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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Ich bin dagegen das in der altstadt ale häuser abgerisen werden und dafür neue gabaut

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Ich bin dagegen das in der altstadt ale häuser abgerisen werden und dafür neue gabaut


Chronologisch Thread 
  • From: BerndTH <bernd.schreiner AT piraten-thueringen.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Ich bin dagegen das in der altstadt ale häuser abgerisen werden und dafür neue gabaut
  • Date: Mon, 21 Nov 2011 22:58:21 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Am 21.11.2011 19:38, schrieb Piratenlily | LV Sachsen:
> abgeschlossenen Bauepoche

kuck mal in die Ländergesetzgebung.. aus BY kenn ich das von "früher"
Thüringen hab ich dir unten mal reinkopiert..



In BY hatte ich mal in einem Verfahren vor langer Zeit mit dem "obersten
Denkmalschützer" Michael Petzet gehabt. Dort
sind zB grundsätzlich alle Gebäude aus abgeschlossenen Bauepochen automatisch
unter Denkmalschutz und die Eintragung in
die Liste bestätigt den Status nur... doch in der Praxis läufts anders...

soviel erstmal dazu.

Und es ist leider regelmäßig dass Baudenkmäler von irgendwelchen
Altstadtschützern misshandelt werden. Auch Forderungen
wie hier, dass der Zustand des schönen Mittelalters wieder herzustellen ist..
sind komplett romantisierend und
missachten die damaligen Verhältnisse massiv ;)


Das gabs ja schon mal, 18 Jhd haben sie die Burgen gerne so umgebaut/
wiederaufgebaut dass sie nach Mittelalter aussehen ;)

--
Viele Grüße
Bernd

§ 2
Kulturdenkmale

(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten
oder Sachteile, an deren Erhaltung aus
geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen,
volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen sowie aus
Gründen der historischen Dorfbildpflege ein öffentliches Interesse besteht.
Kulturdenkmale sind auch Denkmalensembles
(Absatz 2) und Bodendenkmale (Absatz 7).

(2) Denkmalensembles können sein:


1. bauliche Gesamtanlagen (Absatz 3),
2. kennzeichnende Straßen-, Platz- und Ortsbilder (Absatz 4),
3. kennzeichnende Ortsgrundrisse (Absatz 5),
4. historische Park- und Gartenanlagen (Absatz 6),
5. historische Produktionsstätten und -anlagen.


Nicht erforderlich ist, dass jeder einzelne Teil des Denkmalensembles ein
Kulturdenkmal darstellt.

(3) Bauliche Gesamtanlagen sind insbesondere Gebäudegruppen, einheitlich
gestaltete Quartiere und Siedlungen und
historische Ortskerne einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen,
Frei- und Wasserflächen.

(4) Ein kennzeichnendes Straßen-, Platz- oder Ortsbild ist insbesondere
gegeben, wenn das Erscheinungsbild der Anlage
für eine bestimmte Epoche oder Entwicklung oder für eine charakteristische
Bauweise mit auch unterschiedlichen Stilarten
kennzeichnend ist.

(5) Ein kennzeichnender Ortsgrundriss ist gegeben, wenn das Erscheinungsbild
der Anlage für eine bestimmte Epoche oder
Entwicklung charakteristisch ist, insbesondere im Hinblick auf Orts- und
Siedlungsformen, Straßenführungen,
Parzellenstrukturen und Festungsanlagen.

(6) Historische Park- und Gartenanlagen sind Werke der Gartenbaukunst, deren
Lage sowie architektonische und pflanzliche
Gestaltung von der Funktion der Anlage als Lebensraum und Selbstdarstellung
früherer Gesellschaftsformen und der von ihr
getragenen Kultur Zeugnis geben. Dazu zählen auch Tier- und botanische
Gärten, soweit sie eine eigene historische und
architektonische Gesamtgestaltung besitzen.

(7) Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich
um Zeugnisse, Überreste oder Spuren
menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) oder tierischen oder
pflanzlichen Lebens (paläontologische Denkmale)
handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.




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