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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Wer ist Eigentümer einer Banknote?

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Re: [AG-GOuFP] Wer ist Eigentümer einer Banknote?


Chronologisch Thread 
  • From: ukw <ukw AT berlin.com>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Wer ist Eigentümer einer Banknote?
  • Date: Tue, 09 Aug 2016 19:35:33 +0200

Sind das Deine Hausaufgaben?

Am 09.08.2016 um 10:23 schrieb Peter Baum:
Guten Tag zusammen,

über den Geldbegriff wurde hier schon viel diskutiert. Mir geht es hier lediglich um die Frage im Betreff.

Zunächst ist eine Banknote ein körperlicher Gegenstand und damit eine Sache gemäß § 90 BGB:
   Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Daher können Personen gemäß § 854 BGB und § 903 BGB Besitzer oder Eigentümer einer Banknote sein:
§ 854:
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.

§ 903:
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. ...

Außerdem sind mit einer Banknote Rechte verbunden, z.B. gesetzliches Zahlungsmittel zu sein. Daher kann der Besitzer einer Banknote durch Übergabe derselben an einen Gläubiger eine Schuld tilgen.

Früher war ich der Meinung, Eigentümer einer Banknote sei die Zentralbank, und die Vernichtung von Banknoten sei daher strafbar.

Ich entsinne mich aber dunkel, dass jemand in dieser Liste ein Schreiben der Deutschen Bundesbank präsentiert hat, aus dem hervorgeht, dass der jeweilige Besitzer auch Eigentümer sei.

Stimmt das? Kann jemand weiterhelfen?

Mit bestem Gruß


-- 
Peter Baum
Am Hange 40
34130 Kassel
fon: +49 561 66716

--
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