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[AG-Familie] Kapitel Familie - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 1. Entwurf
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- Subject: [AG-Familie] Kapitel Familie - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 1. Entwurf
- Date: Tue, 26 Nov 2013 11:06:05 +0000
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- List-id: Familienpolitik <ag-familie.lists.piratenpartei.de>
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Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD
18. Legislaturperiode
1. Entwurf
(Stand 24.11. 20:00)
*Familie*
Wohlergehen und Fortschritt in unserer Gesellschaft bemessen sich auch daran, wie
Menschen miteinander leben, arbeiten und umgehen. Wir wollen das Miteinander al-
ler Menschen in unserem Land fördern, unabhängig von ihrer religiösen, politischen,
weltanschaulichen oder sexuellen Identität. Wo Menschen dauerhaft füreinander
Verantwortung übernehmen, wollen wir sie unterstützen. Dabei setzen wir auf einen
Dreiklang von Zeit für Familien, guter Infrastruktur und materieller Sicherheit. Wir wol-
len Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen auf ein gutes Aufwachsen ermögli-
chen. Die Gleichstellung treiben wir voran. Wir werden dafür sorgen, dass Frauen
und Männer ihre Aufgaben in Familie, Beruf und Gesellschaft partnerschaftlich wahr-
nehmen können und bestehende geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten – insbe-
sondere in der Arbeitswelt beseitigen. Dazu entwickeln wir eine Politik, die die heuti-
gen unterschiedlichen Lebensverläufe berücksichtigt und Antworten auf die Heraus-
forderungen der Lebensphasen gibt.
Diese Politik wird dann erfolgreich sein, wenn sie umfassend die Demographie unse-
rer Gesellschaft zum Gegenstand hat. Familien, Seniorinnen und Senioren, Frauen
und Männer sowie Kinder und Jugendliche sind in eine Strategie für die demographi-
sche Entwicklung zu integrieren, die über diese Legislaturperiode hinausgreift.
Vereinbarkeit Familie und Beruf, Erziehung, Betreuung, Bildung
Kindertagesbetreuung: Wir wollen die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter vor-
antreiben. Dafür werden wir die unterschiedliche Ausgangssituation in den Ländern
berücksichtigen und gemeinsam mit den Ländern unter Beteiligung der kommunalen
Spitzenverbände ein Qualitätsgesetz auf den Weg bringen. Ziel ist es, Fragen der
Personalausstattung, Qualifikation und Weiterbildung der Fachkräfte, des Fachkräf-
teangebots sowie der Sprachbildung zu regeln. [SPD: Wir wollen vor allem im Inter-
esse der alleinerziehenden und berufstätigen Eltern die Ganztagsbetreuung in Kin-
dertageseinrichtungen bedarfsgerecht schrittweise ausbauen.] Nach der erfolgrei-
chen Einführung der sprachlichen Bildung durch spezialisierte Fachkräfte in den
Bundesprogrammen „Frühe Chancen Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ wol-
len wir die sprachliche Bildung weiter in den pädagogischen Alltag integrieren.
Wenn nach dem erfolgreichen Ausbau der Kindertagesbetreuung durch Bund, Län-
der und Gemeinden weitere neue Bedarfe zum Erreichen und zum Erhalt des
Rechtsanspruchs U3 festgestellt werden, werden wir prüfen, [CDU/CSU: ob und] in-
wieweit sich der Bund an der Finanzierung der Investitionskosten durch die Erweite-
rung des KfW-Kreditprogramms bzw. durch ein drittes Investitionsprogramm (Son-
dervermögen) beteiligt.
Wir wollen die Kindertagespflege und ihr Berufsbild weiterhin stärken. Dazu sollen
die Qualifizierung von Tagespflegepersonen und die Rahmenbedingungen für ihre
Tätigkeit weiter verbessert werden. So wird die Kindertagespflege in das Gesamt-
konzept einer qualitativ hochwertigen Betreuung, Erziehung und Bildung eingebun-
den.
Wir werden noch aktiver für den Nutzen betrieblicher Kinderbetreuungsangebote
werben. [Um einen konkreten Anreiz für Unternehmen zur Einrichtung betrieblicher
Kinderbetreuungsgruppen zu setzen, werden wir das Förderprogramm „Betriebliche
Kinderbetreuung“ fortsetzen.]
[SPD: Auf dieser Grundlage werden die Mittel, mit denen der Bund sich durch eine
Überlassung von Umsatzsteueranteilen bereits jetzt an den Betriebskosten (845 Mio.
Euro ab 2015) beteiligt in den Jahren 2015 und 2016 in zwei Stufen um insgesamt
mindestens 2,1 Milliarden Euro auf 2,945 Milliarden Euro erhöht. Die Laufzeit des
Programms Schwerpunkt-Kita Sprache und Integration wird bis Ende 2015 verlängert
und mit der zweiten Stufe der Aufstockung der Bundesbeteiligung an den Betriebs-
kosten in die Verantwortung der Länder übergeben.
Zur Gegenfinanzierung werden die durch die Aufhebung des Gesetzes über das Be-
treuungsgeld eingesparten Mittel eingesetzt.
[F: 2015 Mehrbedarf von 1,1 Mrd. Euro, 2016ff Mehrbedarf von 2,1 Mrd. Euro; der
Mehrbedarf vermindert sich um die Minderausgaben durch die Aufhebung des Be-
treuungsgeldgesetzes. Weitere Mehrkosten durch die Fortführung des KfW-
Kreditprogramms, des Förderprogramms Betriebliche Kinderbetreuung. Kosten: 110
Mio. Euro/Jahr]
„Erfolgsfaktor Familie“ und „Lokale Bündnisse für Familie“: Familienfreundlichkeit
muss ein zentrales Unternehmensziel werden. Mit dem Unternehmensprogramms
„Erfolgsfaktor Familie“ setzen wir uns gemeinsam mit den Spitzenverbänden der
deutschen Wirtschaft, Gewerkschaften und großen Stiftungen dafür ein, dass immer
mehr Unternehmen den Nutzen von Familienfreundlichkeit erkennen.
Mit der Charta für familienbewusste Arbeitszeiten wird alle zwei Jahre ein Gremium
aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner und der Bundesregierung einen
Bericht „Familie und Arbeitswelt“ mit Empfehlungen vorlegen. Die bewährten Koope-
rationen mit Kommunen sowie mit Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft und Ge-
sellschaft im Rahmen der Initiative „Lokale Bündnisse“ für Familie unterstützen wir
und gestalten den Prozess.
Beruflicher Wiedereinstieg: Wir werden Frauen und Männer beim Wiedereinstieg in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach einer Familienzeit durch die Wei-
terführung des Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ und durch weitere Möglich-
keiten der Fort- und Weiterbildung fördern. Bei Einstellungen und Beförderungen im
öffentlichen Dienst soll die Kindererziehung positiv berücksichtigt werden. Frauen
und Männer, die eine Familienphase einlegen, sollen dadurch keine Karrierenachtei-
le erleiden.
Mehr Zeit für Familien – Partnerschaftlichkeit stärken
Zeitpolitik: Familien brauchen Zeit füreinander. Deshalb machen wir uns stark für ei-
ne moderne lebenslauforientierte Zeitpolitik, die Frauen und Männer dabei unter-
stützt, Beruf, Familie und Engagement zu vereinbaren. Wir wollen Familien wieder
zum Taktgeber des Lebens machen: Arbeitgeber, Betreuungseinrichtungen, Schu-
len, Ämter und Behörden, Dienstleistungsanbieter und Verkehrsbetriebe sollen die
zeitlichen Bedürfnisse von Familien besser berücksichtigen und ihre Öffnungs- und
Sprechzeiten aufeinander abstimmen. Zeitpolitik befördert wesentlich Wahlfreiheit
und ein partnerschaftliches Zusammenleben in Familien.
Elternzeit: [Wir werden die 36 Monate Elternzeit flexibler gestalten. Dazu sollen auch
ohne die Zustimmung des Arbeitgebers nach angemessener vorheriger Anmeldung
zukünftig 24 statt 12 Monate zwischen dem 3. bis 14. Lebensjahr des Kindes (bisher
8. Lebensjahr) von Müttern und Vätern in Anspruch genommen werden können.]
Elterngeld: [F: Wir werden dafür sorgen, dass den Bedürfnissen der Eltern durch fle-
xiblere Elterngeldregelungen besser entsprochen wird. Zur Weiterentwicklung des El-
terngeldes soll das „ElterngeldPlus“ eingeführt werden. Mit einem „Eltern-geldPlus“
wollen wir Eltern für die Dauer von bis zu 28 Monaten die bestmögliche Inanspruch-
nahme des Elterngeldes in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit
ermöglichen und damit den Wiedereinstieg, vor allem für Alleinerziehende, erleich-
tern. Den doppelten Anspruchsverbrauch werden wir hierbei beenden.
Mit dem ElterngeldPlus werden wir einen Partnerschaftsbonus z. B. in Höhe von
zehn Prozent des Elterngeldes einführen. Ihn erhalten alle Elterngeldbeziehenden,
die beide parallel 25-30 Wochenstunden arbeiten. Kosten: 60 Mio Euro/Jahr]
Haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen: [F: Wir werden für Fa-
milien die Inanspruchnahme von haushaltsnahen und familienunterstützenden
Dienstleistungen weiter erleichtern. Erwerbstätige Eltern, die im Haushalt Kinder be-
treuen oder Angehörige pflegen, sollen so unterstützt werden, dass mehr sozialversi-
cherte und fair bezahlte Beschäftigung im Privathaushalt entstehen kann. Dabei wol-
len wir Alleinerziehende und Mehrkinderfamilien besonders im Blick haben.] Wir wer-
den eine Dienstleistungsplattform aufbauen, auf der legale gewerbliche Anbieter
haushaltsnaher familienunterstützender Dienstleistungen für Familien und ältere
Menschen leicht zu finden und in Anspruch zu nehmen sind.
Aktive Väter: Eine zeitgemäße Familien- und Gleichstellungspolitik bezieht auch
Jungen und Männer ein. Wir wollen auch die Rolle des aktiven Vaters in der Kinder-
erziehung und Familie weiter stärken. Erforderlich sind bessere Rahmenbedingun-
gen, damit Väter und Mütter Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich auftei-
len und Männer eine engagierte Vaterschaft leben können.
Finanzielle Sicherheit für alle Familien
Kinderarmut bekämpfen: Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag: [F CDU/CSU:
Wir wollen eine finanzielle Entlastung von Familien durch Verbesserungen bei den
steuerlichen Kinderfreibeträgen und beim Kindergeld erreichen. Das Kindergeld lei-
stet einen wesentlichen Beitrag zur Armutsvermeidung von Kindern. Wir wollen es in
dieser Legislaturperiode erhöhen. Kosten: 10 Euro Kindergelderhöhung = 1,6 Mrd.
Euro, 500 Euro Kinderfreibetragserhöhung = 390 Mio. Euro/Bund]
Durch eine Weiterentwicklung des Kinderzuschlags, der unbürokratischer werden
soll, erreichen wir eine bessere Absicherung von Familien mit kleinen Einkommen.
Der Kinderzuschlag ist die effizienteste Leistung, um zu vermeiden, dass Familien
mit Kindern Leistungen nach dem SGB II beziehen müssen. [F: Daher wollen wir den
Kinderzuschlag erhöhen und ihn durch den Wegfall der Höchsteinkommensgrenze
stärken. Kosten: 300 Mio. Euro]
[SPD: Der Kinderzuschlag soll so erhöht werden, dass er einschließlich des Kinder-
geldes und Wohngeldanteils den durchschnittlichen Gesamtbedarf eines Kindes
deckt. Erwerbstätige Eltern sollen dadurch unabhängig vom SGB II-Bezug werden.
Kosten: noch offen]
Finanzielle Situation Alleinerziehende und Geschiedener: [F: Der steuerliche Ent-
lastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit seiner Einführung zum 1.1.2004 un-
verändert 1.308 Euro, er soll angehoben werden. Die Höhe des Entlastungsbetrags
soll zukünftig nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden. Kosten: 60 Mio. Euro/Jahr]
Unterhaltsvorschuss:
[F: Wir streben eine Regelung mit den Ländern an, um eine Erhöhung der Lebensal-
tersgrenze bei Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von 12 auf 14 Jahre
zu erreichen. Kosten: 80 Mio. Euro/Bund]
Kinderpolitik
Bildungs- und Teilhabepaket: Wir wollen den Zugang für alle Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene zu Leistungen des Bildungspaketes verbessern. Dabei werden wir
Lösungen umsetzen, die einen bürokratiearmen Zugang zu allen Bildungs- und Teil-
habeleistungen sicherstellen.
[SPD: F: Das Bildungs- und Teilhabepaket leistet einen wichtigen Beitrag zur besse-
ren Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Die Umsetzung in den vergangenen
Jahren hat gezeigt, dass insbesondere solche Leistungen in Anspruch genommen
werden, die in Zusammenarbeit bzw. durch Kindertagesstätten und Schulen bzw.
durch Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit, kulturelle Einrichtungen oder
Sportvereine erfolgen. Damit die Leistungen in noch stärkerem Maße auch tatsäch-
lich bei den Kindern und Jugendlichen ankommen, soll das Bildungs- und Teilhabe-
paket bei gleicher Finanzierungsverantwortung in eine Leistung der Kinder- und Ju-
gendhilfe überführt werden, damit die Leistungen auch direkt durch Kindertagesstät-
ten, Schulen, damit beauftragte öffentliche oder freie Träger unbürokratisch erbracht
und abgerechnet werden können.
Die Finanzierung der Schulsozialarbeit und des Hortmittagessens durch den Bund im
Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung der kom-
munalen Grundsicherungsträger läuft zum 31. Dezember 2013 aus. Zur Weiterfinan-
zierung der Schulsozialarbeit und des Mittagessens für leistungsberechtigte Kinder in
Kitas, Horten und Schule sowie sonstigen Projekten, die den Zugang von Kindern
und Jugendlichen zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sicherstellen, soll
eine Entfristung der Bundesfinanzierung erfolgen. Kosten: 400 Mio. Euro/Jahr]
Kinder- und Jugendhilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe soll auf einer fundierten empiri-
schen Grundlage in einem sorgfältig strukturierten Prozess zu einem inklusiven, effi-
zienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Hilfesystem weiterentwickelt wer-
den. Dazu gehören geeignete Finanzierungsmodelle für systemische Unterstüt-
zungsformen (z.B. an den Schnittstellen von SGB VIII, SGB XII, und Schulträger).
Wir brauchen starke Jugendämter und eine funktionierende Partnerschaft mit der
freien Jugendhilfe. Wir werden daher die Steuerungsinstrumente der Jugendämter
deutlich verbessern und gleichzeitig die Rechte der Kinder und ihrer Familien si-
cherstellen, sowie sozialraumorientierte und präventive Ansätze verfolgen. Dazu wol-
len wir mit Ländern, Kommunen und Verbänden in einen Qualitätsdialog treten und
uns über die Weiterentwicklung in wichtigen Handlungsfeldern der Kinder- und Ju-
gendhilfe verständigen.
Kinderrechte/Beauftragte bzw. Beauftragter für Kinderschutz und Kinderrechte: Der
Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und die Weiterentwicklung der
Wahrnehmung der Rechte von Kindern (Umsetzung VN-Kinderrechtskonvention) ist
ein zentrales Anliegen dieser Koalition.
[CDU/CSU: F: Eine Beauftragte bzw. ein Beauftragter für Kinderschutz und -rechte
soll wirksam sicherstellen, dass diese Ziele erreicht werden, Deshalb soll die Stelle
durch den Bundestag besetzt und gesetzlich verankert werden. Bis zur Verabschie-
dung des Gesetzes wird sie/er durch das BMFSFJ berufen. Kosten: s. UBSKM, 2
Mio. Euro/Jahr]
[SPD: Wir werden die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, insbesondere den
Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern. Wir werden jede politische
Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin überprüfen, ob sie mit den international ver-
einbarten Kinderrechten im Einklang stehen.]
Adoption: Wir wollen das Adoptionsverfahren weiterentwickeln, das Adoptionsver-
mittlungsgesetz modernisieren und die Strukturen der Adoptionsvermittlung stärken.
Das Kindeswohl muss dabei immer im Vordergrund stehen. Wir wollen die Möglich-
keiten zur Adoption vereinfachen und die Begleitung und nachgehende Betreuung
der Adoptiveltern verbessern. Wir werden uns dafür einsetzen, dass im Adoptions-
recht die höhere Lebenserwartung der Menschen und die Tendenz zur späteren Fa-
miliengründung berücksichtigt werden und wollen, dass bei Stiefkindadoptionen das
Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern im Einvernehmen erhalten bleiben
kann. Zudem werden wir kurzfristig die Sukzessivadoption für eingetragene Le-
benspartnerschaften gesetzlich regeln. [SPD: Lebenspartnerschaften werden bei
Adoptionen Ehepaaren gleichgestellt.]
Die Leihmutterschaft lehnen wir ab, da sie mit der Würde des Menschen unvereinbar
ist. Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspen-
den gesetzlich regeln.
Bundeskinderschutzgesetz / Bundesinitiative Frühe Hilfen: Wir wollen den auf der
Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes umfassend verbesserten Kinderschutz
kontinuierlich weiterentwickeln. Hierzu werden wir die im Rahmen der Evaluation des
Bundeskinderschutzgesetzes und der bestehenden Bundesinitiative Frühe Hilfen
gewonnenen Erkenntnisse in sämtlichen Bereichen des Kinderschutzes umsetzen.
Wir werden auch die Errichtung, Ausgestaltung und weitere Umsetzung des bereits
gesetzlich geregelten Fonds zur dauerhaften Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hil-
fen und der psychosozialen Unterstützung von Familien an diesen Erkenntnissen
ausrichten. Wir werden auch die Voraussetzungen weiter verbessern, damit Kinder-
und Jugendhilfe und Gesundheitswesen enger kooperieren.
Wir werden Studien auflegen, die die Qualitätsstandards für Auswahl und Eignung
von Prozessbeteiligten und Familienpflegern in Familienangelegenheiten untersu-
chen. Wir wollen das Ineinandergreifen von Gewaltschutz und Umgangsrecht in Be-
zug auf das Kindeswohl wissenschaftlich untersuchen.
(Sexuelle) Gewalt gegen Kinder, Regelsysteme, Zukunft: Wir wollen Kinder und Ju-
gendlichen sowie Menschen mit Behinderung besser vor Gewalt, insbesondere se-
xueller Gewalt schützen. Wir werden die Umsetzung des Abschlussberichts „Sexuel-
ler Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öf-
fentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" in dieser Legislaturperiode weiter
voranbringen. Die Hilfen für die Betroffenen müssen verstärkt durch die Regelsyste-
me erfolgen.
Dissens:
AG Innen:
Insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer sorgen wir dafür, dass Sexual-
straftaten deutlich später verjähren, weil viele Opfer oft erst nach Jahren und Jahr-
zehnten über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen können.
Wir stellen ausdrücklich klar, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch entge-
genstehenden Willen eines behinderten oder sonst widerstandsunfähigen Opfers als
besonders schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen
anzusehen ist.
AG Familie:
Die strafrechtliche Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
soll zukünftig nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzen. Wir
werden eine entsprechende Verlängerung der Verjährungsfristen und der Ruhenszei-
ten regeln.
Um das hohe Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung nicht zu gefährden und ei-
nen lückenlosen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen zu
gewähren, möchten wir den Straftatbestand des § 174 StGB ausweiten.
[F: Die Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für die Fragen der sexuellen Ge-
walt gegen Kinder und Jugendliche wird gesichert. Kosten: 1,5 Mio. Euro] Dabei
werden wir die Betroffenen beteiligen und die unabhängige Aufarbeitung der Ver-
gangenheit sicherstellen.
Der bestehende Hilfefonds für Betroffene aus dem familiären Bereich wird gemein-
sam mit den Kirchen, Ländern, Verbänden und Institutionen im Rahmen ihrer Ver-
antwortung zu einem Fonds für Betroffene aus dem familiären und institutionellen
Bereich weiterentwickelt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte des
Jahres 2014 für das bestehende, erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag
vorlegen soll.
Wir werden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds für die Heimkinder Ost si-
cherstellen.
Mädchen- und Jungenpolitik: Mädchen und Jungen sehen sich heute mit unter-
schiedlichen, oft widersprüchlichen Rollenbildern konfrontiert. Sie müssen sich auf
neue Anforderungen einstellen. Die geschlechtsspezifische Arbeit mit Mädchen und
Jungen soll weiterentwickelt und Rollenstereotypen entgegengewirkt werden. Eine
zeitgemäße Gleichstellungspolitik bezieht Jungen und Männer mit ein. Die Jun-
genarbeit soll nicht zu Lasten der Mädchenarbeit ausgebaut werden.
Eigenständige Jugendpolitik: Jugend ist eine eigenständige Lebensphase. Wir be-
greifen Jugendpolitik als ein zentrales Politikfeld, das vorrangig von Ländern und
Kommunen vor Ort gestaltet wird. Um unsere jugendpolitischen Ziele zu verwirkli-
chen, benötigen wir eine starke Allianz für die Jugend mit einer neuen, ressortüber-
greifenden Jugendpolitik, die die Belange aller jungen Menschen im Blick hat. Ge-
meinsam mit Jugendlichen und ihren Jugendverbänden entwickeln wir das Konzept
einer eigenständigen Jugendpolitik weiter. Wir wollen Jugendlichen Freiräume er-
möglichen, ihnen Chancen eröffnen und Rückhalt geben. Wir werden gemeinsam mit
den Jugendverbänden einen „Jugend-Check“ entwickeln, um Maßnahmen auf ihre
Vereinbarkeit mit den Interessen der jungen Generation zu überprüfen.
Europäische und internationale Jugendarbeit: Wir wollen den internationalen Jugend-
und Schüleraustausch mit seinen Jugendwerken und Austauschorganisationen für
alle jungen Menschen stärken und dabei insbesondere die fördern, die bisher unter-
repräsentiert sind. Bei der Ausgestaltung des Jugendkapitels des EU-Programms
„Erasmus+“ wollen wir auch die außerschulischen Akteure der Jugendarbeit und be-
sonders die non-formale Bildung einbeziehen. Wir wollen den Strukturierten Dialog
im Rahmen der EU-Jugendstrategie stärken.
Jugendsozialarbeit, Ausbildung, Chancengleichheit fördern: Wir wollen allen jungen
Menschen in Deutschland Zugang zu einer ihren Fähigkeiten und Interessen ent-
sprechenden Ausbildung ermöglichen. Für die Teilhabe und Integration aller Jugend-
lichen leistet die Jugendsozialarbeit einen wichtigen Beitrag. Durch modellhafte Er-
probung werden wir weiterhin Länder und Kommunen dabei unterstützen, dass junge
Menschen sozial-pädagogische Einzelberatung und -begleitung am Übergang Schu-
le-Beruf erhalten (2. Chance, Kompetenzagenturen).
Gemeinsam mit der Wirtschaft, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft verbes-
sern wir die Zugangsmöglichkeiten zur Berufsausbildung für bisher benachteiligte
Gruppen.
Wir wollen die weitgehende Sanktionierungsregelung und -praxis im SGB II für unter
25-Jährige auf ihre Wirkung und möglichen Anpassungsbedarf hin überprüfen und
Lücken zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen weiter reduzieren.
Jugendverbandsarbeit: Wir unterstützen die Selbstorganisation Jugendlicher in Ju-
gendverbänden. Sie sind unverzichtbar für eine lebendige Demokratie. Wir werden
die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit und
die politische und kulturelle Bildung auf Bundesebene stärken und dabei auch die
besonderen Bedürfnisse junger Menschen mit Migrationshintergrund in den Blick
nehmen. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das zentrale Instrument,
um eine bundeszentrale Infrastruktur der Jugendverbände sicher zu stellen.
Familienerholung: Wir wollen Angebote der Familienerholung als wichtigen Teil der
Kinder- und Jugendhilfe anerkennen, attraktiv ausgestalten und zukunftsfest ma-
chen, verbindliche Qualitätsstandards entwickeln und Wege zur Weiterentwicklung
der Familienerholung aufzeigen.
Mutterschutzgesetz: Eine Reform des Mutterschutzgesetzes wird erarbeitet. Unser
Ziel heißt umfassender Schutz, mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Dazu be-
darf es einer Anpassung der mutterschutzrechtlichen Regelungen an den neuesten
Stand der Erkenntnisse über Gefährdungen für Schwangere und stillende Mütter am
Arbeitsplatz.
Wir wollen gemeinsam nach Lösungen suchen, um die ergänzenden finanziellen Hil-
fen der Bundesstiftung Mutter und Kind vor Pfändung auf den Konten der Hilfeemp-
fängerinnen zu schützen, damit die Mittel ihre beabsichtigte Wirkung entfalten kön-
nen.
Gleichstellung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes leistet einen wichtigen Beitrag zur
gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in unserem Land. [F: Wir werden die Er-
gebnisse der Evaluierung der ADS umsetzen. Kosten. 1 Mio. Euro]
Frauenquote/Gleichstellung im Erwerbsleben
Frauen in Führungspositionen: Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in
Deutschland erhöhen. Deshalb werden wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deut-
schen Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten in Unter-
nehmen gesetzlich einführen.
Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen,
die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von min-
destens 30 Prozent aufweisen.
Wir werden eine Regelung erarbeiten, dass bei Nichterreichen dieser Quote die für
das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle frei bleiben.
Wir werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich
verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im
Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu
veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten. Die ersten Zielgrößen müssen
innerhalb der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erreicht werden und dür-
fen nicht nachträglich nach unten berichtigt werden.
Darüber hinaus werden wir Maßnahmen für die Privatwirtschaft ergreifen, die eine
Förderung von Frauen in allen Betriebshierarchien zum Ziel haben.
Die Koalition wird im Einflussbereich des Bundes eine gezielte Gleichstellungspolitik
vorantreiben, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu
erhöhen und Entgeltungleichheit abzubauen. Dazu entwickeln wir einen Gleichstel-
lungsindex und führen für die Bundesverwaltung eine proaktive Umsetzung des Bun-
desgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes ein.
Auch für die wissenschaftlichen Führungsgremien wollen wir einen Anteil von minde-
stens 30 Prozent erreichen. Generell werden wir den Frauenanteil im Wissenschafts-
system durch am Kaskadenmodell orientierte Zielquoten nachhaltig erhöhen.
AG Arbeit
Entgeltgleichheit: [Wir wollen Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern her-
stellen. Anknüpfend an bereits bestehende Maßnahmen wollen wir auf Grundlage
der Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern unter Berücksichtigung der
KMU-Schwellen, die Einführung eines Entgeltgleichheitsgesetzes mit einer Transpa-
renzregelung zu den betrieblichen Entgeltstrukturen prüfen und einen individuellen
Auskunftsanspruch schaffen. – auch AG Familie]
AG Familie:
Entgeltgleichheit: Wir werden gezielt auf die Beseitigung von Entgeltungleichheit zwi-
schen Frauen und Männern hinwirken. Mit einer Rahmenstrategie für Entgeltgleich-
heit und faire Chancen in der Arbeitswelt gehen wir die verschiedenen Ursachen für
Entgeltungleichheit an:
1. Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wird ein individueller Auskunftsan-
spruch festgelegt.
2. [Wir verpflichten die Tarifpartner zum Abbau von Entgeltunterschieden und zur
ausgewogenen Besetzung in den Tarifkommissionen mit Frauen und Män-
nern.]
3. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir die Feststellung des Wertes von
Berufsfeldern (bspw. Pflege- und Betreuungsberufe), die Überarbeitung von
Arbeitsbewertungen und die Bewertung von Fähigkeiten, Kompetenzen und
Erfahrungen voranbringen. Ziel muss es sein, u. a. die Arbeit in der Pflege,
Betreuung und frühkindlicher Bildung weiter aufzuwerten, auch in der Bezah-
lung.
4. [Wir führen eine Dokumentationspflicht über die Bemühungen zur Überwin-
dung der Entgeltungleichheit in Tarifverhandlungen ein.]
5. Dazu verpflichten wir Unternehmen, die der Unternehmensmitbestimmung un-
terliegen, und im öffentlichen Dienst zur internen Offenlegung anonymisierter
Entgeltberichte (gesetzliche Transparenzpflichten).
6. Diese Unternehmen sollen mittels verbindlicher Verfahren und gemeinsam mit
den Beschäftigten und unter Beteiligung der Interessenvertreter und
-vertreterinnen im Betrieb in eigener Verantwortung die erwiesene Entgeltdis-
kriminierung beseitigen.
Wir werden die Wirksamkeit der Maßnahmen der Rahmenstrategie wissenschaftlich
evaluieren.
Berufsbilder, geschlechtergerechte Berufswahl: Die Berufs- und Studienfachwahl von
jungen Frauen und Männern ist von traditionellen Rollenbildern geprägt. Der Berufs-
und Studienberatung sowie der Berufsorientierung in der Schule kommt eine große
Bedeutung zu. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bei mathema-
tisch-naturwissenschaftlich-technischen Berufen und Sozial-, Bildungs- und Gesund-
heitsberufen wollen wir eine geschlechtergerechte Berufsberatung. Sie muss ver-
bindlich Informationen über alle Berufs- und Verdienstmöglichkeiten für Mädchen und
Jungen bieten.
Frauenbewegung
Wir wollen die wissenschaftliche Aufarbeitung der Deutschen Frauenbewegung, un-
ter besonderer Beachtung der Frauenbewegung in der DDR und der Umbruchzeit
1989/90 vorantreiben, indem wir die existierenden Materialien unter Einbeziehung
der Frauenarchive in einem „Digitalen Deutschen Frauenarchiv“ sichern und der Öf-
fentlichkeit zugänglich machen.
Den Helene-Weber Preis und das Helene-Weber-Kolleg werden wir weiter fördern,
um eine höhere Repräsentanz von Frauen in der Politik und den politisch entschei-
denden Gremien zu erreichen und Frauen insgesamt den Weg in die Politik zu eb-
nen.
Gewalt gegen Frauen, Frauenhäuser: Wir werden Gewalt an Frauen und Kinder kon-
sequent bekämpfen und Schutz und Hilfe für alle Betroffenen gewährleisten. Eine
wichtige Anlaufstelle für Betroffene ist das Frauenhilfetelefon. Wir werden ressort-
übergreifend Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Frauen
bündeln und Lücken im Hilfesystem schließen. [F: Dabei werden wir mit den Ländern
und kommunalen Spitzenverbänden ein inhaltliches Konzept für Frauenhäuser ent-
wickeln und darauf aufbauend gemeinsam mit den Ländern die Finanzierung dieser
Einrichtungen auf eine verlässliche Grundlage stellen. Kosten: 50 Mio. Euro]
Menschenhandel, Prostitutionsstätten: Wir wollen Frauen vor Menschenhandel und
Zwangsprostitution besser schützen und die Täter konsequenter bestrafen. Künftig
sollen Verurteilungen nicht mehr daran scheitern, dass das Opfer nicht aussagt. Für
die Opfer werden wir unter Berücksichtigung ihres Beitrags zur Aufklärung, ihrer Mit-
wirkung im Strafverfahren sowie ihrer persönlichen Situation das Aufenthaltsrecht
verbessern sowie eine intensive Unterstützung, Betreuung und Beratung gewährlei-
sten. Zudem werden wir das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der
Prostitution umfassend überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten
gesetzlich verbessern. Wir werden nicht nur gegen die Menschenhändler, sondern
auch gegen diejenigen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von
Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Hand-
lungen missbrauchen, vorgehen. Wir werden die Ausbeutung der Arbeitskraft stärker
in den Fokus der Bekämpfung des Menschenhandels nehmen.
Selbstbestimmtes Älterwerden
Potenziale des Alters nutzen
Wir wollen die Bereitschaft stärken und institutionelle Barrieren abbauen, damit ältere
Menschen nicht ausgegrenzt, sondern sich und ihre Fähigkeiten besser in die Ge-
sellschaft einbringen können. Dazu werden wir Altersgrenzen überprüfen und ggf.
verändern.
Wir würdigen den Erfahrungsschatz der älteren Menschen. Viele engagieren sich
freiwillig für die Gesellschaft. Wir werden im Rahmen der Demographiestrategie: Al-
tersdiskriminierung aktiv bekämpfen; durch vorbeugende Maßnahmen gewährleisten,
dass möglichst viele ältere Menschen möglichst lange Zeit aktiv am gesellschaftli-
chen Leben teilnehmen können; die Selbsthilfearbeit stärken; die Situation älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders in den Blick nehmen sowie in Ko-
operation mit Wirtschaft und Verbänden die Seniorenwirtschaft stärken und einen al-
tersgerechten Verbraucherschutz entwickeln.
Mehrgenerationenhäuser
Das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationenhäuser werden wir weiterentwickeln
und deren Finanzierung verstetigen. Sie sollen sich in ihrer individuellen Ausprägung
zu einem übergreifenden Dach und Ankerpunkt des sozialen Miteinanders und der
Teilhabe vor Ort auch zum Beispiel unter Einbeziehung von Pflegestützpunkten als
Sorgende Gemeinschaften entwickeln. [F: Deshalb werden wir die Voraussetzungen
schaffen, um eine dauerhafte Zukunft der Mehrgenerationenhäuser zu sichern und
gemeinsam mit Ländern und Kommunen prüfen, unter welchen Voraussetzungen die
Mehrgenerationenhäuser möglichst in allen Kommunen etabliert werden können. Ko-
sten: 50 Mio. Euro]
Sorge und Mitverantwortung in der Kommune
Zum Thema "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung
zukunftsfähiger Gemeinschaften" wird eine Kommission von Sachverständigen unter
breiter Beteiligung der Verbände und der Öffentlichkeit bis zum Frühjahr 2014 den
Siebten Altenbericht erarbeiten.
Respekt vor sexueller Identität
Lebenspartnerschaften, Regenbogenfamilien
[CDU/CSU: Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt
werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.]
[SPD: Die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften allein
mittels Gerichtsurteilen ist für uns keine politische Option.]
Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichge-
schlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen auf Grund ihrer sexuellen
Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden.
[SPD: Wir wollen die Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften öffnen
und diese damit auch im Adoptionsrecht und im Steuerrecht gleichstellen.
Die Gleichheitsrechte im Grundgesetz Artikel 3 werden wir um „sexuelle Identität“ er-
gänzen.]
[CDU/CSU: Besonders nehmen wir Jugendliche in den Blick, die vor ihrem sexuellen
Coming Out große Unsicherheit empfinden und dabei Befürchtungen vor Diskriminie-
rungen, vor dem Verlust von Freunden oder vor Problemen in der Familie haben
können. Deswegen wollen wir diese besondere Lebenslage wissenschaftlich unter-
suchen, um Handlungsnotwendigkeiten und -optionen zu erkennen.]
Die Arbeit der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ werden wir weiter fördern.
Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vor-
gehen.
[SPD: Wir werden den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur
Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf be-
zogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.]
Die durch die Änderung des Personenstandrechts für intersexuelle Menschen erziel-
ten Verbesserungen werden wir evaluieren und gegebenenfalls ausbauen und die
besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus nehmen
- [AG-Familie] Kapitel Familie - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 1. Entwurf, AndRo, 26.11.2013
- Re: [AG-Familie] Kapitel Familie - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 1. Entwurf, Joshibaer, 26.11.2013
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