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ag-familie - [AG-Familie] AG-Familie Flayer

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ag-familie AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Familienpolitik

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[AG-Familie] AG-Familie Flayer


Chronologisch Thread 
  • From: <manfred.schramm AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: <ag-familie AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-Familie] AG-Familie Flayer
  • Date: Wed, 22 Jul 2015 11:42:34 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-familie>
  • List-id: Familienpolitik <ag-familie.lists.piratenpartei.de>

Moin Johannes,

 

darüber haben wir ausführlich diskutiert. Dein Gedanke ist völlig richtig (konkrete Zahlen mal außen vor gelassen).

Aber: es geht um einen Flyer, in dem wir eine Zahl familienpolitischer Themen anreißen.

Da ist es schwierig, sowohl die Forderung zur Verbesserung des aktuell ‚akzeptierten‘ Systems (kleinteilige Änderungen) als auch die radikalen Forderungen (grundsätzliche Änderungen) harmonisch zusammen zu bringen.

 

Natürlich ist eine auskömmliche Kindergrundsicherung das Ziel. Dann kann die Forderung nach gebührenfreien Kitas entfallen. Die Eltern können mit der Kindergrundsicherung eine außerfamiliäre Betreuung bezahlen oder die Kinder zuhause betreuen und Einkommensausfall kompensieren.

 

Wie kann man das in wenigen Worten in einem Flyer textlich darstellen?

 

Grüße aus dem schönen Wesel,

Masch aka Manfred Schramm

@Hhhhmmmmasch

 

Von: ag-familie-bounces+manfred.schramm=piratenpartei-nrw.de AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-familie-bounces+manfred.schramm=piratenpartei-nrw.de AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Johannes Resch
Gesendet: Mittwoch, 22. Juli 2015 09:50
An: Uwe(@Joshibaer); ag-familie AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-Familie] AG-Familie Flayer

 

“Echte Wahlfreiheit für die Form des Zusammenlebens ist ein Grundrecht und besteht erst, wenn alle Formen von

Familien und Gemeinschaften in gleichwertiger Weise unterstützt werden.”

 

Wenn dieser Satz wirklich ernst genommen wird, dann genügt es nicht, kostenfreie Krippenplätze zur Verfügung zu stellen, die

den Eltern nur den Weg der Krippenbetreuung lassen. Dann muss auch allen Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen,

ein Betreuungsgeld in Höhe der staatlichen Krippenkosten zur Verfügung gestellt werden (mindestens 1000 €). Andernfalls kann von Wahlfreiheit keine

Rede sein. Hier vermisse ich ein klare Aussage, die gerade angesichts des aktuellen Urteils des BVerfG angezeigt wäre. Kann

das nicht noch ergänzt werden?

 

Freundlicher Gruß

 

Hans

.




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