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ag-drogen - [AG-Drogen] Entwurf für Petition zur Öffentlichkeit der Drogen- und Suchtrat und Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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[AG-Drogen] Entwurf für Petition zur Öffentlichkeit der Drogen- und Suchtrat und Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel


Chronologisch Thread 
  • From: Maximilian Plenert <kontakt AT max-plenert.de>
  • To: Fachforum Drogen der GRÜNEN JUGEND <liste-ff-drogen AT gruene-jugend.de>, BND Diskussionsliste <bnd-debatte AT bndrogenpolitik.de>, linke-drogenpolitik AT yahoogroups.de, Liste: AG_Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>, vfdintern AT yahoogroups.de
  • Subject: [AG-Drogen] Entwurf für Petition zur Öffentlichkeit der Drogen- und Suchtrat und Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel
  • Date: Mon, 07 Feb 2011 23:46:29 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Kommentar? Kritik? Verbesserungsvorschläge?

Entwurf für Petition zur Öffentlichkeit der Drogen- und Suchtrat und
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel
Publiziert am 7. Februar 2011 von Maximilian Plenert

http://www.alternative-drogenpolitik.de/2011/02/07/entwurf-fuer-petition-zur-oeffentlichkeit-der-drogen-und-suchtrat-und-sachverstaendigenausschuss-fuer-betaeubungsmittel/

Folgende Petition möchte ich an den Bundestag stellen.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: 1. der Drogen- und Suchtrat soll
seine
Geschäftsordnung dahingehend ändern dass seine Sitzungen und damit auch die
Sitzungsprotokolle grundsätzlich öffentlich sind. Die Öffentlichkeit soll nur
ausgeschlossen werden wenn Persönlichkeitsrechte oder ähnliches betroffen
sind.
Alle bisherigen Sitzungsprotokolle sind zu veröffentlichen.

der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG soll
seine Geschäftsordnung dahingehend ändern dass seine Sitzungen und damit auch
die Sitzungsprotokolle (“Niederschrift” genannt in der aktuellen
Geschäftsordnung) grundsätzlich öffentlich sind. Die Öffentlichkeit soll nur
ausgeschlossen werden wenn Persönlichkeitsrechte oder ähnliches betroffen
sind.
Alle bisherigen Sitzungsprotokolle und Ergebnisse (dies ist aktuell erst seit
der 33. Sitzung der Fall) sind zu veröffentlichen.

die Bundesregierung wird aufgefordert dem Bundestag einen Gesetzesvorschlag zu
unterbreiten indem die Arbeitsweise der beiden Gremien geregelt werden.
Insbesondere soll die grundsätzliche Öffentlichkeit und ein offenen
Benennungsverfahren der Mitglieder festgelegt werden.

Begründung: Grundsätzlich sollten alle Gremien der Regierung in einem modernen
demokratischen Staat öffentlich tagen und ihre Sitzungen in öffentlich
zugänglichen Protokollen dokumentieren. Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip
sind zu begründen und nur zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und ähnlichen
Gründen zulässig. Es ist nicht erkennbar warum der Drogen- und Suchtrat und
der
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel prinzipiell nichtöffentlich
arbeiten.

Nichtnennung der Mitglieder und Tagesordnung Der erste Drogen- und Suchtrat
wurde 2004 von der damaligen Drogenbeauftragten Marion Caspers-Merk
einberufen.
Bereits von den damaligen Sitzungen wurden keine Tagesordnungen und Protokolle
veröffentlicht. Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans schrieb Anfang 2011
in
einem öffentlichen Kommentar “Die Namen der Vertreter der jeweiligen
Organisationen werden nicht veröffentlicht. Die Sitzungen sind nach der
Geschäftsordnung des Drogen- und Suchtrats nicht öffentlich, daher werden auch
die Sitzungsprotokolle nicht veröffentlicht.” Ebenso sind die Mitglieder des
Sachverständigenausschuss nicht in allen Ergebnisprotokollen enthalten. Die
Nichtnennung der Mitglieder und Tagesordnung von Gremien ist ein weiterer
eklatanter Verstoß gegen die Prinzipien eines transparenten Staates.

Willkür im Benennungsverfahren Die Benennung der Mitglieder des Rates und des
Ausschuss erfolgt derzeit nach Gutdünken. Um eine gute Beratung der Regierung
sicherzustellen sollten die Prinzipien der Unabhängigkeit und Sachkompetenz
der
Experten bei der Auswahl festgeschrieben werden und deren Befolgung in einem
transparenten Benennungsverfahren dargestellt werden. Politisch weniger
opportune, aber unabhängige und kompetente Organisationensvertreter muss
ebenfalls die Möglichkeit einer Benennung zu diesen öffentlichen Ämtern
gegeben
werden.



  • [AG-Drogen] Entwurf für Petition zur Öffentlichkeit der Drogen- und Suchtrat und Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel, Maximilian Plenert, 07.02.2011

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