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ag-inklusion - [AG-Inklusion] In eigener Sache war: Inkl - Mumble am 6. und 26.?

ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG inklusion zum internen Informtionsaustausch

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[AG-Inklusion] In eigener Sache war: Inkl - Mumble am 6. und 26.?


Chronologisch Thread 
  • From: David <david_moerike AT yahoo.de>
  • To: Mailingliste der AG inklusion zum internen Informtionsaustausch <ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-Inklusion] In eigener Sache war: Inkl - Mumble am 6. und 26.?
  • Date: Thu, 06 Aug 2015 07:18:26 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-inklusion>
  • List-id: Mailingliste der AG inklusion zum internen Informtionsaustausch <ag-inklusion.lists.piratenpartei.de>

Teilhabe:

dasselbe könnte auch zutreffen für Personen, die eine betreute Wohnform benötigen, und zwar:

"Ambulant Betreutes Wohnen" oder

"Stationäre Hilfen".

Habe vor, bei "Scarabäus Schmerwitz" zu wohnen. Die sind deutschland- oder europaweit einmalig insofern als Personen aufgenommen werden, die eine geistig / seelische Behinderung und eine Suchterkrankung gleichzeitig haben (auch solche die schon clean sind, wie ich).

Das sind - anders als aus deren Website hervorzugehen scheint - "Stationäre Hilfen". Außerdem muss noch die gesamte Rente bzw. Grundsicherung abgetreten werden, andernfalls sind die Kosten nicht gedeckt.

Oder ist es vielleicht so zu verstehen: der Selbstzahler tritt die gesamte Rente / "Stütze" ab und zahlt zusätzlich - aus seinem Vermögen - die Differenz zu dem Satz für die "Stationären Hilfen"?

Der Satz für Wohnformen, die "Stationäre Hilfen" sind, ist je nach Bundesland zwischen EUR 1200,- und EUR 2000,- monatlich, also ein Mehrfaches einer üblichen "Stütze" oder Rente.

Ist es da nicht auch - wie bei Personen die eine Assistenz benötigen - so, dass ich höchstens EUR 2600,- Vermögen und EUR 700,- Einkommen haben darf, alles was darüber ist abgezogen wird?

Und ich selber bin - abgesehen von der Rente - mittellos, aber: Bürgerlich-rechtlich bzw. grundsätzlich unterhaltspflichtig gegenüber mir ist meine Mutter. Mit grundsätzlich meine ich, wenn ein Bedarf vorhanden ist, der die Höhe der Rente erheblich übersteigt.

Meine Mutter ist Rentnerin wegen Alter, sie ist nicht mittellos sondern hat noch einige zehntausend.

Die Frage ist nun: muss sie - zufolge dem jetzt gültigen Gesetz - und entgegen der UN-BRK - so lange das bezahlen, bis ihr Vermögen unter EUR 2600,- gefallen ist?

Langfristig gedacht: da wäre, falls sie anstatt einfach zu zahlen - letzteres bevorzugt sie, weil sie infolge ihrer Persönlichkeit immer sich unentbehrlich macht - bereit wäre zu einer juristischen Auseinandersetzung, die Möglichkeit, einen Präzedenzfall aufzumachen.

*****

Habe gerade das Gefühl, dass es mir schwer fällt, mich klar auszudrücken betreffend meine Vermutungen:

Erste Vermutung: wie bei Assistenz ist auch bei "Stationären Hilfen" - im Widerspruch zur UN-BRK - selbst zu zahlen was man hat über die mtl. 700,- hinaus bzw. alles über die 2600,- Vermögen.

Zweite Vermutung: gleiche Zahlungsverpflichtung alles oberhalb 2600,- Vermögen und oberhalb 700,- Monatseinkommen gilt für die bürgerlich-rechtlich unterhaltspflichtige Person. Meist wird das Sohn oder Tochter der behinderten Bedürftigen sein. In meinem Fall ist es meine Mutter.

Hätte hier gern eine Klärung.

*****

Termin: bei mir handelt es sich nicht um Notaufnahme, sondern um eine geplante Aufnahme dort. Und: weil ich mit der Möglichkeit rechne, dass sich das Gesetz - oder zumindest dessen Handhabung - zu Weihnachten / Neujahr noch verschärft, habe ich vor:

den Antrag auf "Stationäre Hilfen" schon beim Sozialhilfeträger meines jetzigen Wohnortes Dresden zu stellen, und zwar kurz vor Weihnachten.

JanDavid DerPiratvomSee


Am 05.08.2015 um 21:59 schrieb Markus Walloschek:
Vorstand fällt bei mir wohl aus und versuche im Mumble zu sein




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