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ag-drogen - Re: [Drogen- und Suchtpolitik] E Zigarette soll unter das Jugenschutzgesetz fallen.

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [Drogen- und Suchtpolitik] E Zigarette soll unter das Jugenschutzgesetz fallen.


Chronologisch Thread 
  • From: Hans Bestenfalls <bestenfalls AT gmx.de>
  • To: Jessica.Zinn AT berlin.piratenpartei.de, Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Drogen- und Suchtpolitik] E Zigarette soll unter das Jugenschutzgesetz fallen.
  • Date: Fri, 24 Apr 2015 20:11:32 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>


Am 24.04.2015 um 19:35 schrieb Jessica.Zinn AT berlin.piratenpartei.de:
> On 24.04.2015 12:55, Enterhaken wrote:
> > Weil es so schön zum Thema passt. der letzten Wochen der AG Drogen
> > und Suchtpolitik.
>
>
> > Die E Zigarette soll jetzt unter das Jugenschutzgestz fallen.
> > Artikel aus der Süddeutschen.
> > http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/rauchen-bundesregierung-will-e-z
> igarette-fuer-jugendliche-verbieten-1.2012574
>
>
> Es sind alle eingeladen sich an diesem Thema zu beteiligen.
> > Gruss Eddy
>
> Hallo.
>
> Sowas:
>
> Die Piratenpartei spricht sich für eine Ergänzung des Bundes- und
> Landesnichtraucherschutzgesetzes durch folgenden Absatz aus:
>
> (1) Wird Cannabis in Reinform oder in einer Mischung mit Tabak oder
> als Bestandteil von Tabakprodukten geraucht, gelten die Bestimmungen
> des Bundesnichtraucherschutzgesetzes.
> (2) Das Inhalieren von Cannabis durch Erhitzungs- oder
> Verdampfungsgeräte, die keinen Verbrennungsvorgang mit Rauchentstehung
> herbeiführen, fällt nicht unter die Bestimmungen des
> Bundesnichtraucherschutzgesetzes.
>
> oder:
>
> (1) Werden Cannabis oder andere Drogen und Substanzen in Mischung mit
> Tabak oder als Bestandteil von Tabakprodukten geraucht, gelten die
> Bestimmungen des Bundesnichtraucherschutzgesetzes.
> (2) Das Inhalieren von Cannabis und weiteren Stoffen durch Erhitzungs-
> oder Verdampfungsgeräte, die keinen Verbrennungsvorgang mit
> Rauchentstehung herbeiführen, fällt nicht unter die Bestimmungen des
> Bundesnichtraucherschutzgesetzes.
>

§ 6 Cannabiskontrollgesetzentwurf - Bevormundungspolitik der Grünen!
> Grüße JeZ
> Das hab ich in Berlin mal zur Abstimmung gestellt. Läuft noch.
> Anmerkungen? Verbesserungsvorschläge
>


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