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Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik
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- Subject: [AG-Drogen] Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
- Date: Mon, 17 Oct 2011 16:38:25 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
- List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Deutscher Hanfverband
Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“
Geschrieben von: Maximilian Plenert
Montag, den 17. Oktober 2011 um 13:36 Uhr
http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1540-urteil-450-euro-fuer-kleiner-als-ein-popcorn
Immer wieder behaupten Politiker aller Couleur, Cannabiskonsumenten seien in
Deutschland schon längst entkriminalisiert. Dass dem nicht so ist, zeigt ein
aktuelles Urteil am Werler Amtsgericht sehr deutlich: Ein 21-Jähriger wurde
wegen 0,2 Marihuana zu einer Geldstrafe von 450€ verurteilt.
Obwohl Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Juni 2011 wieder eine relativ liberale
"geringe Menge" Verordnung besitzt und Verfahren bis 10 Gramm Cannabis
eingestellt werden sollen, zeigten sich Staatsanwaltschaft und Gericht in
diesem
Fall unerbittlich. Bei dem betroffenen 21-Jährigen Auszubildenden war bei
einer
Wohnungsdurchsuchung ein vergessener Krümel Marihuana gefunden worden,
„kleiner
als ein Popcorn“ beschreibt der Verurteilte ihn. Neben der Geldstrafe von 30
Tagessätzen zu je 15 Euro wurden ihm seine beschlagnahmten und völlig legalen
Konsumgeräte nicht wieder zurückgegeben. Zudem wird das Vergehen des jungen
Mannes an die Führerscheinstelle gemeldet, was ihm - falls er einen
Führerschein
besitzt oder machen möchte - weiteren Ärger und Kosten verursachen wird.
Die Anhebung der "geringen Menge" war sowohl von Vertretern der Suchthilfe als
auch der Polizeigewerkschaft begrüßt worden. Letztere hatte sich sogar eine
noch
weitergehende Entkriminalisierung und die Möglichkeit selbst Verfahren
einzustellen bzw. Delikte nicht zu verfolgen gewünscht. In diesem Fall hätte
sich dies klar angeboten und hätte allen Beteiligten viel Ärger, Aufwand und
Geld gespart - ebenso auch den Bürgern, die mit ihren Steuergeldern die
Hanfrepression mit jährlich einer Milliarde € finanzieren.
Justizminister Kutschaty legt heute die Strafverfolgungsstatistik für NRW vor.
Aus ihr geht hervor, dass im Jahr 2010 16.520 Personen wegen
Betäubungsmitteldelikten verurteilt wurden. Dies sind 9,5% aller
Verurteilungen
oder eine Person pro 1.000 der strafmündigen Wohnbevölkerung! Bei circa 52.000
Betäubungsmitteldelikten pro Jahr entspricht dies einer Verurteilungsquote von
32% - der Durchschnitt aller Verfahren liegt bei nur fast einem Viertel.
- [AG-Drogen] Urteil: 450 Euro für „Kleiner als ein Popcorn“, Maximilian Plenert, 17.10.2011
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