ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik
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- From: "Gina Alt" <georgine.alt AT t-online.de>
- To: "'AG Drogen'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-Drogen] E-Zigarette: Verschwurbelter Artikel auf SPON
- Date: Mon, 27 Feb 2012 21:33:47 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
- List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
Hi,
> Und der ist zumindest nach Ansicht der Bundesregierung
> dem Qualm aus herkömmlichen Zigaretten und Zigarren
> gleichzusetzen. Bereits am 1. Februar hat die Regierung
> in einem Schreiben an NRW-Ministerin Steffens darauf
> hingewiesen, dass Zigaretten und E-Zigaretten im Rahmen des
> Nichtraucherschutzgesetzes gleich behandelt werden.
Meines Wissens hat die Bundesregierung da gornischt zu
geschrieben. Sondern nur Fr. Steffens. Das kann ich aber
grad nicht belegen. Ich blicke einfach nicht mehr durch
an manchen Stellen.
> Im Juli 2009 hat auch das Bundesinstitut für Arzneimittel
> und Medizinprodukte (BfArM) die nikotinhaltige E-Zigarette
> als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft.
Januar 2009
http://www.bfarm.de/cae/servlet/contentblob/1021386/publicationFile/79639/an
lage1.pdf
Seite 5
"Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben.
Die Abgrenzungsfrage, ob dies zulässig ist, liegt nicht im
Verantwortungsbereich des BfArM."
Dann gibt es aber noch das hier von März 2009 von
Dr. Kerstin Stephan vom BfArM.
http://www.bfr.bund.de/cm/343/fortbildung_fuer_den_oegd_2009_abstracts.pdf
Seite 59/60
"Auch ist bei der Anwendung der elektrischen Zigarette mit
Nikotin in pharmakologisch relevanten Mengen von einem
therapeutischen Effekt auszugehen. Da die elektrische
Zigarette in Räumen angewendet werden soll, in denen nicht
geraucht werden darf, ist davon auszugehen, dass der Anwender
dadurch sein Verlangen nach Nikotin befriedigt und mögliche
Entzugssymptome durch das Inhalieren des Nikotins verhindert.
Dadurch wird, wenn auch so möglicherweise nicht vom
Inverkehrbringer beworben, die Nikotinsucht behandelt. Auch
dieser therapeutische Effekt ist ein Indiz für ein
Funktionsarzneimittel."
Merke: Nikotin behandelt also die Nikotinsucht. *fett notier*
Ich werde den nächsten Alkoholiker der mir über den Weg
läuft dann auch in die nächste Kneipe schicken.
Nur weil Nicorette und Co. ihr Zeug wegen der "Linderung
der Entzugserscheinungen" als Medizinprodukt auf den
Markt bekommen hat stuft man die E-Zigarette jetzt
ebenso ein.
Und im Juli 2009 gab es dieses hier:
http://www.lwf.uni-bonn.de/einrichtungen/bonner-agrar-und-ernaehrungsnetzwer
k-baen/veranstaltungen/baen-cafes/10.-baen-cafe/arzneimittel-oder-nahrungser
gaenzungsmittel-die-abgrenzungsproblematik-aus-sicht-des-bfarm-dr.-k.-stepha
n
in dem Fr. Stephan auf Seite 17 deutlich und als
"wichtig" für die Einstufung als Funktionsarzneimittel
anmerkte:
die Behörden müssen sich vergewissern, dass das Produkt zur
Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der
Körperfunktionen bestimmt ist und somit Auswirkungen auf
die Gesundheit im allgemeinen haben kann
Wenn man natürlich meint die Einnahme von Nikotin lindere
meinen Entzug und habe somit Auswirkung auf meine
Gesundheit ... dann aber bitte auch alle Kippen in die
Apotheke.
Gina
- [AG-Drogen] E-Zigarette: Verschwurbelter Artikel auf SPON, Spiff Pirat, 27.02.2012
- Re: [AG-Drogen] E-Zigarette: Verschwurbelter Artikel auf SPON, Gina Alt, 27.02.2012
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