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ag-bauen-verkehr - [Ag-bauen-verkehr] Mieterdatenschutz

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

Listenarchiv

[Ag-bauen-verkehr] Mieterdatenschutz


Chronologisch Thread 
  • From: Jens Müller <ich AT tessarakt.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-bauen-verkehr] Mieterdatenschutz
  • Date: Thu, 21 Oct 2010 10:49:57 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: AG-Bauen-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver

Beschäftigen wir uns hier auch mit Wohnen?

Ich habe heute folgende Petition beim Bundestag eingereicht:

Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret
erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt
wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer
Petition)

Der Deutsche Bundestag möge Datenschutzregelungen für Mietverhältnisse
beschließen. Dabei sollte auch die nicht-automatisierte Datenerhebung
und -verarbeitung erfasst werden, zum Beispiel durch sogenannte
Selbstauskunftsformulare. Vorbild kann der am 25. August 2010 vom
Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Regelung des
Beschäftigtendatenschutzes sein. Die Überwachung soll
den schon existierenden Datenschutzaufsichtsbehörden obliegen.


Bitte begründen Sie Ihre Petition!


Im vierten Tätigkeitsbericht des Innenministeriums Baden-Württemberg
nach § 39 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) 2007 heißt es in Abschnitt 10.1:
"Einige Mietinteressenten beschwerten sich darüber, dass der ihnen vom
Vermieter zum Ausfüllen vorgelegte Fragebogen zu weitgehende Fragen
enthalte. Die Aufsichtsbehörde steht hier oftmals vor der Schwierigkeit,
aufsichtsrechtlich tätig werden zu können. Der Anwendungsbereich des
Bundesdatenschutzgesetzes ist nämlich nur eröffnet, soweit
nichtöffentliche Stellen Daten unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder erheben oder die
Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder
dafür erheben (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG). Diese Voraussetzungen
liegen zumeist nicht vor. Wir müssen uns daher in diesen Fällen darauf
beschränken, Herausgeber solcher Fragebögen auf Fragen hinzuweisen, die
nach unserer Auffassung unzulässig sind und eine Überarbeitung der
Fragebögen anzuregen."
Die bisherigen Regelungen sind also offenbar lückenhaft und greifen in
vielen Fällen nicht. Auf dem vielerorts angespannten Wohnungsmarkt
können Mietinteressenten Vermieter, die unzulässige Fragen stellen, auch
nicht dadurch sanktionieren, daß sie die Fragen nicht beantworten, sie
würden dann keine Chance auf die Wohnung haben. Die existierenden
Regelungen sind auch zu unspezifisch. Wenn ein Mietinteressent Fragen,
die er für unzulässig hält, falsch beantwortet, läuft er Gefahr, daß der
Vermieter später den Vertrag wegen Täuschung anficht
und damit durchkommt, falls die Frage doch zulässig ist.



Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die
Online-Diskussion geben wollen, können dieses Feld nutzen.

Was für Fragen haben Sie bei der Wohnungssuche erlebt?




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