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ag-bauen-verkehr - [Ag-bauen-verkehr] Jahresfrist erst ab Betroffenheit

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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[Ag-bauen-verkehr] Jahresfrist erst ab Betroffenheit


Chronologisch Thread 
  • From: Jens Müller <blog AT tessarakt.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-bauen-verkehr] Jahresfrist erst ab Betroffenheit
  • Date: Fri, 24 Sep 2010 16:17:07 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: AG-Bauen-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver

Die Jahresfrist für die Anfechtung von verkehrsrechtlichen Anordnungen, die durch Verkehrszeichen bekanntgegeben werden, gilt laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von heute ab erstmaliger Betroffenheit, nicht ab Aufstellung. Dazu die Pressemitteilung[1]:

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsurteile der beiden Verwaltungsgerichtshöfe bestätigt, auch soweit sie angenommen hatten, dass die Rechtsmittelfrist gegen ein durch Verkehrszeichen bekannt gegebenes Verkehrsgebot oder -verbot nicht bereits mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens zu laufen beginnt, sondern erst dann, wenn der dagegen Rechtsschutz begehrende Verkehrsteilnehmer zum ersten Mal auf dieses Verkehrszeichen trifft.


Aus meiner Sicht sehr zu begrüßen, weil ich eine Klage jetzt vermutlich gewinnen werde. Und aus Piraten-Sicht sicher auch, mehr Rechtsschutz ist zu begrüßen.

Gruß Jens


[1] http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/6eaf17c07524831aa8571773eb531822,2e0d267365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133333135093a095f7472636964092d0931393535/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html




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