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Betreff: AG Gesundheit
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- Subject: [AG-Gesundheit] Gutachten: E-Gesundheitskarte widerspricht geltendem Recht
- Date: Tue, 4 Feb 2014 09:07:40 +0100
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Gesundheit/Krankenversicherung/Verwaltung/
(Medien-Info)
Gutachten: E-Gesundheitskarte widerspricht geltendem Recht =
Hamburg (dpa) - Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische
Gesundheitskarte verstößt nach einem Zeitungsbericht gemäß einem juristischen
Gutachten gegen geltendes Recht. Nach der Studie der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV), das dem «Hamburger Abendblatt» (Dienstag) vorliegt,
ist die sogenannte e-Card oder eGK damit nutzlos. Der Grund: Die gesetzlichen
Krankenkassen hätten darauf verzichtet, die Fotos der Versicherten zu prüfen.
«Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die
Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des
Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren
Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was
problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden
sollen", heißt es der Zeitung zufolge in dem Gutachten.
Die Expertise für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland wirft den
Kassen vor, «die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt» zu haben.
Rein rechtlich müssten die E-Gesundheitskarten wieder eingezogen oder
nachgerüstet werden. Laut Zeitung verteidigt der Verband der gesetzlichen
Krankenkassen das Procedere der Kartenherausgabe.
Auch das Bundesgesundheitsministerium beteuere, dass alles korrekt gelaufen
sei. Jedoch, so ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
(CDU) im «Hamburger Abendblatt»: «Es ist unbestritten, dass die richtige
Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber gewährleistet sein
muss. Dafür ist neben weiteren Maßnahmen auch eine Identifizierung des
Versicherten erforderlich, die jedoch nicht zum Zeitpunkt der
Lichtbildübermittlung durchzuführen ist.» Das Ministerium ließ offen, wann
noch geprüft wird, ob der Karteninhaber auch der Abgebildete auf dem Foto ist.
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- [AG-Gesundheit] Gutachten: E-Gesundheitskarte widerspricht geltendem Recht, wdt, 04.02.2014
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