Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Dr. A. Elsner erhebt ab nun nun ein Honorar für die Behandlung des Ignoranten!

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] Dr. A. Elsner erhebt ab nun nun ein Honorar für die Behandlung des Ignoranten!


Chronologisch Thread 
  • From: Privacy <pirat AT praes.eu>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Dr. A. Elsner erhebt ab nun nun ein Honorar für die Behandlung des Ignoranten!
  • Date: Wed, 27 Jun 2012 00:32:17 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Am 27.06.2012 00:24:02 schrieb Dr. Albrecht Elsner \(Piratenpartei
Hessen\) (evtl. zitierend!):
schrieb Dr. Albrecht Elsner (Piratenpartei Hessen):
> Hi Ignorant!
>
> Danke für deine Mail! Ich habe mal Positive Psychotherapie
> studiert, das kommt mir jetzt zugute!
>
> Also, um es mal klar und deutlich auszudrücken, ich erhebe ab nun
> Honorarforderungen! 75.-Euro + MWST für 45 Minuten,
> Vorbereitungszeit wird auch berechnet.
>
> Jede weitere Mail an dich fällt unter ärztliche Behandlung
> meinerseits, und es ist in den Standesstatuten vorgeschrieben, dass
> ich als ausgebildete Kraft das nicht gebührenfrei machen darf.
>
> Mit freundlichen Grüßen, Dr. med. Albrecht Elsner. P. s.: (Das
> Honorar werde ich natürlich versteuern!)

Sehr geehrter Herr Kollege,
ich sehe mich genötigt, Ihre Ausführungen der zuständigen Ärztekammer
zukommen zu lassen, da Sie die Standesstatuten so gut kennen - wie
war das nochmal ...

- - "positive Psychotherapie" ist kein führbarer Titel und begründet
selbstverständlich keinen Honoraranspruch

- - ausschließliche Behandlung über digitale Medien ist nicht zulässig

- - für ärztliche Leistungen ist die GOÄ maßgeblich und nicht abdingbar:
Wenn Sie die Ihre Tätigkeit als ärztliche Behandlung deklarieren,
unterliegt sie nicht der Umsatzsteuerpflicht.

- - Eine gesonderte Berechnung von Vorbereitungszeiten ist nicht zulässig.

- - Die entsprechende Gebührenlegung hat nach GÖÄ zu erfolgen

Mit freundlichen Grüßen von einem Medizinrechtler ...

Privacy






-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v2.0.17 (MingW32)

iEYEARECAAYFAk/qOHEACgkQBZ7mT4VqzYuXngCgz0kP+wJos05tkrQuVwwWhH/r
Va8An3IJqNoticfxB/htKGOyQHLzxgSo
=jQoE
-----END PGP SIGNATURE-----




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang