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ag-inklusion - Re: [AG-Inklusion] EILT!! Unterbindung der Verjährung bei den SGB XII – Regelbedarfen Behinderter

ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG inklusion zum internen Informtionsaustausch

Listenarchiv

Re: [AG-Inklusion] EILT!! Unterbindung der Verjährung bei den SGB XII – Regelbedarfen Behinderter


Chronologisch Thread 
  • From: "Tatjana Kordic" <tkordic5188 AT gmail.com>
  • To: "'Mailingliste der AG inklusion zum internen Informtionsaustausch'" <ag-inklusion AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Inklusion] EILT!! Unterbindung der Verjährung bei den SGB XII – Regelbedarfen Behinderter
  • Date: Tue, 2 Dec 2014 15:58:34 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-inklusion>
  • List-id: Mailingliste der AG inklusion zum internen Informtionsaustausch <ag-inklusion.lists.piratenpartei.de>

Huhu Liste,

 

habe das gerade nur kurz überflogen (bin grad unterwegs). Was können wir als AG Inklusion da genau machen? Ich bin heute Abend aufm Stammtisch und kann mich dann erst danach einklinken.

 

Liebe Grüße

 

Tatjana

 

Von: ag-inklusion-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-inklusion-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Manfred Wolter
Gesendet: Dienstag, 2. Dezember 2014 09:53
An: AG Inklusion
Betreff: [AG-Inklusion] EILT!! Unterbindung der Verjährung bei den SGB XII – Regelbedarfen Behinderter

 

1. Initiative zur Unterbindung der Verjährung bei den SGB XII – Regelbedarfen Behinderter
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Das BSG urteilt, dass für volljährige Behinderte in WG’s und im Elternhaus ein Regelbedarf von 391 EUR zu zahlen ist, das BMAS weist die Kommunenan, das Urteil nicht umzusetzen. Zum Jahresende läuft die Frist zur Stellung eines Überprüfungsantrages für Ansprüche aus dem Jahr 2013 ab, wenn bis dahin nicht ein Überprüfungsantrag gestellt wird, verlieren die Betroffenen 12 x 78 EUR = 936 EUR, neben Zinsen. Die Linke in Bonn hat jetzt über einen Stadtratsbeschluss erreicht, dass ein Überprüfungsantrag von Amtswegen den Betroffenen zu übersenden ist. Das ist ein nachahmenswertes Beispiel für andere Kommunen.
Nähere Infos dazu unter: http://tinyurl.com/m82pgzb

Ich möchte nochmal betonen, die Position des BMAS ist absolut skandalös, mir ist so auf Anhieb nicht bekannt, dass das Ministerium verfügt, eine BSG Entscheidung nicht umzusetzen. Natürlich weist das BMAS nicht auf die Beratungspflicht der Sozialleistungsträger hin, dass hier zur Sicherung der Ansprüche saus 2013 ein Überprüfungsantrag zu stellen ist. Daher ist jetzt aktives Handeln gefragt, die Bonner Initiative zeigt die richtige Richtung auf, ansonsten sind individuelle Überprüfungsanträge zu stellen. Dazugehörige Infos gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1693/

Den BMAS-Erlass dazu gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Erlass-BMAS-wg--Regelsatz-Behinderte-8.Aug.-2014.pdf
 

LG Basaltpirat Manfred
(Koordinator der SOZIALPIRATEN)
https://www.facebook.com/groups/Sozialpiraten/

"Es gibt kein richtiges Leben im falschen" Theodor W. Adorno




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