ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
Listenarchiv
- From: eurokrise <eurokrise AT apelojg.de>
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de, Ingolf Tensor <tensormueller AT googlemail.com>
- Subject: [AG-GOuFP] Top für morgen
- Date: Tue, 30 Jun 2015 23:05:16 +0200
- Importance: normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Hallo an Alle
Mein Kampf mit dem Top to Mittwoch war mäßig erfolgreich.
Deswegen der Vorschlag zum Tema über diesen weg: der Pad dazu aus dem jahre 2013 ist im Anhang (AMT sei gedankt).
Ich glaube hier hätten wir einen öffentlichkeitswirksamen Ansatz, der die Piraten in die Medien bringen könnten, auch wenn dieser Ansatz sehr technisch klingt und ein eloquentes Mundwerk verlangt, falls es an die Öffentlichkeit vermittelt wrden sollte.
Übergangsvorschlag für Staatsanleihen und Währungsanteile (in einer Rückabwicklung des Euro ?): IG Eurokrise-Vorschlag zu EGAL WELCHEM Vorschlag:
1. Die EZB bietet allen Inhabern von €-Schuldtiteln der Eurostaaten an, diese gegen neue, von der EZB garantierte Papiere zu tauschen. Diese garantierten Papiere lauten auf den gleichen Schuldner mit wesentlich niedrigeren Zinsen. Die EZB-Garantie ist ausschließlich auf den Altschuldenbestand und seine Refinanzierung beschränkt.
2. Diese umgewandelten Altschulden haben Vorrang vor allen Neuschulden. Nur noch Altverschuldung + Verlängerung darf garantiert werden. Neuschulden sind nicht mehr pensionsfähig. Im Insolvenzfall bleiben die gesicherten Altschulden erhalten und werden priviligiert bedient. Entsprechende Sicherheiten sind völkerrechtlich auszuhandeln (zwischen EZB und den betroffenen Staaten).
3. Einschränkung der Rediskont- und Pensionsfähigkeit staatlicher Schuldtitel:
Ab sofort sind nur noch EZB-garantierte Staatspapiere aus dem Altschuldenbestand und seiner Refinanzierung als Sicherheit bei der Zentralbank hinterlegungsfähig.
Papiere, die der Neuverschuldung dienen, werden ab sofort von der EZB nicht mehr als Sicherheit akzeptiert.
4. Änderung der Basel-III-Regularien:
Verpflichtung zur Eigenkapitalunterlegung entfällt ausschließlich bei EZB-garantierten Staatsanleihen und deren Revolvierung aus dem Altschuldenbestand. Alle anderen Schuldtitel sind gemäß aktuellem Risiko mit Eigenkapital zu unterlegen.
5. Schutz der EZB vor Druck und politischem Missbrauch:
Der Maastricht-Vertrag und die EZB-Statuten sind so zu ändern, dass eine Modifizierung und Zuwiderhandlung zu den Punkten 1 bis 4 nur einstimmig und nur nach einer Genehmigung aller Parlamente der Euro- Staaten möglich ist. Auch die Satzung des EuGH muss geändert werden. Klageberechtigt soll jede Fraktion des europäischen Parlaments und auch jede Fraktion der Parlamente der Mitgliedsländer sein. Der Klageweg unterhalb der Regierungsebene soll damit in einer Weise offenstehen, dass keine Regierung durch Absprache mit anderen Regierungen gegen den Willen der Parlamente und Völker die Punkte nach 1-4 ändern können.
1. Die EZB bietet allen Inhabern von €-Schuldtiteln der Eurostaaten an, diese gegen neue, von der EZB garantierte Papiere zu tauschen. Diese garantierten Papiere lauten auf den gleichen Schuldner mit wesentlich niedrigeren Zinsen. Die EZB-Garantie ist ausschließlich auf den Altschuldenbestand und seine Refinanzierung beschränkt.
2. Diese umgewandelten Altschulden haben Vorrang vor allen Neuschulden. Nur noch Altverschuldung + Verlängerung darf garantiert werden. Neuschulden sind nicht mehr pensionsfähig. Im Insolvenzfall bleiben die gesicherten Altschulden erhalten und werden priviligiert bedient. Entsprechende Sicherheiten sind völkerrechtlich auszuhandeln (zwischen EZB und den betroffenen Staaten).
3. Einschränkung der Rediskont- und Pensionsfähigkeit staatlicher Schuldtitel:
Ab sofort sind nur noch EZB-garantierte Staatspapiere aus dem Altschuldenbestand und seiner Refinanzierung als Sicherheit bei der Zentralbank hinterlegungsfähig.
Papiere, die der Neuverschuldung dienen, werden ab sofort von der EZB nicht mehr als Sicherheit akzeptiert.
4. Änderung der Basel-III-Regularien:
Verpflichtung zur Eigenkapitalunterlegung entfällt ausschließlich bei EZB-garantierten Staatsanleihen und deren Revolvierung aus dem Altschuldenbestand. Alle anderen Schuldtitel sind gemäß aktuellem Risiko mit Eigenkapital zu unterlegen.
5. Schutz der EZB vor Druck und politischem Missbrauch:
Der Maastricht-Vertrag und die EZB-Statuten sind so zu ändern, dass eine Modifizierung und Zuwiderhandlung zu den Punkten 1 bis 4 nur einstimmig und nur nach einer Genehmigung aller Parlamente der Euro- Staaten möglich ist. Auch die Satzung des EuGH muss geändert werden. Klageberechtigt soll jede Fraktion des europäischen Parlaments und auch jede Fraktion der Parlamente der Mitgliedsländer sein. Der Klageweg unterhalb der Regierungsebene soll damit in einer Weise offenstehen, dass keine Regierung durch Absprache mit anderen Regierungen gegen den Willen der Parlamente und Völker die Punkte nach 1-4 ändern können.
LG Schulym
-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: Andreas Tittert <PiratOrangeScarf AT gmx.de>
Datum: 30.06.2015 9:28 (GMT+01:00)
An: Schulym Apelojg <eurokrise AT apelojg.de>
Betreff: Hier der Link zum Pad
https://aggeldordnungundfinanzpolitik.piratenpad.de/6201?
- [AG-GOuFP] Top für morgen, eurokrise, 30.06.2015
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