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ag-barrierefreiheit - Re: [Ag-barrierefreiheit] LQFB-Initiative i5538: Inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit

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Re: [Ag-barrierefreiheit] LQFB-Initiative i5538: Inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderung


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Schurig <neoxtrim AT yahoo.de>
  • To: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-barrierefreiheit] LQFB-Initiative i5538: Inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
  • Date: Tue, 22 Jan 2013 12:11:58 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-barrierefreiheit>
  • List-id: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit.lists.piratenpartei.de>

Hey,

die Initiative ist mittlerweile kurz vor der 3. Phase. Ab dem Zeitpunkt kann ich nichts mehr ändern. Zu der Frage des passiven Wahlrechts habe ich folgende Aussagen:

Update 2: Der Allgemeine Behindertenverband Deutschland (ABiD) formulierte in einer Pressemitteilung diesbzgl. "Jeder Mensch muss – unabhängig von Art und Schwere ihrer/seiner Beeinträchtigung – ihr/sein aktives und passives Wahlrecht frei ausüben können. Wenn dafür Assistenz erforderlich ist, muss diese unabhängig und passgenau ermöglicht werden. Pauschaler Wahlrechtsausschluss diskriminiert und ist daher abzuschaffen." (Quelle)

Update 3: Holger Borner, Stv. Koordinator des Arbeitsausschusses, Deutscher Behindertenrat (DBR) schrieb mir in einer Email vom 22. Januar 2013 folgendes: "Was speziell das passive Wahlrecht angeht, so ist – abgesehen von der wohl eher begrenzten praktischen Relevanz – zu berücksichtigen, dass der Wahlrechtsausschluss in § 13 Nr. 3 BWahlG pauschal erfolgt, also nicht nach dem konkreten Unrechtstatbestand differenziert. Liegt indessen eine besonders schwere Straftat zugrunde, die einen Ausschluss (aktiv wie passiv) rechtfertigt, so bleiben immer noch die Ausschlussmöglichkeiten nach § 13 Nr. 1 BWahlG sowie nach § 45 StGB, der ja im Übrigen auch erst ab einer Verurteilung zu einer bestimmten Freiheitsstrafe einen Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts vorsieht.

Ich würde mich um weitere rege Teilnahme und Unterstützung freuen.

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5538.html
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