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ag-drogen - [Drogen- und Suchtpolitik] Luxemburg legalisiert medizinischen Hanf

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Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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[Drogen- und Suchtpolitik] Luxemburg legalisiert medizinischen Hanf


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  • From: Swen Kuboth - Piratenpartei Neu-Ulm <swen.kuboth AT piratenpartei-neu-ulm.de>
  • To: ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Drogen- und Suchtpolitik] Luxemburg legalisiert medizinischen Hanf
  • Date: Fri, 29 Jun 2018 19:15:58 +0200
  • Authentication-results: mail.intern.piratenpartei.de (MFA); dkim=pass (1024-bit key) header.d=piratenpartei-neu-ulm.de

In der Zeitung: Luxemburger Wort von heute steht:

Vom Genuss- zum Heilmittel


Parlament verabschiedet einstimmig Gesetz über legalen Zugang zu medizinischem Cannabis
Patienten dürfen aufatmen. Gestern verabschiedete das Parlament einstimmig ein Gesetz, das
den Zugang zu medizinischem
Cannabis regelt. Spezialisten und
Generalisten dürfen jetzt Cannabis verschreiben, ohne Gefahr zu
laufen, strafrechtlich verfolgt zu
werden. Allerdings ist die Verabreichung auf drei Krankheitsbilder limitiert. Sie beschränkt sich
auf die Behandlung von chronischen Schmerzen, auf die Behandlung von Spastiken, etwa bei Multiple Sklerose, und zur Behandlung von Übelkeit nach Chemotherapien.
Das war dann auch ein Punkt,
der von einigen Parlamentariern
kritisiert wurde. Cannabis wirke
auch bei anderen Krankheitsbildern, etwa beim Tourette-Syndrom oder bei Epilepsie, sagte beispielsweise die grüne Abgeordnete Josée Lorsché. Der Grund, warum man hier so restriktiv vorgehe, liege wohl eher bei der CNS,
„die sich schwer tut, Behandlungsmethoden anzuerkennen, die das
klassische Behandlungsschema
durchbrechen“ Die Grünen forderten die CNS auf, ihre Rückerstattungspolitik zu überdenken
und sich der Zeit anzupassen. Gesundheitsministerin Lydia Mutsch
nahm die Kritik gelassen und entgegnete, dass die Liste der Pathologien im Zuge neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in den
Folgejahren erweitert werde.
Verschreibungsrecht für alle Ärzte
Vom Vorhaben, das Verschreibungsrecht auf einige Spezialisten
zu begrenzen, ist man auf Wunsch
der Ärzteschaft und nach einer
Diskussion im zuständigen parlamentarischen Ausschuss abgerückt. So haben Patienten auch
über ihren Hausarzt Zugang zu
cannabisbasierten Medikamenten,
„unter der Bedingung, dass ihr Zustand den Einsatz rechtfertigt“, wie
Berichterstatterin Cécile Hemmen
(LSAP) erklärte. Zudem muss der
Arzt vorab eine sechs- bis maximal 24-stündige Fortbildung absolvieren.
Das Cannabis wird ausschließ-
lich über die vier Krankenhausapotheken vertrieben. Auch das
wurde mehrfach kritisiert, worauf
die Gesundheitsministerin versicherte, dass der Vertrieb nach einer Testphase von zwei Jahren gegebenenfalls auf lokale Apotheken
erweitert werde.
Luxemburg macht keine Eigenversorgung durch Eigenanbau,
sondern bezieht die Cannabisprodukte aus Kanada. Per Ausschreibung wird ein Lieferant ermittelt,
der strenge Kriterien erfüllen
muss, unter anderem was die Qualität des Cannabis betrifft. Zudem
muss er Lieferungssicherheit garantieren, damit es nicht zu Engpässen kommt. Lydia Mutsch
meinte, dass binnen acht bis zwölf
Wochen nach Ermittlung des Lieferanten die ersten Lieferungen
eintreffen könnten und cannabisbasierte Behandlungen somit noch
in diesem Jahr möglich sein werden.
Das Gesetz stelle keinen Paradigmenwechsel in der Medizin dar,
aber es bringe Verbesserungen für
die Patienten und Erleichterung
für Ärzte, „die auch schon vorher
Cannabisprodukte verabreicht haben und mit einem Bein im Gefängnis standen“, meinte die CSVSprecherin Mergen.
Für Josée Lorsché ist das Gesetz von großer gesellschaftspolitischer Tragweite, „weil es Schluss
macht mit dem Vorurteil, dass
Cannabis nichts anderes als eine
gefährliche Droge ist“. Die grüne
Abgeordnete gab der Regierung
aber auch noch ein paar Vorschlä-
ge mit auf den Weg und regte unter anderem dazu an, über die
Gründung einer nationalen Cannabisagentur nachzudenken als legale Basis für den Anbau von Cannabis. So könne Luxemburg sich
selbst versorgen und sei nicht der
Gefahr von Lieferungsengpässen
ausgesetzt. Zudem regte sie an, intensiv in die Forschung von Cannabis als Heilmittel zu investieren.
Déi Lénk stimmten ebenfalls für
das Gesetz. Marc Baum bedauerte
aber die restriktive Handhabung,
was die Krankheitsbilder, den
Vertrieb durch die Krankenhausapotheken und die anfängliche Limitierung des Verschreibungsrechts auf bestimmte Spezialisten
betrifft. Er führte dies auf die Angst
der Ministerin vor der gesellschaftlichen Akzeptanz zurück.
Diese Angst sei unbegründet, fand
Baum. Wichtig sei, das Wirkungsfeld des Cannabis weiter zu erforschen.

Noch in diesem Jahr soll mit cannabisbasierten Behandlungen beginnen



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