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ag-inklusion - Re: [AG-Inklusion] ag-inklusion Nachrichtenkompilat Fr, 16. Dezember 2016

ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG inklusion zum internen Informtionsaustausch

Listenarchiv

Re: [AG-Inklusion] ag-inklusion Nachrichtenkompilat Fr, 16. Dezember 2016


Chronologisch Thread 
  • From: <christinesalzer AT web.de>
  • To: <ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Inklusion] ag-inklusion Nachrichtenkompilat Fr, 16. Dezember 2016
  • Date: Fri, 16 Dec 2016 15:58:21 +0100
  • Importance: Normal

In Dresden haben mehrere Behindertengruppen kein aktives & passives Wahlrecht. Die Stadt ist noch restriktiver als der Bund. Wer einen gerichtlichen Betreuer hat, muss beim passiven Wahlrecht eidesstattlich erklären, dass er trotzdem geschäftsfähig ist: "Nicht wählbar ist, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder wer infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt." Da bist du dann selbst als Kandidat unabhängig vom Wahlalter Mensch zweiter Klasse, sobald du behindert bist.

http://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/kommunalwahl/03_rechtliches.php

-----Ursprüngliche Nachricht----- From: ag-inklusion-request AT lists.piratenpartei.de
Sent: Friday, December 16, 2016 12:00 PM
To: ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de
Subject: ag-inklusion Nachrichtenkompilat Fr, 16. Dezember 2016

Date: Thu, 15 Dec 2016 12:52:25 +0100
From: "Marina Ertel" <marina.ertel AT web.de>
Subject: Aw: [AG-Inklusion] Wahlrecht für alle - Die PIRATEN haben das Kassel
vehement abgeleht

Was sind
das übrigens für Menschen, mit welcher Art von Behinderung, die nicht
wählen dürfen? Gruß,
Marina Gesendet: Montag, 12. Dezember 2016 um 07:02 Uhr
Von: "Manfred Wolter <manwolter AT gmx.de" <Basaltpirat AT gmx.de>
An: "AG Inklusion" <ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: [AG-Inklusion] Wahlrecht für alle - Die PIRATEN haben das Kassel
vehement abgeleht


Linke: Wahlrecht für alle
-------------------------


09.12.2016.

Ein bedingungsloses Wahlrecht für alle Menschen hat heute die
behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Partei Die
Linke gefordert. Anlässlich des morgigen Gedenktages zur Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte und dem Erscheinen des Jahresberichts über
die Menschenrechtssituation in Deutschland erklärte Katrin Werner: „ Es
ist eine Schande, dass ca. 84.500 Menschen mit Behinderungen vom
Wahlrecht in Deutschland ausgeschlossen sind."
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/35152?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Kobinet-nachrichten+%28kobinet-nachrichten+Teaser%29
Keine weiteren Fragen, warum ich jetzt bei DIE LINKE aktiv geworden bin?
Freundliche Grüße

Dipl.-Päd. Manfred Wolter
Behindertenpolitischer Sprecher
der LG HartzIV RLP in DIE LINKE
Burgtr. 52
57518 Betzdorf
Tel.: 02741 1821801
Mobil: 0176 35133609

E-Mail: manwolter AT gmx.de
Twitter: @manwolter
___
Ich unterstütze www.inklusion-schaffen-wir.de
--
ag-inklusion mailinglist
ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de
The list homepage: https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/ag-inklusion


------------------------------
Message-ID: <trinity-e600252b-f816-4294-a892-337336f374f0-1481803759531@3capp-
gmx-bs16>
Date: Thu, 15 Dec 2016 13:09:19 +0100
From: "Manfred Wolter <manwolter AT gmx.de" <Basaltpirat AT gmx.de>
Subject: Aw: [AG-Inklusion] Wahlrecht für alle - Die PIRATEN haben das Kassel
vehement abgeleht

[ Text konvertiert von HTML ]
Hallo Marina, ja, ich bin zu DIE LINKE. gewechselt, weil dort
behindertenpolitische Arbeit möglich ist (siehe Signatur)und sie sich
nicht "sozialliberal" nennen, wie es die Piraten auf dem LPT RLP 2014 mit
29:27 beschlossen haben. Das Wahlrecht ist für Menschen mit Behinderung,
die eine "Betreuung in allen Angelegenheiten" haben, eingeschränkt und
die achso teilhabe orientierten Piraten, haben dies bisher immer für
richtig gehalten
Freundliche Grüße

Dipl.-Päd. Manfred Wolter
Behindertenpolitischer Sprecher
der LG HartzIV RLP in DIE LINKE
Burgtr. 52
57518 Betzdorf
Tel.: 02741 1821801
Mobil: 0176 35133609

E-Mail: manwolter AT gmx.de
Twitter: @manwolter
___
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Dezember 2016 um 12:52 Uhr
Von: "Marina Ertel" <marina.ertel AT web.de>
An: ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Aw: [AG-Inklusion] Wahlrecht für alle - Die PIRATEN haben das
Kassel vehement abgelehtBist du denn jetzt Mitglied bei "Die Linke" und
kein Pirat mehr? Was sind das übrigens für Menschen, mit welcher Art von
Behinderung, die nicht wählen dürfen? Gruß,
Marina Gesendet: Montag, 12. Dezember 2016 um 07:02 Uhr
Von: "Manfred Wolter <manwolter AT gmx.de" <Basaltpirat AT gmx.de>
An: "AG Inklusion" <ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: [AG-Inklusion] Wahlrecht für alle - Die PIRATEN haben das Kassel
vehement abgeleht


Linke: Wahlrecht für alle
-------------------------


09.12.2016.

Ein bedingungsloses Wahlrecht für alle Menschen hat heute die
behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Partei Die
Linke gefordert. Anlässlich des morgigen Gedenktages zur Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte und dem Erscheinen des Jahresberichts über
die Menschenrechtssituation in Deutschland erklärte Katrin Werner: „ Es
ist eine Schande, dass ca. 84.500 Menschen mit Behinderungen vom
Wahlrecht in Deutschland ausgeschlossen sind."
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/35152?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Kobinet-nachrichten+%28kobinet-nachrichten+Teaser%29
Keine weiteren Fragen, warum ich jetzt bei DIE LINKE aktiv geworden bin?
Freundliche Grüße

Dipl.-Päd. Manfred Wolter
Behindertenpolitischer Sprecher
der LG HartzIV RLP in DIE LINKE
Burgtr. 52
57518 Betzdorf
Tel.: 02741 1821801
Mobil: 0176 35133609

E-Mail: manwolter AT gmx.de
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[Hier war eine Anlage vom Typ text/x-vcard eingebunden]


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Message-ID: <CAOV0-q-SF25X2HheAkCOsby229x0C7TRyRmRNPQWj2OJdRZ
+mQ AT mail.gmail.com>
Date: Fri, 16 Dec 2016 11:50:08 +0100
From: Helder Aguiar <heriag78 AT gmail.com>
Subject: [AG-Inklusion] Fwd: Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Leider ist es doch durchgekommen.
...

---------- Weitergeleitete Nachricht ----

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: bundesrat-abo-service AT noreply.bund.de
Datum: 16.12.2016 11:19 vorm.
Betreff: Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung
An: bundesrat AT newsletter.bund.de
Cc:

Wenn diese E-Mail nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
<http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/16/952/002.html?view=renderNewsletterHtml>
[image: Logo des Bundesrats]
Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung
[image: Foto: Team im Büro]
© panthermedia | Goodluz

Zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem neuen
Bundesteilhabegesetz zu. Es soll Menschen mit Behinderung mehr
Selbstbestimmung und bessere Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen.
Die Reform ordnet Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe neu und
modernisiert sie anhand der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.
Selbstbestimmtes Leben

Davon profitieren vor allem Personen, die auf persönliche
Assistenzleistungen im Alltag und am Arbeitsplatz angewiesen sind. Sie und
ihre Ehepartner dürfen künftig deutlich mehr vom eigenen Vermögen und
Einkommen behalten.

Die Leistungen werden aus der Sozialhilfe herausgelöst und im
Behindertenrecht verankert. Sie sind nicht mehr an eine bestimmte Wohnform
wie Heime oder Wohngruppen gebunden.

Derzeit beziehen rund 700.000 Menschen Eingliederungshilfe, wofür Länder
und Kommunen pro Jahr rund 17 Milliarden Euro ausgeben. Die Reform führt
nach Schätzungen der Bundesregierung zu zusätzlichen Ausgaben von rund 700
Millionen Euro im Jahr.
Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt

Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, erhalten künftig mehr
Geld. Zudem gibt es für Arbeitsgeber Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75
Prozent, damit mehr Menschen mit Behinderung im normalen Arbeitsmarkt einen
Job finden.
Intensive Diskussionen

Das Gesetzgebungsverfahren war von kontroversen Diskussionen in der
Zivilgesellschaft begleitet worden. Viele Verbände hatten die
Regierungspläne kritisiert. Auch der Bundesrat hatte am 23. September 2016
eine äußerst umfangreiche Stellungnahme abgegeben.
Zahlreiche Änderungen im Bundestag

Der Bundestag verabschiedete den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 1.
Dezember 2016 mit zahlreichen Änderungen. Unter anderem stellte er klar,
dass der Zugang zur bisherigen Eingliederungshilfe beispielsweise für
Blinde, Hörgeschädigte und psychisch kranke Menschen nicht eingeschränkt
wird. Künftig sind nun doch Leistungen der Eingliederungshilfe und der
Pflegeversicherung weiter nebeneinander möglich. Die ursprünglich
vorgesehene Vorgabe, Eingliederungshilfe nur dann zu gewähren, wenn ein
Betroffener in mindestens fünf von neun Lebensbereichen eingeschränkt ist,
tritt nun erst 2023 in Kraft. Weitere Änderungen betreffen die Bereiche
Pflege und Bildung.
Bundesrat kritisiert Kostenlast für Länder und Kommunen

In dieser Fassung fand das Gesetz schließlich auch die Zustimmung der
Länder. In einer begleitenden Entschließung warnen sie allerdings vor den
Mehrkosten für Länder und Kommunen. Dies widerspreche der Zusage des
Bundes, dass sie keine zusätzlichen Ausgaben zu erwarten hätten. Angesichts
der Kostenbelastung sieht der Bundesrat die Ziele des Gesetzes erheblich
gefährdet. Er fordert deshalb, die Einnahmen und Ausgaben für die zentralen
Teilhabeleistungen in den Jahren 2017 bis 2021 zu evaluieren. Sollte sich
hierbei eine Kostensteigerung bei den Ländern oder Kommunen abzeichnen, sei
es Aufgabe des Bundes, diese zu übernehmen.
Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
Die erste Stufe soll bereits am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit der
zugleich gefassten Entschließung wird sich die Bundesregierung befassen.
Feste Fristvorgaben hierfür gibt es jedoch nicht.
*Plenarsitzung des Bundesrates am 16.12.2016*
zum Plenum kompakt
<http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/16/952/952-pk.html#top-2>

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gmx-bs65>
Date: Fri, 16 Dec 2016 11:53:58 +0100
From: "Manfred Wolter <manwolter AT gmx.de" <Basaltpirat AT gmx.de>
Subject: Aw: [AG-Inklusion] Fwd: Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung

[ Text konvertiert von HTML ]
Wo waren die Piraten denn aktiv, um dieses BTHG Bundesteilhabegesetz zu
verhindern.
Freundliche Grüße

Dipl.-Päd. Manfred Wolter
Behindertenpolitischer Sprecher
der LG HartzIV RLP in DIE LINKE
Burgtr. 52
57518 Betzdorf
Tel.: 02741 1821801
Mobil: 0176 35133609

E-Mail: manwolter AT gmx.de
Twitter: @manwolter
___
Ich unterstütze www.inklusion-schaffen-wir.de Gesendet: Freitag, 16.
Dezember 2016 um 11:50 Uhr
Von: "\"Helder Aguiar\" (heriag78 AT gmail.com via ag-inklusion Mailing
List)" <ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de>
An: ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [AG-Inklusion] Fwd: Mehr Teilhabe für Menschen mit BehinderungLeider
ist es doch durchgekommen. ... ---------- Weitergeleitete Nachricht ----

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: bundesrat-abo-service AT noreply.bund.de
Datum: 16.12.2016 11:19 vorm.
Betreff: Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung
An: bundesrat AT newsletter.bund.de
Cc:

Wenn diese E-Mail nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte
hier.

[Bild:Logo des Bundesrats ]



Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung
==========================================

[Bild:Foto: Team im Büro ]

© panthermedia | Goodluz

Zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem
neuen Bundesteilhabegesetz zu. Es soll Menschen mit Behinderung
mehr Selbstbestimmung und bessere Teilhabe am öffentlichen Leben
ermöglichen. Die Reform ordnet Leistungen der sogenannten
Eingliederungshilfe neu und modernisiert sie anhand der Vorgaben
der UN-Behindertenrechtskonvention.


Selbstbestimmtes Leben
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Davon profitieren vor allem Personen, die auf persönliche
Assistenzleistungen im Alltag und am Arbeitsplatz angewiesen
sind. Sie und ihre Ehepartner dürfen künftig deutlich mehr vom
eigenen Vermögen und Einkommen behalten.

Die Leistungen werden aus der Sozialhilfe herausgelöst und im
Behindertenrecht verankert. Sie sind nicht mehr an eine bestimmte
Wohnform wie Heime oder Wohngruppen gebunden.

Derzeit beziehen rund 700.000 Menschen Eingliederungshilfe, wofür
Länder und Kommunen pro Jahr rund 17 Milliarden Euro ausgeben.
Die Reform führt nach Schätzungen der Bundesregierung zu
zusätzlichen Ausgaben von rund 700 Millionen Euro im Jahr.


Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt
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Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, erhalten
künftig mehr Geld. Zudem gibt es für Arbeitsgeber
Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent, damit mehr Menschen
mit Behinderung im normalen Arbeitsmarkt einen Job finden.


Intensive Diskussionen
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Das Gesetzgebungsverfahren war von kontroversen Diskussionen in
der Zivilgesellschaft begleitet worden. Viele Verbände hatten die
Regierungspläne kritisiert. Auch der Bundesrat hatte am 23.
September 2016 eine äußerst umfangreiche Stellungnahme abgegeben.


Zahlreiche Änderungen im Bundestag
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Der Bundestag verabschiedete den Gesetzentwurf der
Bundesregierung am 1. Dezember 2016 mit zahlreichen Änderungen.
Unter anderem stellte er klar, dass der Zugang zur bisherigen
Eingliederungshilfe beispielsweise für Blinde, Hörgeschädigte und
psychisch kranke Menschen nicht eingeschränkt wird. Künftig sind
nun doch Leistungen der Eingliederungshilfe und der
Pflegeversicherung weiter nebeneinander möglich. Die ursprünglich
vorgesehene Vorgabe, Eingliederungshilfe nur dann zu gewähren,
wenn ein Betroffener in mindestens fünf von neun Lebensbereichen
eingeschränkt ist, tritt nun erst 2023 in Kraft. Weitere
Änderungen betreffen die Bereiche Pflege und Bildung.


Bundesrat kritisiert Kostenlast für Länder und Kommunen
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In dieser Fassung fand das Gesetz schließlich auch die Zustimmung
der Länder. In einer begleitenden Entschließung warnen sie
allerdings vor den Mehrkosten für Länder und Kommunen. Dies
widerspreche der Zusage des Bundes, dass sie keine zusätzlichen
Ausgaben zu erwarten hätten. Angesichts der Kostenbelastung sieht
der Bundesrat die Ziele des Gesetzes erheblich gefährdet. Er
fordert deshalb, die Einnahmen und Ausgaben für die zentralen
Teilhabeleistungen in den Jahren 2017 bis 2021 zu evaluieren.
Sollte sich hierbei eine Kostensteigerung bei den Ländern oder
Kommunen abzeichnen, sei es Aufgabe des Bundes, diese zu
übernehmen.


Verkündung und Inkrafttreten
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Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet. Die erste Stufe soll bereits am 1. Januar 2017 in
Kraft treten. Mit der zugleich gefassten Entschließung wird sich
die Bundesregierung befassen. Feste Fristvorgaben hierfür gibt es
jedoch nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 16.12.2016[Bild]zum Plenum
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[Hier war eine Anlage vom Typ text/x-vcard eingebunden]


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Ende des Nachrichtenkompilates ag-inklusion - Fr, 16. Dezember 2016


  • Re: [AG-Inklusion] ag-inklusion Nachrichtenkompilat Fr, 16. Dezember 2016, christinesalzer, 16.12.2016

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