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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe


Chronologisch Thread 
  • From: Tatjana Kordic <tkordic5188 AT gmail.com>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe
  • Date: Wed, 5 Nov 2014 22:42:48 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Jürgen,

wollen wir da vielleicht zusammen dran arbeiten?

Lieben Gruß

Tatjana


Am 05.11.2014 um 21:44 schrieb JürgenJu <junghaenel-hannover AT gmx.de>:

Hallo,
ich finde im Programm nichts zur Sterbehilfe.

Ich versuche mal meine Gedanken hier zu formulieren, was meint ihr.

Grundannahmen-:
Die Ärzteschaft hat sich durch ihre führende Köpfe immer schon immer  gegen Sterbehilfe durch Ärzte ausgesprochen und zwar in der Regel mit der Aussage, dass das nicht die Aufgabe von Ärzten sein könne.
Notare müssen bei Ihren Handlungen immer darauf prüfen, ob der Klient auch nach freiem Willen handelt, so bei Kaufverträgen.
Die Übergabe von selbsttötenden Mittel an die den Tod suchenden Menschen ist keine Hexerei.
Diese Mittel können in Apotheken zur Verfügung gestellt werden.
Es ist der Ausschluss einer Psychose mit Einschränkung des freien Willen notwendig.
Es gehört zur Selbstbestimmung des Menschen, dass er auch über seinen Tod bestimmen kann - unabhängig von irgendwelchen Krankheiten.


Daraus ergibt sich für mich folgendes Verfahren für das Problem:

1. der Mensch wendet sich an einen Notar und trägt ihm seinen Wunsch vor. Der Notar prüft, ob er aus freiem Willen handelt. Wenn ja, folgt 2

2. der Mensch stellt sich einem Psychiater vor, der dem Notar sagt, ob eine Psychose vorliegt.

3. Der Mensch stellt sich erneut beim Notar vor und bestätigt seinen Wunsch. Wenn nun keine endogene Psychose vorliegt, beauftragt der Notar durch ein Dokument einen staatlich lizensierten Sterbehelfer mit der Hilfe

4. Dieser Sterbehelfer, der kein Arzt ist, besorgt die Mittel aus der Apotheke und gibt sie dem den Tod suchenden Menschen. Er wartet bis dieser tot ist, ruft einen Arzt, dem er die Dokumente des Notars zeigt.

5. Dieser Arzt stellt den Tod fest und schreibt auf dem Totenschein: unnatürlicher Tod durch "Mittel" - Verfahren nach Sterbehilfegesetz, Verfahrensbefolmächtigter Notar ....

6. Der Vorgang wird dann vom Standesamt bewertet und es erfolgt die Freigabe der Leiche.

Euer Jürgen
--
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