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ag-bauen-verkehr - [AG Bauen und Verkehr] Feinstaubalarm in Stuttgart - bald Fahrverbote?

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Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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[AG Bauen und Verkehr] Feinstaubalarm in Stuttgart - bald Fahrverbote?


Chronologisch Thread 
  • From: "Robert Merz" <romerz AT gmx.de>
  • To: "AG Bauen-Verkehr PP-DE" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG Bauen und Verkehr] Feinstaubalarm in Stuttgart - bald Fahrverbote?
  • Date: Tue, 24 Oct 2017 15:01:29 +0200
  • Importance: normal
  • Sensitivity: Normal

Ahoi Bau- und Verkehrspiraten,
hallo Interessierte,
 
am 15. Oktober hat die neue Saison für FeinStaub-Alarm in Stuttgart begonnen.
Am Montag 16. Oktober war dann auch wieder Alarm,
da der Grenzwert nach der Prognose und auch tatsächlich überschritten war.
Die windarme Wetterlage und damit der Alarm dauerte bis Freitag 20. 10.
 
Ein neuer Alarm wurde inzwischen (immer 2 Tage vorher)
ab Mittwoch 25. 10. angekündigt.
 
In dieser Zeit soll freiwillig auf Autofahrten im Gebiet der Stadt Stuttgart verzichtet werden.
Komfortkamine, die nicht die alleinige Heizung darstellen, dürfen nicht mehr betrieben werden.
Bishar waren in der Alarmzeit Einzeltickets zum halben Preis (Kindertickets) erlaubt.
Weil die Zahl der Umsteiger gering war,
sind jetzt bei FSA alle Tagestickets im gesamten VVS um 30 % ermäßigt.
Ein Tagesticket für 2 Zonen, das z.B. das ganze Stadtgebiet von Stuttgart umfasst,
kostet bei FSA 4,80 Euro, statt 6,90.
 
Da auch der EU-Stickoxidwert NOX in Stuttgart deutlich überschritten ist,
hat die Deutsche Umwelt-Hilfe DUH auf dessen Einhaltung
durch wirksame Maßnahmen - z.B. Diesel-Fahrverbote - geklagt.
In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat sie Recht bekommen.
 
Die B.-W.-Regierung ist eine Koalition aus Grünen und CDU.
Die Grünen wollten das Urteil anerkennen,
was baldige Diesel-Fahrverbote beudeutet hätte.
Die CDU wollte, dass Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt wird,
was eine neue inhaltliche Behandlung für mindestens ein Jahr bedeutet hätte.
Der politische Kompromiss ist die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig.
Dieses überprüft das Urteil "nur" juristisch, aber ohne neue Verhandlung.
Eine Zusammenlegung mit dem da bereits anhängigen,
gleichartigen Verfahren aus Düsseldorf ist möglich.
 
Ein Urteil wird um den 20. Februar 2018 erwartet.
Dieses wird höchstwahrscheinlich die wirksame Maßnahme der Fahrverbote fordern,
denn die EU-Vorgaben sind juristisch eindeutig und müssen eingehalten werden.
Ab dann könnte es bald in Stuttgart und Düsseldorf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben.
So könnten die NOX-Werte ganz kräftig
und auch die FS-Werte etwas gesenkt werden.
Die Zahl der unzulässigen FS-Überschreitungstage würde sich deutlich reduzieren.
Erlaubt sind 35 FS-Grenzwert-Überschreitungstage im Jahr.
Stuttgart liegt jetzt schon darüber
und lag 2016 bei etwa 70 Überschreitungstagen -
der höchste Wert in Deutschland.
 
Die Autoindustrie und die Bundesregierung
versuchen gerade mit Rabatten und Prämien
den Absatz neuer Dieselfahrzeuge wieder anzukurbeln,
denn der Verkauf ist durch die möglichen Fahrverbote für Diesel-Pkw
in ganz Deutschland deutlich zurückgegangen.
 
Piratige Grüße
Robert Merz
Beauftragter Bauen und Verkehr des LaVo B.-W.
für den Bereich außerhalb der Region Stuttgart.
 
Wichtiger Hinweis:
Der obige Text enthält nur Sachinformationen,
die so in den Medien veröffentlicht wurden.
Sollte trotzdem jemand eine Meinung herauslesen
ist das nur meine persönliche Meinung.
Offizielle Meinung der Partei ist nur das vom Parteitag beschlossene Programm.
 


  • [AG Bauen und Verkehr] Feinstaubalarm in Stuttgart - bald Fahrverbote?, Robert Merz, 24.10.2017

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