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Alkolocks, autonomes Fahren, Lkw-Assistenzsysteme, Dieselnachrüstung –
ACE macht sich auf dem 57. Verkehrsgerichtstag stark für Verbesserung bei Verkehrssicherheit und Recht
Berlin / Goslar (ACE) 22. Januar 2019 – Mobilität wird komplexer. Neue Mobilitätsformen und Verkehrsmittel bringen neue Herausforderungen. Technischer Fortschritt schafft dahingegen auch Lösungsansätze. Auf dem jährlichen Verkehrsgerichtstag werden aktuelle Herausforderungen und mögliche Lösungen diskutiert, um Empfehlungen für Gesetze und Vorschriften zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geben zu können. 2019 stehen technische Innovationen im Fokus dreier Arbeitskreise. Sollten Abbiegeassistenten zur Pflicht in jedem Lkw und Bus werden? Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen Fahrern, die automatisierte Fahrfunktionen nutzen, bei einem Unfall? Und kann der Einsatz von Alkolocks die Zahl alkoholbedingter Verkehrsunfälle senken?
Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, fordert anlässlich des morgen startenden 57. Verkehrsgerichtstages in Goslar, die gesetzgeberischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer voll auszuschöpfen. Im Bereich Verkehrsrecht stehen die Folgen des Dieselskandals im Fokus. Der ACE fordert den Gesetzgeber auf, verursachergerecht die Entschädigung der Verbraucher, unter anderem durch Finanzierung von Hardware-Nachrüstungen, voranzutreiben. Dazu gehört auch die Frage, ob es bereits jetzt wirksame juristische Instrumente gibt, um Autohersteller für die Hardware-Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge in die Pflicht nehmen zu können.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Befugnis, die Typgenehmigung von Fahrzeugen bei Vorliegen eines erheblichen Risikos für Gesundheit oder Umwelt zu widerrufen oder nachträglich Nebenbestimmungen zur Beseitigung der Gefahr anzuordnen. Mit diesem bestehenden Rechtsinstrumentarium kann aus Sicht des ACE die flächendeckende Hardware-Nachrüstung zügig angepackt werden – verursachergerecht und nicht zulasten der Verbraucher.
Stefan Heimlich, ACE-Vorsitzender: „Wer betrogen hat, sollte verpflichtet werden, die Nachrüstungen anzubieten und zu finanzieren. Dafür müssen die Bundesregierung und insbesondere das Verkehrsministerium sorgen und ihre Blockadehaltung zur Nachrüstung aufgeben – zur Sicherung der individuellen Mobilität und zum Schutz der Gesundheit.“
Welche strafrechtlichen Risiken beim automatisierten Fahren bestehen, – bei zunehmender Verlagerung der Verantwortung vom Menschen auf die Technik – damit beschäftigt sich der Arbeitskreis II. Hannes Krämer, Leiter Recht beim ACE betont hierzu: „Dem Nutzer von hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen muss klar sein, welche rechtlichen Konsequenzen drohen. Es muss geklärt werden, wer künftig der strafrechtlich Verantwortliche sein wird, wenn sich der Fahrer im gesetzlich erlaubten Standby-Modus befindet.“
Eine wegweisende Diskussion erwartet der ACE auch im Arbeitskreis V zum Thema Alkolocks ... |
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