches und transparentes Verfahren sorgen. Die Möglichkeit für Unternehmen, solche öffentlich-rechtlichen Schiedsinstitutionen anzurufen, muss darüber hinaus klar beschränkt werden. Wir verfolgen damit die Idee der Einrichtung echter Handelsgerichtshöfe statt privatwirtschaftlicher „Geheimgerichte“. Alle EU-Mitgliedsstaaten setzen sich in jedem Fall für den Schutz ihrer kleinen und mittelständischen Unternehmen vor dem komplizierten und teuren Rechtsweg in den USA ein.

 

Darüber hinaus haben wir weitere Positionen benannt: Es dürfen weder gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel aus den USA nach Europa gebracht werden, noch Arbeitnehmerrechte abgesenkt werden. Unsere bewährten Verbraucher-, Umwelt- und Sozialstandards dürfen durch die Freihandelsabkommen keinesfalls verändert werden. Wir sind auf den internationalen Handel angewiesen und Freihandelsabkommen können dabei sehr hilfreich sein. Für das Abkommen zwischen Europa und den USA muss aber gelten: Demokratische Entscheidungen eines Landes wie zum Beispiel der Atomausstieg in Deutschland dürfen nicht von amerikanischen Unternehmen vor einem Schiedsgericht angegriffen werden. Entscheidungen können nicht an Regierungen und Parlamenten vorbei getroffen werden, sondern die demokratische Legitimität muss stets gewahrt bleiben. Andernfalls wird ein Abkommen mit der SPD nicht zu machen sein.

 

In den Beratungen werden wir bei unseren europäischen Partnern weiterhin für unsere Position werben. Dies tun auch unsere Abgeordneten im Europäischen Parlament im Rahmen der dortigen Verhandlungen. Als Partei wollen wir dann im Juni über die Zukunft von TTIP beraten.

 

Ich persönlich will ein TTIP-Abkommen, das den Interessen der Menschen und der Wirtschaft unseres Landes nützt. Vor den Herausforderungen der Globalisierung schützen wir uns nicht, wenn wir uns auf unserer Insel verkriechen. Wir müssen den Anspruch haben, global mitzugestalten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karin Evers-Meyer

 

 

Mitglied des Deutschen Bundestages

Abgeordnete des Wahlkreises

Friesland-Wilhelmhaven-Wittmund

 

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Tel (030) 227 – 77 126

Fax (030) 227 – 767 85

 

E-Mail: karin.evers-meyer AT bundestag.de

 

Von: charly Nordsee [mailto:charlyNordsee AT vodafone.de]
Gesendet: Samstag, 31. Januar 2015 14:11
An: Evers-Meyer Karin
Betreff: Fwd: Fragen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP

 

 

moin Frau Evers-Meyer,

es wäre sehr hilfreich für meine Familie, Freunde, Bekannten und mich wenn Sie folgende Fragen beantworten:

Die regulatorische Kooperation im Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA ermöglicht es Lobbyisten im Voraus geplante regionale Regulierungen und Gesetzesinitiativen zu prüfen und gegebenenfalls neu zu formulieren.

"Wie wollen sie diese Fußfessel für die Legislative und Entmündigung demokratisch gewählter Mandatsträger rechtfertigen?"

 

Transatlantischer Handel findet heute zu 100% über das Internet statt.

"Wie kann ein Freihandelsabkommen im "NSA-Zeitalter" ohne umfassenden Datenschutz die Freiheit des Handels vor Ausspähung und den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Verbraucher garantieren?"

 

Als einen Grundsatz ihrer Politik hat die EU das Vorsorgeprinzip verankert. Dieses besagt, dass Belastungen für die Umwelt oder Schäden für die menschliche Gesundheit (bei unvollständiger Wissensbasis) im Voraus vermieden oder weitgehend verringert werden sollen [1][3]. Immer wieder sind Politiker dem Druck der den Agrarmarkt beherrschenden Konzernen ausgesetzt, man möge dieses Prinzip aufgeben, da Chancen für eine konkurrenzfähige Landwirtschaft vertan würden (z.B. Zulassung GMO, Hormone in der Tiermast). Dass jedoch bei Missachtung des Vorsorgeprinzips der volkswirtschaftliche Schaden gegenüber den privatwirtschaftlichen Gewinnen ins Unermessliche steigen kann, stellte die Europäische Umweltagentur schon 2004 fest und beschreibt dies in zahlreichen Beispielen [2]. [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgeprinzip [2]http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2697.pdf [3] http://www.juraforum.de/lexikon/vorsorgeprinzip

"Wie werden Sie sicherstellen, dass das Vorsorgeprinzip im Rahmen des Freihandelsabkommens aufrecht erhalten bleibt? Wenn Sie keine Einflussmöglichkeiten sehen, werden Sie dann gegen das Abkommen stimmen?"

 

TTIP verspricht die Vereinheitlichung oder gegenseitige Anerkennung von Standards. In den USA liegt die Kompetenz für Definition und Überwachung von Standards aber in den meisten Fällen im privatrechtlichen Bereich oder bei den Bundesstaaten, die US Bundesregierung hat also keinen direkten Einfluss darauf.

"Wie wollen Sie sicher stellen, dass es im Zuge von TTIP keine einseitige Anerkennung von US Standards in der EU ohne entsprechende Anerkennung der EU Standards in den USA gibt?"

 

Ein Ziel von TTIP ist für geistiges Eigentum im Zielland den gleichen Schutz zu garantieren wie im Ursprungsland.

"Was halten Sie davon, dass damit Trivialpatente aus den USA in der EU durchsetzbar werden?"

 

In dem vorliegenden Vertragstext des Freihandelsabkommens CETA der EU mit Kanada (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf) ist ein Investorenschutz durch nicht staatliche Schiedsgerichte vorgesehen, deren Entscheidungen für die Vertragsstaaten bindend sind. Kanada und die Mitgliedsstaaten der EU sind Rechtsstaaten.

"Halten Sie eine zusätzliche übergeordnete private Schiedsgerichtsbarkeit im CETA-Abkommen zur Durchsetzung unternehmerischer Interessen für erforderlich? "Würden Sie bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag dem CETA-Vertrag zustimmen?"

Vielen Dank im voraus
 
Mit freundlichem Gruß
k-h pfeiffer

 

 




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  • [Ag-landwirtschaft] Fwd: AW: Fragen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP, annette . berndt, 12.03.2015

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