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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Psychiatrie

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Psychiatrie


Chronologisch Thread 
  • From: Ralle002 <Ralle002 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Psychiatrie
  • Date: Sat, 10 May 2014 14:02:56 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

bprp schrieb:
Das tut mir Leid, dass du so viele Schwierigkeiten mit den offensichtlich inhuman agierenden Ärzten und Pflegern hattest.
Für mich ist es ein weiteres Zeichen dafür, dass das jetzige psychiatrische Behandlungssystem nicht funktioniert. Es ist jetzt schon unterfinanziert und durch das PEPP-Entgeltsystem sehe ich eine weitere Schlechterstellung der psychiatrischen Patienten herankommen.
Schade dass es soweit gekommen ist, aber um psychisch schwer Kranke schert sich die Gesellschaft offenbar einen Dreck.
Dazu auch: http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/experten-warnen-vor-psychiatrischer-unterversorgung-a-907685.html

Grüße,

bp

2014-05-09 14:16 GMT+02:00 Ralle002 <Ralle002[at]news.piratenpartei.de http://mailto:Ralle002%5Bat%5Dnews.piratenpartei.de>:
Der Normalfall ist, dass jemand nervlich etwas überdreht ist. In diesem Fall könnte man denken, dass eine Psychiatrie hilfreich sein könnte.

Zugegeben: vor ca. 3 Jahren war ich einmal nervlich etwas überdreht.
Dazu hatte auch der Staat ein wenig beigetragen, weil ich mich sehr erheblich über die Willkürjustiz ärgere. Politiker stecken sich Geld ein, haben Nebenjobs und daher ändert sich nichts.
Es gab einen ordnungsgemäßen Gerichtsbeschluss. Der Arzt nahm sich genau 2 Minuten für mich Zeit. In der Psychiatrie stellte man zwar fest, dass ich etwas auffällig war, aber das war es dann. Es gab ordnungsgemäß Arztgespräche und ich war nach 10- 14 Tagen wieder aus der Psychiatrie draußen.

In den Jahren 82/83 boxte mir ein Markus Biermann nachmittags auf einem unbeaufsichtigtem Schulhof zahlreiche Male gegen den Kopf. Er hatte sich aus irgendeinem Grund über mich geärgert und er wollte Stärke demonstrieren. Bei mir hatte dies zur Folge, dass ich ein Gehirntrauma hatte.

In den Jahren 84 u. 85 machte ich dann knapp ein Jahr lang eine Reha-Maßnahme im Geistlichen Rüstzentrum Krelingen.
Ein Karsten Hallemann beschuldigte mich während einer der Gruppensitzungen, dass ich ihn mit dem Messer bedroht hätte.
Ich fragte nach, wo dies gewesen sei, aber er blieb mir die Antwort schuldig.

Ein Zivi bestätigte, dass dies der Fall gewesen sei. Vielleicht hatte ich beim Kartoffelschälen nicht aufgepasst oder in einem Abstand von 3 Metern mit einem Zier-Messer, das Wanderer sich an den Gürtel binden, auf ihn gezeigt. Eine Messerbedrohung gab es jedoch nicht und auch keine Absicht, von ihm irgendetwas zu bekommen oder ihn einzuschüchtern.
Ca. 1- 2 Tage später ordnete der Leiter des Tauchhauses, Dieter Böhm, es an, dass ich zwangsbehandelt werden müsse. Er setzte die Notwendigkeit der Zwangsbehandlung gewaltsam durch. Ich bekam keine Gelegenheit es ermitteln zu lassen, ob der Vorwurf mit der Messerbedrohung überhaupt stimmt.

Das zwangsinjezierte Medikament war dann aber auch nicht ganz ohne Nebenwirkungen. Vielmehr hatte ich starke optische Verzerrungen.
Gegenstände bewegten sich. Dies war aber offensichtlich nicht die Folge einer psychischen Erkrankung, sondern die Nebenwirkung eines Medikaments. Ich wurde 6 Wochen lang in Lüneburg behandelt. Für mich war eine Frau Dr. Andrew zuständig. Diese diagnostizierte eine Psychose. Nach diesem Krankenhausaufenthalt setzte ich meine Reha-Maßnahme im GRZ Krelingen fort.

In 1985 wollte ich dann die Reha-Maßnahme beenden und verweigerte die Teilnahme an der Arbeitstherapie.
Daraufhin schleifte mich Dieter Böhm gewaltsam zu seinem Büro, wo Dr. Siedschlag aus Verden wartete. Dieser legte mir die Notwendigkeit einer Einweisung in die Psychiatrie nahe und drängte mich zu zwei Unterschriften. Er besprach es mit mir nicht, aus welchem Grund die Psychiatrie notwendig sei. Ich verweigerte die notwendigen zwei Unterschriften und unterschrieb wegen dem bescheuerten Wortlaut provokativ nur 1 Formular.
Erst als ich 1- 2 Tage später von Böhm zu dem Gespräch mit Dr. Siedschlag und Dr. Dreibholz geschleift wurde, erfuhr ich, worum es überhaupt ging. Ich hätte von einem Vorfall an den Berufsschulen erzählt. Böhm habe dort angerufen und dort war nichts.
Siedschlag ergänzte, dass ich "duschen würde und davon bekäme ich schließlich einen Dachschaden".
Ich stelle fest, dass Siedschlag mit mir persönlich fast nie Gespräche führte. Mir kommt es so vor, als hätten andere Rehabilitanten im Gespräch mit ihm gegen mich gehetzt.
Dies ist auch sehr wahrscheinlich, weil ich in den Gruppensitzungen stets im Schussfeuer verbaler Angriffe war.

(hier muss ich anmerken, dass ich bei den Berufsbildenden Schulen und nicht bei den Berufsschulen gewesen bin; es ist davon auszugehen, dass Böhm bei einer völlig anderen Schule angerufen hatte)

Jedenfalls kam es nicht zu der Zwangseinweisung mit zwei Ärzten und Böhm vereinbarte es, dass ich am nächsten Tag zwangseingewiesen werden solle. Ich erfuhr darüber am Vortag von dem Zivi Holger Schmidt.
Böhm schleifte mich dann brutal in sein Büro, wo Dr. Siedschlag wartete. Dieser ohrfeigte mich. Ca. 15 Minuten lang versuchten beide mir gewaltsam eine Injektion zu verabreichen. Dann schleiften mich beide zum Auto, wo der Zivi Holger Schmidt zufällig dazukam.
Ich wurde nach Lüneburg gefahren und da wurde mir mit einem Gerichtsbeschluss für den Fall gedroht, dass ich nicht freiwillig unterschreibe. Ich sei dann vorbestraft.
Weil ich ohnehin hätte bleiben müssen, unterschrieb ich.
Meine Entlassung wurde mir wochenlang verweigert. Die Pfleger beriefen sich darauf, dass ich nur nach einem Gespräch mit dem Arzt entlassen werden könne.
Der Arzt Dr. Gabriel lief dann ständig weg, als ich versuchte, ein Arztgespräch zu bekommen.

Ich wurde dann unter Androhung von Gewalt zwangsbehandelt. Durch die überhöhte Dosierung und den wilden Medikamentenmix ging es mir extrem schlecht.

Als ich dann nach ca. 6 Wochen in ein Haus 7 kam, wussten die Ärzte es dort überhaupt nicht, was ich überhaupt habe.
Der behandelnde Arzt Dr. Söder ließ sich dann von mir eine Entbindung der Schweigepflicht geben. Dr. Siedschlag teilte dann wortwörtlich mit, dass ich Halluzinationen hätte und in eine Anstalt gehöre.

Der behandelnde Arzt, ein Dr. Gabriel, teilte mir dann nach dem Krankenhausaufenthalt mit, dass ich freiwillig in Behandlung gewesen sei. Daher bräuchte ich auch keinen Rechtsanwalt.
Die Staatsanwaltschaft machte es sich wie immer - mal wieder leicht - und teilte meinem Vater mit, dass ich doch wieder in ärztliche Behandlung müsse.

Jedenfalls ist das wirklich nicht viel, was da von den behandelnden Ärzten an Gedankenarbeit geleistet wurde.
Für mich ist es unverständlich, dass dermaßen verkehrt arbeitende Ärzte wie Dr. Siedschlag nicht die rote Karte bekommen.

Ich hatte es unzählige Male in der Zeitung gelesen, dass Dr. Siedschlag zivilrechtlich verurteilt wurde.
Und im GRZ Krelingen gab es fast wöchentlich oft "psychische Rückfälle". Meines Erachtens auffällig viele.

Analyse:
In 1984 wird die behandelnde Ärztin im LKH Lüneburg, Frau Dr. Andrew, heute PK Lüneburg, es nicht gewusst haben, dass ich dermaßen fragwürdige Zwangsinjektionen gewaltsam bekommen hatte. Andernfalls wäre sie nicht dermaßen selbstverständlich zu der Diagnose "Psychose" gelangt. Auch wird mich die Art und Weise der Verabreichung dazu provoziert haben, in den Schrank zu treten und das Heizungsrohr zu verbiegen.

Es geht nicht an, dass der behandelnde Arzt Dr. Gabriel in 1985 mich ohne Gerichtsbeschluss hat behandeln lassen. Wenn man auf solche Art und Weise zwangseingeprügelt wurde, dann ist das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt beschädigt. Es werden dann auch keine konstruktiven Gespräche mehr stattfinden können. Gabriel und seine Pfleger ließen zwangsbehandeln, zumal die Pfleger mit einer Gewaltbehandlung gedroht hatten.
Dann hinterher ganz bequem zu behaupten, dass ich doch schließlich freiwillig in Behandlung gewesen sei, das geht so nicht.
Dr. Gabriel mied das Gespräch mit mir. Insofern hatte er keinerlei zulässig erlangten Kenntnisse darüber, ob ich überhaupt etwas habe. Er berief sich dann hinterher ganz einfach darauf, dass ich doch schließlich die Freiwilligkeitserklärung unterschrieben hätte. Daher stünden mir auch keine rechtlichen Möglichkeiten mehr zu.

Es ist wirklich sehr traurig, was von Medizinern an Gedankenarbeit abgeliefert wurde. Und gleichzeitig konnte man der nachhaltigen Bettenunterelegung entgegenwirken.

Bei dem Dr. Siedschlag habe ich den Eindruck, dass er sich ganz einfach nur über mich geärgert hatte.
Das erinnert schon ein wenig an Nordkorea, was da abgelaufen ist.

Einer der Ärzte der PK Lüneburg teilte mir einige später auf mein erneutes Schreiben mit, dass man bezüglich solcher Vorkommnisse gesetzliche Regelungen herausgegeben hat.

Der einweisende Arzt darf heute beispielsweise nicht mehr mit dem behandelnden Arzt identisch sein.
Krankenhäuser sind schließlich Wirtschaftsbetriebe und die Bettenauslastung steht im Vordergrund. Daher geht es nicht an, dass ein Arzt mit wirtschaftlichen Interessen die Notwendigkeit einer Zwangsunterbringung bzw. Zwangsbehandlung entscheiden kann, weil hier eine Interessenkollision vorliegt. Im Zweifel wird der Arzt immer der Meinung sein, dass das Krankenhaus einen weiteren Patienten benötigt.

Und wie wenig dem Arzt Dr. Gabriel an meinem tatsächlichen Befinden gelegen war, das hat man ja gesehen.
Bei den Oberarztvisiten sagte Gabriel lediglich, dass es "Probleme gegeben habe".

Für die Notwendigkeit einer faktischen Zwangsbehandlung ist das schon sehr wenig, was Dr. Gabriel als Begründung parat hatte.
--
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Um es zusammenzufassen:

vor ca. 2- 3 Jahren wurde mir auch die Möglichkeit eines freiwilligen Psychiatrieaufenthalts angeboten. Als ich ablehnte, bekam ich einen Gerichtsbeschluss. Offensichtlich hatte ich aber nur eine Art Burn-Out-Syndrom und war eigentlich gar kein (hinreichender) Psychiatrie-Fall.
Das Gericht hatte es im nachhinein amtlich festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Zwangsunterbringung nicht gegeben waren.

In Niedersachsen hatte ich es vor knapp 30 Jahren ganz einfach mit Arzt-Spinnern zu tun. Insgesamt habe ich auch den Eindruck, dass das LKH Lüneburg (heute die PK Lüneburg) ganz einfach die Bettenauslastung anheben wollte. Da hat man dann nicht ganz so genau hingeschaut, ob der Patient auch wirklich krank ist und mich auf fast schon kriminelle Weise genötigt zu bleiben. Aber nicht nur das, durch die mit entsprechenden Gewaltandrohungen verabreichten /wild gemixten Medikamente ging es mir über 6 Wochen sehr extrem dreckig.

Die Gesetze waren seinerzeit hinreichend. Die Gewaltprügelung war unzulässig. Die Gesetzeslage wurde insgesamt verschärft.
Wahrscheinlich ist die Gesetzgebung bezüglich in Wirklichkeit nicht freiwilliger Psychiatrieaufenthalte immer noch mangelhaft. Wenn ein Patient erstmal in einer Psychiatrie drin ist, hat er meistens auch dann keine Chancen wieder rauszukommen, wenn er nichts hat.

Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass es keine strafrechtlichen Konsequenzen gab.
Dr. Siedschlag ohrfeigte mich und war an der Gewaltprügelung beteiligt. Er sagte zu seinem persönlichen Freund Böhm, dass er das rechtfertigen kann.
Das Problem ist jedenfalls, dass die Staatsanwaltschaften nichts machen. Hier handelt es sich um einen Deliktbereich, wo es selbst bei auffälligsten Vorkommnissen keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt. Ich gehe davon aus, dass Staatsanwälte von ihren Vorgesetzten die Weisung bekommen, dass in solchen Fällen generell (meistens) nichts gemacht werden soll.

Es gibt in diesem Bereich außerdem regelrecht Einschüchterungen. Wenn ich als Bürger eine unerwünschte Strafanzeige gegen eine Amtsperson oder eine ähnliche Personen stelle, dann werde ich eingeschüchtert und bekomme Drohanrufe. Das ist mir schon mal passiert. Unser Rechtsstaat ist eben fehlerhaft und die Kanzlerin sollte dies erkennen.




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