ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste
Listenarchiv
- From: "Robert Merz" <romerz AT gmx.de>
- To: "AG Bauen-Verkehr PP-DE" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>, "Vorstand PP-BW" <vorstand AT piratenpartei-bw.de>
- Subject: [AG Bauen und Verkehr] Fw: bald wichtiges Urteil zum Schwarzfahren
- Date: Thu, 21 Mar 2019 09:30:38 +0100
- Importance: normal
- Sensitivity: Normal
Von: "Projektwerkstatt Saasen" <saasen AT projektwerkstatt.de>
An: "Verkehrswende Giessen" <verkehrswendeGI AT web.de>, oepnv-nulltarif AT listen.jpberlin.de
Betreff: [Oepnv-nulltarif] Presseinfo: 12.4. am OLG München - höchstrichterliches Urteil zum Schwarzfahren mit Hinweisschild erwartet
12.4., 10 Uhr am OLG München: Aktionsschwarzfahrer-Freispruch vor dem Revisiongericht
Fast genau auf den Tag ein Jahr nach dem Freispruch für einen Aktionsschwarzfahrer vor dem Landgericht München steht das Urteil auf dem Prüfstand. Am Freitag, den 12. April, will das Oberlandesgericht München (10 Uhr, Nymphenburger Str. 16, Saal A 22) über den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft verhandeln. Dabei folgte der Freispruch vom Vorwurf der „Erschleichung“ damals logisch auf die Feststellungen in der Beweisaufnahme. Schließlich war die angeklagte Handlung Teil einer bundesweit angekündigten Demonstration für den Nulltarif und gegen die Kriminalisierung des Schwarzfahrens. Der sogenannte „Täter“ war gemeinsam mit vier anderen Beteiligten sowie umgehängten Schildern, Transparenten und Flyern in den Zügen unterwegs. Von „Erschleichen“, wie es der Strafparagraph erfordert, konnte also keine Rede sein.
Trotzdem legte die Staatsanwaltschaft Revision ein will das Urteil auf Oberlandesgerichtsebene kippen. Das Argument jedoch wirkt hilflos. So behauptet die Staatsanwaltschaft, dass eine Beförderung bzw. Reise schon mit dem Betreten der Bahn und nicht erst mit der Abfahrt des Zuges beginnen würde. Die Verteidigung des Angeklagten wird dem Oberlandesgericht die offiziellen Definitionen der beiden Begriffe vorlegen, die ausnahmslos und überall die tatsächliche Fortbewegung zum Inhalt haben (siehe unten). Zudem würde ein Erfolg der Staatsanwaltschaft absurde Verhältnisse im öffentlichen Personenverkehr schaffen. Denn beginge jede*r eine Straftat, die*der zu einem Fahrkartenautomaten oder mit der noch unberührten Fahrkarte zum Abstempler in der Bahn schreitet, wäre ein Massendelikt geboren. Auch der freundliche Helfer, der einer gehandicapten Person den Koffer ins Abteil trägt, wäre plötzlich ein Straftäter.
„Wir setzen auf Sieg – und hoffen, dass dann viele Menschen mit uns für eine echte Verkehrswende mit Nulltarif kämpfen“, hoffen die damaligen Aktivisten der dem Verfahren zugrundeliegenden Aktionsschwarzfahrt vom 2. März 2015 gemeinsam. „Wir fordern eine Abkehr vom Fahrkartenwesen. Mobilität ist Menschenrecht“, stand damals auf ihren Flyern, und: „Nulltarif kann es in jeder Stadt oder Region geben – wenn Ihr Euch dafür engagiert!“
Der Termin am Oberlandesgericht ist öffentlich.
Infoseite der Aktionsschwarzfahrer*innen: www.schwarzstrafen.*
(* durch tk ersetzen - wegen tk-Adressen-Zensur bei einigen Email-Anbietern, z:B. posteo, leider nötig)
- Kontakt: Jörg Bergstedt (Verteidiger und befasst mit den Rechtsfragen zum §265a StGB sowie dem Möglichkeiten des Nulltarifs), c/o Projektwerkstatt, 06401-903283,
kobra AT projektwerkstatt.de (ab 9.4. unter 01522-8728353).
Anhang: Was ist „Beförderung?“
Von besonderer Relevanz sind die Kommentare zum StGB – und die sind eindeutig:
Fischer 2018, Rd. 19 zu § 265a
Beförderung ist das Verbringen von Personen von einem Ort zum anderen.
Rd. 28
Bei der 3. Var. in nach hM die Tat mit dem Beginn der Beförderungsleistung vollendet (...). Auch hier sind aber Fälle auszuscheiden, in denen nach der Verkehrsauffassung eine "Beförderung" noch gar nicht vorliegt (zB Abbruch der Fahrt oder Entdeckung des Täters nach wenigen Metern), in denen also auch ein nicht erschleichender Fahrgast eine entgeltpflichtige Leistung nicht erlangt hätte (...).
Schönke/Schröder, Rd. 6 zu § 265a
Beförderung durch ein Verkehrsmittel ist jeder Transport von Personen oder Sachen durch ein öffentliches oder privates Verkehrsmittel, …
Rd. 13
Vollendet ist die Tat mit dem Erschleichen der Leistung usw., d.h. bei der 1. Alt. mit dem Beginn der Leistung des Automaten (zB mit der aufklingenden Musik ...); bei der 2. Alt. mit dem Herstellen der Telekommunikationsverbindung (...), bei der 3. Alt. mit dem Beginn der Beförderungsleistung (nicht schon mit dem bloßen Einsteigen, das nur Versuch ist; ...), bei der 4. Alt. mit dem Betreten der Einrichtung bzw. der Veranstaltung, sofern diese schon begonnen hat, anderenfalls mit ihrem Beginn (...).
Bölling, Duttge, Rössner
Beförderung durch ein Verkehrsmittel (Var. 3) ist jede Personen und/oder Sachen erfassende Transportleistung (...) durch Massenverkehrsmittel (Bahnen, Busse) unabhängig davon, ob diese öffentlich- oder privatrechtlich organisiert sind (...).
Kindhäuser
Beförderung durch ein Verkehrsmittel ist jede Form des Transportes.
Das passt zur allgemeinen Sprachwahrnehmung
https://de.wikipedia.org/wiki/Beförderung
Beförderung bezeichnet
- den Transport von Personen und Gütern allgemein, siehe Transport
- über größere Entfernungen oder zwischen Betrieben, siehe Verkehr
https://de.wikipedia.org/wiki/Transport
Beim Transport werden Transportgüter oder Personen an einen anderen Ort gebracht. Der Transport wird daher auch als Überbrückung von Räumen oder „Raumdisparitäten“ bezeichnet, während das Lagern zum Überbrücken von Zeiten dient.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehr
Verkehr ist die räumliche Bewegung von Objekten in einem System.
https://de.wikipedia.org/wiki/Personenverkehr
Der Personenverkehr (Personenbeförderung) ist die allgemeine Bezeichnung für die Ortsveränderung (Beförderung) von Personen
Definition Reise
Laut Duden: [der Erreichung eines bestimmten Ziels dienende] Fortbewegung über eine größere Entfernung
Laut Wikipedia: Der Begriff Reise bedeutet im Sinne der Verkehrswirtschaft die Fortbewegung von Personen über eine längere Zeit zu Fuß oder mit Verkehrsmitteln außerhalb des Wirtschaftsverkehrs, um ein einzelnes Ziel zu erreichen oder mehrere Orte kennenzulernen (Rundreise).
Es gibt zudem einen Beschluss des OLG selbst, aus dem sich diese Lesart, dass eine Leistungserschleichung erst mit Beginn der Beförderung eintritt, ergibt:
Das nach den Urteilsfeststellungen "nicht unaufgeforderte" Offenbaren anlässlich der Fahrscheinkontrolle beseitigt die Verwirklichung des Tatbestandes nicht. Das Vergehen der Beförderungserschleichung ist bereits mit dem Beginn der Leistung vollendet.
Die Formulierung zeigt, dass sie vor Beginn der Leistung nicht vollendet ist.
-- (Bitte bei Antworten lange Mailzitate wegschneiden ... spart Daten, Zeit und Unübersichtlichkeit :-) Projektwerkstatt Saasen, 06401-90328-3, Fax -5 Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen (20 km östlich Giessen) www.projektwerkstatt.de/saasen <saasen AT projektwerkstatt.de> - Seminarhaus und politische Aktionswerkstätten - Archive, Bibliotheken und Gruppenräume (mit Bahnanschluss) PGP und Rückmeldeformulare unter www.projektwerkstatt.de/index.php?p=20441 Ihr wollt über Aktionen/Termine informiert sein? Tragt Euch in die Newsletter ein: www.projektwerkstatt.de/index.php?p=10221 Datenschutzbestimmungen unter www.projektwerkstatt.de/media/text/datenschutzhinweise.pdf_______________________________________________ Oepnv-nulltarif Mailingliste JPBerlin - Politischer Provider Oepnv-nulltarif AT listen.jpberlin.de https://listen.jpberlin.de/mailman/listinfo/oepnv-nulltarif
- [AG Bauen und Verkehr] Fw: bald wichtiges Urteil zum Schwarzfahren, Robert Merz, 21.03.2019
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