ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik
Listenarchiv
- From: ""J. Löblein"" <jl AT iridis.de>
- To: "Liste: AG_Drogen" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [AG-Drogen] Medikamenten Missbrauch
- Date: Fri, 27 Nov 2009 22:25:16 +0100
- List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
- List-id: "Liste: AG_Drogen" <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
From: "Martin Köster" <Martin.Koester AT uni-duesseldorf.de>
Date: 27. November, 2009 09:49:25 GMT+01:00
To: jl AT iridis.de, NRW AK Drogen <nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de>
Subject: Re: [NRW-AK-Drogen] Medikamenten Missbrauch
J. Löblein schrieb:
Daher kam meine Idee die Kassen in die Pflicht zu nehmen. auch hier könnten ja Ärzte/Pharmazeuten über den Umgang mit Klarnamen entscheiden, ähnliche Kommissionen gibt es z.b. schon in Krankenhäusern um die dortigen Ärzte zu Beraten/Korrigieren. Ich stelle mir das in etwa so vor:
1. Alle Rezepte werden vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt, auch private.
2. Die Vorgänge werden verblindet und danach automatisch nach Mustern durchsucht.
3. Bei Auffälligkeiten wird von einem Arzt oder Apotheker (beide an Schweigepflicht gebunden) entblindet und der Vorgang genauer betrachtet.
4. Der Arzt/Apotheker bittet den Patienten/arzt um ein Gespräch.
Hallo Martin,
Ich konnte gestern nicht mehr Antworten denn meine Technik hat versagt, aber dass war auch gut so denn erst später kam mir eine Idee: Es kommt ja nicht nur darauf an wo die Informationen zusammenlaufen, sondern auch die Motivation wieso man überhaupt eingreift.
Zum Thema Information: Ich glaube immer noch dass die Ärzte die beste Anlaufstelle sind, denn sie haben eine medizinische Ausbildung, unterliegen der Schweigepflicht und sehen den Patienten persönlich.Ja so gesehen hast du Recht, ein Arzt ist dafür am besten geeignet.
Sie wissen nicht was ihre Patienten bei anderen Ärzten noch so treiben um anderweitig an "Beruhigungsmitteln", Opiaten und sonstigen Suchtstoffe zu kommen? Das ist ja primär nur ein technisches Problem: Das BTM-Register personalisieren, dort werden alle suchtgefährlichen Medikamente die der Patient die letzten 1-3 Jahre verschreiben bekommen hat aufgelistet.Das ist falsch. bei der Bundesopiumstelle (Ich liebe diesen Namen) wird nur über Betäubungmittel (Morphin, Fentanyl, Codein in hohen Dosen, Buprenorphin,...) Buch geführt. Betäubungsmittel sind - unter anderem wegen der strikten Buchführung - nicht sonderlich Suchtrelevant. Die Verkaufsschlager mit Missbrauchspotential (Sedativa, Tranquilizer, Hypnotika...)sind nur Rezeptpflichtig. Der einige der hier Buch führt sind die Abrechnungszentren der Krankenkassen.
Daher kam meine Idee die Kassen in die Pflicht zu nehmen. auch hier könnten ja Ärzte/Pharmazeuten über den Umgang mit Klarnamen entscheiden, ähnliche Kommissionen gibt es z.b. schon in Krankenhäusern um die dortigen Ärzte zu Beraten/Korrigieren. Ich stelle mir das in etwa so vor:
1. Alle Rezepte werden vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt, auch private.
2. Die Vorgänge werden verblindet und danach automatisch nach Mustern durchsucht.
3. Bei Auffälligkeiten wird von einem Arzt oder Apotheker (beide an Schweigepflicht gebunden) entblindet und der Vorgang genauer betrachtet.
4. Der Arzt/Apotheker bittet den Patienten/arzt um ein Gespräch.
Der Arzt ist verpflichtet diese Liste einzusehen um eine möglich Abhängigkeit vor der Verschreibung neuer Medikamente zu klären. Wenn er dass nicht kann, gibt es Klärungsstellen, welche mit Beteiligten aus mehreren Bereichen besetzt sind oder spezialisierte Suchtmediziner.
hier ist die Frage wie bekommen wir die Daten mit denen die Klärungsstelle arbeiten soll?
Jetzt kommst du und sagst dass ja gerade die Ärzte oft das Problem sind weil sie die Augen verschliessen (und auch noch Geld daran verdienen!). Aber auch dafür gibt es eine Lösung: Haftung. Wer seinen Patienten fahrlässig in die Sucht abgleiten lässt steht dem Patienten, seinen Angehörigen, der Krankenkasse, der Gesellschaft, etc. gegenüber in der Verantwortung und kann dann für Kunstfehler, wie z.B. die unsachgemässe Verschreibung gefährlicher Medikamente haftbar gemacht werden. Genauso wie ein Wirt zur Rechenschaft gezogen wird wenn er seine Gäste betrunken Auto fahren lässt ist auch ein Arzt in der Verantwortung.
Du kennst die Lücke die aktuell zwischen Haftungsrecht und tatsächlicher Haftung bei Ärzten klafft?
Natürlich gibt es Patienten die schon mit einer Sucht kommen oder wo der Arzt getäuscht wird, aber zumindest sollte er seiner Verantwortung gerecht werden und den Patienten aufklären, eine ernsthafte Behandlung der Sucht einleiten und die Einschätzung das eine Sucht vorliegt für alle Beteiligten offen festhalte um von da an wieder offen und sauber arbeiten zu können.
Was hältst du von diesem Gegenvorschlag?
- [AG-Drogen] Medikamenten Missbrauch, , 24.11.2009
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- Re: [AG-Drogen] [NRW-AK-Drogen] Medikamenten Missbrauch, , 26.11.2009
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- Re: [AG-Drogen] [NRW-AK-Drogen] Medikamenten Missbrauch, , 27.11.2009
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- Re: [AG-Drogen] [NRW-AK-Drogen] Medikamenten Missbrauch, , 26.11.2009
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- [AG-Drogen] Medikamenten Missbrauch, , 27.11.2009
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