Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Eine Lösung? corporation als gesetzlich akzeptierte Gesellschaftsform für Deutschland / Europa abschaffen?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-GOuFP] Eine Lösung? corporation als gesetzlich akzeptierte Gesellschaftsform für Deutschland / Europa abschaffen?


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Schwarz <stephan.schwarz AT piratenpartei-bayern.de>
  • To: AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Eine Lösung? corporation als gesetzlich akzeptierte Gesellschaftsform für Deutschland / Europa abschaffen?
  • Date: Mon, 23 Apr 2012 20:01:54 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: PiratenPartei LV Bayern

Am 23.04.2012 18:23, schrieb Christoph "Pluto" Puppe:
Zu Deiner Mail: Was wprde das Bringen?

hättest ma den link gelesen..
"

Corporation [Bearbeiten]

Insbesondere die als corporation bezeichneten Kapitalgesellschaften haben Bedeutung für die Wirtschaft.[2] Zum einen sind die meisten großen amerikanischen Unternehmen als Kapitalgesellschaft organisiert, zum anderen sind einige der amerikanischen Gesellschaftsformen als Mantel für eigene Geschäfte beliebt, weil sie ohne die strengen Kapitalaufbringungsvorschriften des deutschen, österreichischen oder Schweizer Gesellschaftsrechts die Haftung des Handelnden auf das Gesellschaftsvermögen beschränken können.[3]

Die Corporation zeichnet sich im Besonderen dadurch aus, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wird (limited liability) und das Unternehmen über den Tod der Gründer und Anteilseigner hinaus bestehen bleibt (perpetual lifetime).

Als incorporated gelten Unternehmen in den USA, die nach dem geltenden Gesellschaftsrecht eines dortigen Bundesstaates im Handelsregister eingetragen wurden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Unternehmen seinen Sitz in dem Bundesstaat hat, in dem es eingetragen wurde (Gründungstheorie).

Die Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaft nach US-amerikanischem Recht wird von der deutschen Rechtsordnung kraft des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrages vom 29. Oktober 1954 anerkannt.[4]"


Gesellschafter wieder voll haftbar zu machen und dann noch ein Unternehmen nachd em Tod der Gesellschafter und Anteilseigner - evtl. zu verstaatlichen oder so..?
Bzw. wenigstens die privaten Eigentums-Rechte mit ner saftig-satten (Eigentums-)Steuer hier - beim Übergang der Anteils-Scheine - zu belegen.

Damit endlich Schluss ist mit den viel zu mächtigen, oligarchischen / monopolistischen Firmen-Imperien in den Händen von so'ner winzigen Avantgarde dahergelaufener Hochstapler..!
Deren Erben & besonders Eingekaufte dürfen dann nach dem Ableben der ursprünglichen Gründer & Eigentümer wieder die Füße in die Hand nehmen.. und sich an nem eigenen Unternehmen versuchen bzw. müssen eben ordentlichen Obolus bezahlen, wenn sie das Unternehmen fortführen wollen. So einfach könnts sein, nicht?!

--
Sonnigen Tag, Stephan Schwarz




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang