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ag-drogen - [AG-Drogen] BDK: Erwerb und Besitz illegaler Drogen ist und bleibt strafbar

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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[AG-Drogen] BDK: Erwerb und Besitz illegaler Drogen ist und bleibt strafbar


Chronologisch Thread 
  • From: Maximilian Plenert <kontakt AT max-plenert.de>
  • To: Fachforum Drogen der GRÜNEN JUGEND <liste-ff-drogen AT gruene-jugend.de>, BND Diskussionsliste <bnd-debatte AT bndrogenpolitik.de>, linke-drogenpolitik AT yahoogroups.de, Liste: AG_Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>, vfdintern AT yahoogroups.de
  • Subject: [AG-Drogen] BDK: Erwerb und Besitz illegaler Drogen ist und bleibt strafbar
  • Date: Mon, 09 Aug 2010 12:49:33 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>


BDK: Erwerb und Besitz illegaler Drogen ist und bleibt strafbar
5. August 2010 | Themenbereich: Bund Deutscher Kriminalbeamter,
Interessenvertretungen, Nordrhein Westfalen | Drucken
http://www.cop2cop.de/2010/08/05/bdk-erwerb-und-besitz-illegaler-drogen-ist-und-bleibt-strafbar/

“Zum Schutz unserer einschreitenden wie sachbearbeitenden Kolleginnen und
Kollegen wie aus Gründen der Rechtssicherheit innerhalb der Bevölkerung muss
klar gestellt werden, dass der Erwerb und Besitz illegaler Betäubungsmittel
nach
wie vor strafbar ist. Dies gilt insbesondere auch für die sogenannten
“Eigenbedarfsmengen”, die laut Ankündigung des nordrhein-westfälischen
Justizministeriums vom 03.08.2010 noch in diesem Jahr wieder auf die
erweiterten
Größenordnungen von vor August 2007 heraufgesetzt werden sollen”, erklärte der
stellvertretende BDK-Landesvorsitzende Kay Wegermann heute in Gummersbach.

Ohne an dieser Stelle eine Diskussion über das Für und Wider von
Mengenbegrenzungen und deren Anhebung oder Absenkung bezüglich des
Konsumentenbedarfs an oder die Gesundheits- bzw. Sozialschädlichkeit von
illegalen Drogen führen zu wollen, muss die gültige Verfahrenspraxis
verdeutlicht werden:

Immer wieder werden einschreitende Polizeibeamte mit der Konsumentenaussage
“Wieso nehmen Sie mir das ab? Warum wird eine Strafanzeige vorgelegt? Ich darf
doch zum Eigenbedarf soundso viel Gramm haben!” konfrontiert. Dem ist
eindeutig
nicht so. Laut Betäubungsmittelgesetz ist neben Handel und Schmuggel auch der
Erwerb und Besitz von illegalen BTM auch in geringen Mengen mit Strafe
bedroht.
Die gültige Erlasslage eröffnet den Staatsanwaltschaften lediglich die
Möglichkeit, bei insbesondere erwachsenen Erst- und Zweittätern ohne
Zustimmung
eines Richters eine Verfahrenseinstellung zu verfügen, wenn es sich
offenkundig
um reine Konsumentendelikte handelt.

Die auch medial verbreitete Mär der Straffreiheit und Legalität von
Rauschgiftbesitz zum Eigenkonsum führt immer und immer wieder zu Problemen bei
Sicherstellungen wie späteren Vernehmungen. Im Glauben an eine nunmehr auch
ministeriell verkündete “Straffreiheit” verstehen die Konsumenten “die Welt
nicht mehr”, wenn ihnen seitens der Polizei einige wenige Gramm Cannabis oder
ein paar Konsumeinheiten anderer BTM abgenommen werden, dann eine Strafanzeige
gefertigt wird, sie sich hierzu als Beschuldigte äußern sollen und zuletzt
eventuell sogar ein Strafbefehl oder Ernsteres ins Haus flattert.

“Mit dieser Mär muss aufgeräumt werden. Es hat nie eine und wird auch absehbar
keine Straffreiheit des Besitzes illegaler Betäubungsmittel geben. Die Polizei
ist in jedem Fall verpflichtet, illegale Drogen nebst Konsumutensilien zu
beschlagnahmen sowie ein Strafverfahren einzuleiten. Nur in Ausnahmefällen des
Erst- oder Zweitkonsums kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen,
sie muss es aber nicht. Und wer meint, sich im benachbarten Ausland legal mit
Eigenbedarf an weichen oder harten BTM eindecken zu dürfen und dann an der
Grenze kontrolliert wird, hat neben einem Verfahren wegen illegaler Einfuhr
obendrein auch noch mit steuerrechtlichen Schwierigkeiten zu rechnen”,
erklärte
Wegermann heute abschließend.



  • [AG-Drogen] BDK: Erwerb und Besitz illegaler Drogen ist und bleibt strafbar, Maximilian Plenert, 09.08.2010

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