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Betreff: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit
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[Ag-barrierefreiheit] Fwd: Seniorenpolitik: Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften
Chronologisch Thread
- From: Jasenka Wrede <pirat AT kijut.net>
- To: ag-senioren <ag-senioren AT lists.piratenpartei.de>, ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de., uschluet AT muenster.de
- Subject: [Ag-barrierefreiheit] Fwd: Seniorenpolitik: Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften
- Date: Mon, 12 Mar 2012 00:44:51 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-barrierefreiheit>
- List-id: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit.lists.piratenpartei.de>
- Openpgp: url=keyserver.pgp.com
Hallo zusammen,
zur Info leite ich die heute an mich hereingekommene Mail zur
Barrierefreiheit im Alter weiter.
Ist sicher eine gute Grundlage zur Diskussion des Themas innerhalb der
Piratenpartei, sowohl in der AG-Senioren als auch in der
AG-Barrierefreiheit.
Gruß
Jasenka
>
>
> An die Koordinatoren der AG Senioren,
> ich sandte heute die unten angehängte E-Mail an die
> Seniorenvertretungen der Länder und forderte dazu auf, die "Dresdner
> Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in
> bauordnungsrechtlichen Vorschriften" zu unterstützen. Vielleicht
> sollte die Piratenpartei diese Erklärung ebenfalls unterstützen.
> Piraten, die in Seniorenpolitik neu einsteigen möchten, fragten
> mehrfach nach, wie sie das vor Ort machen können. Nachfolgend einige
> Anregungen:
> Seniorenpolitik und Behindertenpolitik haben viele Schnittpunkte,
> alleine deshalb, weil mit zunehmender Lebenserwartung ein großer Teil
> der Senioren irgendwann mehr oder minder körperlich oder geistig
> (Altersdemenz!) behindert ist. Leider gibt es innerhalb der
> Piratenpartei noch keine AG Behinderte.
> Piraten, die sich lokalpolitisch in der Seniorenpolitik und
> Behindertenpolitik engagieren wollen, sollten sich zuerst nach den
> Kontaktdaten der lokalen Seniorenvertretung und des/der
> Behindertenbeauftragten erkundigen und deren Website und Broschüren
> analysieren. Werden von der lokalen Seniorenvertretung Veranstaltungen
> angeboten, so sollten Piraten an diesen Veranstaltungen teilnehmen und
> damit Präsenz und Interesse zeigen.
> Folgende Websiten sollten diese Piraten kennen:
> Die Website und die Kontaktadressen der Seniorenlandesvertretung, die
> man hier findet: http://www.ihre-seniorenvertretung.de/links.php
> http://www.ihre-seniorenvertretung.de/
> http://www.ihre-seniorenvertretung.de/dsl.php
> http://www.bagso.de/
> http://www.bag-lsv.de/
> http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Alter/alter_node.html
> http://www.wissensdurstig.de/
> http://www.seniorenunion.de/index.php
> http://www.spd.de/spd_organisationen/60plus/
> http://www.gruene-alte.de/
> http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html
> http://nullbarriere.de/index.htm
> http://www.euregio-barrierefrei.de/
> http://www.bvkm.de/Startseite
> http://www.bsk-ev.org/
> Kostenlose Publikationen kann man hier bestellen oder herunterladen:
> Auf folgender Seite kann man als Filter "Rente" oder "Teilhabe
> behinderte Menschen" einstellen:
> http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/inhalt.html
> http://www.einfach-teilhaben.de/DE/Service/Publikationen/publikationen_node.html
> Ich selbst bin Fahrer im Behindertenfahrdienst des
> Arbeitersamariterbunds Münster und habe täglich Kontakt zu Senioren
> und Behinderten. Ich bestellte mir kartonweise ausgewählte
> Publikationen von
> http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/inhalt.html und verteilte
> sie an meine Fahrgäste. Außerdem legte ich eine Internetlinksammlung
> an, zu der außer den oben genannten Links auch die Sammlung von
> Websites zu lokalen Freiwilligenvereinen wie beispielsweise
> www.freiwilligenagentur-muenster.de
> <http://www.freiwilligenagentur-muenster.de> gehört. Diese
> Link-Sammlung stelle ich Behinderten und Senioren zur Verfügung. Durch
> diese Aktivität kam ich mit vielen Behinderten und Senioren ins Gespräch.
> genereller Tipp zum Einstieg in lokale Senioren- und Behindertenpolitik:
> 1. Die lokalen Zeitungen lesen und alles ausschneiden, was mit
> Senioren- und Behindertenpolitik zu tun hat
> 2. Alle Broschüren und Publikationen sammeln, die im Stadthaus, bei
> der lokalen Seniorenvertretung bzw. den Stadtteilseniorenvertretungen
> ausliegen und bei Bildungsträgern (beispielsweise der Volkshochschule,
> Freiwilligenagentur, soziale Träger wie Arbeitersamariterbund,
> Johanniter, Arbeiterwohlfahrt usw.) ausliegen
> 3. Auf diese Weise eine Istaufnahme machen und die Kontaktadressen und
> Websites der örtlichen Akteure kennenlernen und analysieren
> 4. Gibt es Fahrdienste für Senioren und Behinderte?
> Wer gut Bescheid weiß, welches Angebot die Stadtverwaltung und andere
> lokale Interessenvertretungen für Behinderte und Senioren bereits
> bieten, findet auch Anknüpfungspunkte, um sich als Partei
> lokalpolitisch einzubringen.
> Viele Grüße
> Ulrich Schlüter
> Biederlackweg 72
> 48167 Münster
> Germany
> Tel. +49 (0) 251 4198233
> Mobil +49 (0) 1522 1975992
> uschluet AT muenster.de <mailto:uschluet AT muenster.de>
>
> ------------------------------------------------------------------------
> *Von:* Ulrich Schlueter [mailto:uschluet AT muenster.de]
> *Gesendet:* Sonntag, 11. März 2012 16:34
> *An:* 'info AT lsv-nrw.de'; 'landesseniorenrat AT lsr-bw.de';
> 'seniorenvertretung-bayern AT t-online.de'; 'fischerheidemarie AT gmx.de';
> 'seniorenrat-brandenburg AT t-online.de';
> 'seniorenvertretung AT soziales.bremen.de'; 'lsb AT lsb-hamburg.de';
> 'lsb AT landesseniorenbeirat-mv.de'; 'lsr-nds AT freenet.de';
> 'info AT lsrvp.com'; 'j.mailaender AT web.de'; 'lsvfsachsen AT gmx.de';
> 'sen.rat.sa-sbk AT t-online.de'; 'landesseniorenrat-s-h AT t-online.de';
> 'info AT landesseniorenvertretung-thueringen.de';
> 'lsvhessen AT t-online.de'; 'info AT deutsche-seniorenliga.de'
> *Betreff:* Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit
> in bauordnungsrechtlichen Vorschriften
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> im Juni 2011 forderten die Beauftragten des Bundes und der Länder für
> die Belange behinderter Menschen die Bauministerkonferenz und das
> Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung auf, der
> Verpflichtung aus Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention zur
> Barrierefreiheit in der Musterbauordnung und den Bauordnungen der
> Länder nachzukommen und durch flankierende Maßnahmen eine umfassende
> Barrierefreiheit im Sinne eines Designs für alle zu gewährleisten.
> Den Wortlaut der Dresdner Erklärung finden Sie hier als PDF-Datei:
> http://www.lbb.nrw.de/PDF-zum-download/PE_Dresdner__Erklaerung_Endfassung_03_06_11.pdf
> Meiner Meinung nach sollten die Seniorenvertretungen der Länder sich
> der Dresdner Erklärung anschließen, am nächsten Treffen dieser
> Unterzeichner teilnehmen und mitberaten, welche bauordnungsrechtlichen
> Vorschriften im Einzelnen geändert werden müssen, um dem zunehmenden
> Mangel an barrierefreien Wohnungen zu begegnen. Außerdem sollten die
> Seniorenvertretungen der Länder zusammen mit den
> Behindertenbeauftragten der Länder die Seniorenvertretungen und
> Behindertenbeauftragten der Kommunen auffordern, darauf hinzuwirken,
> dass bereits bestehende baurechtliche Vorschriften bezüglich
> Barrierefreiheit seitens der Bauaufsichtsämter strikt eingehalten
> werden. Soweit es im Ermessensspielraum der Stadtplanungsämter steht,
> sollten neue Bebauungspläne so aufgestellt werden, dass zukünftig
> vermehrt barrierefreie Wohnungen gebaut werden. Auch diesbezüglich
> sollten die kommunalen Seniorenvertretungen aufgefordert werden, ihren
> kommunalpolitischen Einfluss geltend zu machen.
> Am 9.02.2012 sandte ich die unten angehängte Mail an die Unterzeichner
> der "Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in
> bauordnungsrechtlichen Vorschriften". Von den Behindertenbeauftragten
> von Thüringen und Rheinland-Pfalz erhielt ich inzwischen zustimmende
> Antworten (siehe unten).
> Viele Grüße
> Ulrich Schlüter
> Biederlackweg 72
> 48167 Münster
> Germany
> Tel. +49 (0) 251 4198233
> Mobil +49 (0) 1522 1975992
> uschluet AT muenster.de <mailto:uschluet AT muenster.de>
>
> *Von:*Ulrich Schlueter [mailto:uschluet AT muenster.de]
> *Gesendet:* Donnerstag, 9. Februar 2012 22:46
> *An:* Ulrich Schlueter
> *Betreff:* An die Unterzeichner der "Dresdner Erklärung zur
> Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen
> Vorschriften"
>
> Verteiler: Unterzeichner der "Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit
> der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften"
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich las die "Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der
> Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften"
> (http://www.lbb.nrw.de/PDF-zum-download/PE_Dresdner__Erklaerung_Endfassung_03_06_11.pdf)
> sowie den Artikel "Dresdner Erklärung - Behindertenbeauftragte fordern
> Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen
> Vorschriften"
> (http://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/reha-info/downloads/4-2011.pdf).
> Nachfolgend möchte ich Ihnen weiteren Input zu diesem Thema geben und
> hoffe, dass sie daraus weitere Anregungen erhalten, um konkrete
> politische Forderungen zu formulieren und an die verantwortlichen
> Stellen zu adressieren.
>
> Ich selbst bin in Münster im Bereich Senioren und Behinderte beruflich
> tätig und engagiere mich als Mitglied der Piratenpartei in
> Wohnpolitik, Behindertenpolitik und Seniorenpolitik.
>
> *§ 49 der Bauordnung wird ausgehebelt*
>
> Laut § 49 der Bauordnung NRW und wahrscheinlich auch anderer
> Bundesländer gilt: "In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die
> Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen
> Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und
> die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein."
>
> Wie ich ständig bei Neubauten in Münster beobachte, wird dieser
> Paragraph dadurch ausgehebelt, dass statt Mehrfamilienhäuser immer
> noch vermehrt Doppelhäuser und Reihenhäuser gebaut werden. Die Stadt
> Münster schreibt ständig neue Wohngebiete mit Bebauungsplänen aus, in
> denen nur wenige Bauplätze für Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind und
> stattdessen Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser
> favorisiert werden. Die Begründung ist, dass es trotz
> durchschnittlichem 1,8 Personenhaushalts (siehe
> http://www.presse-service.de/data.cfm/static/820079.html) eine hohe
> Nachfrage nach separaten Häusern mit Gartenzugang gibt.
>
> Doppelhäuser und Reihenhäuser sind von Natur aus nicht barrierefrei,
> da im Erdgeschoss zuwenig Platz für ein barrierefreies Bad und einen
> separaten Schlafraum gibt. Der Einbau eines Fahrstuhls ist zu teuer.
> Junge Familien ziehen ein und könnten später einen pflegebedürftigen
> Elternteil nicht zuhause unterbringen, da Barrierefreiheit nicht zu
> akzeptablen Kosten herstellbar ist. Die pflegebedürftigen Eltern
> müssen dann allein aus baulichen Gründen in ein teures Pflegeheim.
> Irgendwann sind diese Kosten bei zunehmender Überalterung der
> Bevölkerung nicht mehr finanzierbar.
>
> Der Paragraph 49 gilt nicht für Reihenhausblöcke, da jedes Reihenhaus
> innerhalb des Blocks als separates Gebäude betrachtet wird. Als Folge
> ist der Hauseingang oft nicht barrierefrei, im Erdgeschosses gibt
> lediglich ein Gäste-WC statt eines barrierefreien oder nachträglich
> barrierearm umgestaltbaren Bads, ein separater Raum, der sich als
> Schlafzimmer nutzen lässt, ist im Erdgeschoss nicht vorhanden. Somit
> ist selbst das Erdgeschoss für einen Rollstuhlfahrer ungeeignet.
>
> Der Paragraph 49 sollte auf Reihenhausblöcke ausgedehnt werden.
> Außerdem sollte er so verschärft werden, dass nicht nur eine, sondern
> alle Wohnungen eines neugebauten Mehrfamilienhauses barrierefrei sein
> müssen.
>
> Bebauungspläne sollten so erstellt werden, dass vermehrt
> Mehrfamilienhäuser gebaut und die Anzahl der nachträglich nicht
> wirtschaftlich barrierefrei umgestaltbaren Häuser (Einfamilienhäuser,
> Doppelhaushälften, Reihenhäuser) reduziert wird. Immer mehr ältere
> Menschen werden zukünftig aufgrund ihrer Behinderung in barrierefreie
> Wohnungen umziehen und hinterlassen nicht bzw. unzureichend
> barrierearme Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser,
> die dann von jungen Familien bezogen werden können. Um zügig den
> fehlenden Bedarf an barrierearmen und kleinen Wohnungen zu decken,
> sollten deshalb keine Bebauungspläne für Neubaugebiete erstellt
> werden, die vorwiegend die Zielgruppe "junge Familien" begünstigen.
>
> Im Dokument ExWoSt-Forschungsfeld Kommunale Konzepte: Wohnen"
> (http://www.bbsr.bund.de/cln_032/nn_23486/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/WP/2010/heft69__DL,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/heft69_DL.pdf)
> lesen Sie auf Seite 22, warum trotz Überalterung
> Einfamilien-Doppelhäuser und Reihenhäuser statt barrierefreier
> Wohnungen gebaut werden:
>
> " Trotzdem wurde der demografische Wandel, insbesondere der Effekt der
> Alterung, lange Zeit als nicht relevant bzw. nicht von Interesse
> eingestuft. Dies lag daran, dass insbesondere die jungen Steuerzahler
> als erwünschte Zielgruppe galten. Folglich entsprachen die Kommunen
> deren Wohnwünschen mit der Ausweisung von Neubaugebieten für
> Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Der Wettbewerb
> der Kommunen untereinander um die langfristig kleiner werdende
> Zielgruppe der jungen Familien führt jedoch zu einer fortschreitenden
> Zersiedelung und ist damit wenig zukunftsträchtig."
>
> Meiner Meinung nach führt diese lokalpolitisch kurzsichtige
> Wohnpolitik auch dazu, dass die umliegenden Gemeinden mehr und mehr
> veröden und finanziell in zunehmende Schwierigkeiten geraten, weil die
> jungen Steuerzahler durch größere Städte abgeworben werden und die
> kleineren Gemeinden auf zunehmend älteren Bewohnern "hängenbleiben".
> Wenn diese Entwicklung globalpolitisch nicht gewollt ist, muss man ihr
> mit geeigneten Mitteln entgegentreten.
>
> *Treppensitzlifte und Scalamobile nicht weiter bezuschussen, da nur
> teure Zwischenlösung*
>
> Treppensitzlifte sind nach meiner Erfahrung teure Zwischenlösungen,
> die mit zunehmendem Alter und zunehmender Behinderung nicht mehr
> genutzt werden können. Gehbehinderte jeden Alters bewegen sich wenig,
> treiben kaum Sport und nehmen Medikamente ein, die durch
> Wassereinlagerungen in das Gewebe zu Gewichtszunahme führen. Ein
> Gehbehinderter, der sich heute noch selbständig von einem nur temporär
> genutzten Rollstuhl in einen Treppensitzlift umsetzen kann, kann
> dieses mit zunehmendem Gewicht, zunehmendem Alter und zunehmender
> Behinderung nicht mehr. Der Treppensitzlift wird dann nicht mehr
> genutzt. Die von der Krankenkasse oft erhebliche Bezuschussung des
> Treppensitzlifts erweist sich als eine Fehlinvestition. Entweder zieht
> der Behinderte dann in eine barrierefreie Wohnung oder ein Pflegeheim
> um, oder der Treppensitzlift wird durch einen Plattformlift ersetzt.
> Die verschiedenen Treppenlifte werden übrigens hier beschrieben:
>
> http://www.treppenlift.net/treppenlift-krankenkasse
>
> Da Treppensitzlifte oft nur eine teure Zwischenlösung sind, sollten
> sie nicht mehr bezuschusst werden. Außerdem sollten die Krankenkassen
> und die Behindertenverbände von Treppensitzliften konsequent abraten.
> Stattdessen sollten nur technische Lösungen bezuschusst werden, die
> den Transport eines Rollstuhls mitsamt dem Behinderten ermöglichen
> (Plattformlift), oder der Umzug des Behinderten in eine barrierefreie
> Wohnung sollte bezuschusst werden.
>
> Ähnliches gilt übrigens für Scalamobile (batteriebetriebene
> Treppensteiger). Scalamobile werden in der Regel von Krankenkassen
> gemietet und den Behinderten zur Verfügung gestellt. Der Hersteller
> muss einen Angehörigen in die Nutzung des Scalamobils einweisen. Ich
> erlebe ständig, dass diese Scalamobile ungenutzt herumstehen, weil
> der/die Angehörige sich aufgrund seines/ihres Alters oder aus anderen
> Gründen nicht mehr traut, das Gerät einzusetzen. Hier sollten die
> Krankenkassen eine empirische Untersuchung machen, ob und wie lange
> die Geräte wirklich zum Einsatz kommen und wie viele gemietete Geräte
> nach welcher Zeitspanne nicht mehr genutzt werden.
>
> *Bauherren über den langfristig höheren Wiederverkaufswert von
> barrierefreien Immobilien (mit Einliegerwohnung) informieren*
>
> Wenn die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen stetig steigt und
> nicht schnell genug befriedigt werden kann, so steigen die Preise für
> barrierefreie Wohnimmobilien. Wenn die Gesamtnachfrage nach
> Wohnimmobilien stagniert oder langfristig sogar fällt, so werden die
> Preise für nicht barrierefreie Wohnimmobilien im Umkehrschluss stärker
> fallen, als die Bauherren und deren Kapitalgeber (Banken,
> Bausparkassen usw.) dieses im Finanzierungsplan berücksichtigt haben.
> Möchte oder muss der Eigentümer einer nicht barrierefreien
> Wohnimmobilie diese später verkaufen, so deckt der erzielbare
> Verkaufspreis dann eventuell nicht die Restdarlehn. Der Eigentümer ist
> dann überschuldet.
>
> Es besteht somit das Risiko, dass es langfristig eine zunehmende
> Anzahl von überschuldeten Eigenheimbesitzern geben wird, wenn
> weiterhin nicht barrierefrei gebaut wird. Diese Eigenheimbesitzer
> belasten anschließend die Sozialkassen und fallen als Steuer- und
> Sozialabgabenzahler und auch als Konsumenten aus. Letzteres führt dann
> zu einem Rückgang der Binnennachfrage und somit zu einer Schwächung
> der Wirtschaft.
>
> Hinzu kommt, dass die Größe eines durchschnittlichen Haushalts im
> Bundesdurchschnitt inzwischen bei zwei Personen liegt. Die Anzahl der
> Rentnerehepaare, der alleinerziehenden Mütter und Väter, der jungen
> Singles und der alleinstehenden Rentner nimmt stetig zu. Somit werden
> immer mehr kleine, bezahlbare Wohnungen nachgefragt. Ein
> Rentnerehepaar, das aus einem Einfamilienhaushalt in eine
> barrierefreie Wohnung umzieht, wird eine Wohnung bevorzugen, deren
> Miete auch von dem verbleibenden Ehegatten getragen werden kann, wenn
> der andere Ehegatte irgendwann in ein Pflegeheim umziehen muss oder
> verstirbt.
>
> Bei einer Scheidungsquote von über 30 Prozent muss jeder Bauherr damit
> rechnen, dass eine Scheidung mit Gerichtskosten und
> Unterhaltszahlungen auf ihn zukommen könnte. Viele Eigenheimbesitzer
> müssen sich wegen einer Scheidung oft überstürzt von ihrem
> Wohneigentum trennen, da das Wohneigentum für einen der beiden
> Ehepartner mit oder ohne Kind/Kinder zu groß und zu teuer wäre, um es
> weiter bewohnen zu können. Hätte man das Wohneigentum so konzipiert,
> dass es bereits eine Einliegerwohnung hat oder mit geringem Aufwand
> nachträglich in zwei separate Wohnungen aufgeteilt werden könnte, so
> könnte einer der beiden Ehepartner die eine Wohnung selbst weiter
> nutzen und die zweite Wohnung vermieten. Er müsste dann nicht
> überhastet und eventuell unter Wert verkaufen.
>
> Wenn die Kinder aus dem Haus gezogen sind, kann man die
> Einliegerwohnung vermieten und mit den Mieteinnahmen das Restdarlehn
> schneller abzahlen. Auch für die Altersversorgung bietet die
> Einliegerwohnung eine gute Zusatzrente. Wenn sie barrierefrei
> ausgelegt ist, kann man später bei zunehmenden körperlichen
> Einschränkungen selbst in die Einliegerwohnung umziehen und die
> Hauptwohnung vermieten. Man kann die selbst genutzte Wohnfläche also
> den sich ändernden Lebensumständen anpassen und muss im Alter die
> gewohnte Umgebung nicht verlassen:
>
> *
> zuerst zusammen mit den Kindern das komplette Haus bewohnen
> *
> Nach dem Auszug der Kinder die kleinere Wohnung vermieten
> *
> Wenn der Ehepartner endgültig in ein Pflege- oder Seniorenheim
> muss, in die kleiner Wohnung umziehen und die größere Wohnung
> vermieten; oder alternativ die kleinere Wohnung einer Pflegekraft
> zur Verfügung stellen
>
> Eine Einliegerwohnung oder zumindest ein Neubau, bei dem die spätere
> Umgestaltung in eine Haupt- und Einliegerwohnung im Planungskonzept
> integriert ist (Strom- und Wasserleitungen für zusätzliche Küche und
> zusätzliches Bad bereits verlegt; separater Wohnungseingang für
> abzutrennende Wohnung vorgesehen usw.), steigert den
> Wiederverkaufswert der Immobilie, und das erst recht, wenn beide
> Wohnungen barrierefrei sind.
>
> Banken, Makler und Architekten informieren die jungen Bauherren so gut
> wie gar nicht darüber. Die Stadtverwaltungen sollten ihre Bürger durch
> Kampagnen gezielt darüber informieren, eventuell sogar über
> finanzielle Anreize für barrierefreie Einliegerwohnungen nachdenken.
> Banken, Makler und Architekten sollten angehalten werden, zukünftige
> Bauherren über diese Aspekte zu informieren.
>
> In Bebauungsplänen sollte die Unterteilung in Haupt- und
> Einliegerwohnungen nicht durch unnötige Einschränkungen behindert
> werden. Es stellt sich die Frage, warum in Bebauungsplänen
> Einliegerwohnungen nicht standardmäßig zugelassen werden, sondern in
> der Regel nur ausnahmsweise, wenn sie in ihrer Größe der Hauptwohnung
> untergeordnet sind (siehe § 31 (1) BauGB).
>
> Oft findet man in Bebauungsplänen die textliche Festlegung, dass
> Einliegerwohnungen in ihrer Größe der Hauptwohnung untergeordnet sein
> müssen. Jedoch fehlt die eindeutige Definition, was das konkret
> bedeutet. Oft ist das Bauamt später nicht in der Lage, eindeutig eine
> Stellungnahme abzugeben, was "untergeordnet" bedeutet (49 % der Fläche
> der Hauptwohnung oder vielleicht nur 25 %). Wer entscheidet
> letztendlich, ob ein Bauantrag dieser Vorgabe entspricht, der
> Sachbearbeiter im Bauamt nach Gutdünken? Gibt es im Baugesetzbuch eine
> eindeutige Definition des Begriffs "Einliegerwohnung", oder unterliegt
> es anschließend der Willkür des Sachbearbeiters beim Bauamt, dem
> zufällig der Bauantrag zur Bearbeitung vorliegt? Sind derartige
> Formulierungen in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans
> dazu geeignet, Planungssicherheit für einen Investor/Bauherrn zu schaffen?
>
> *fehlendes Kriterium "Barrierefreiheit" in Wertgutachten*
>
> Mitte 2010 bat ich einen vom Verband der Bausachverständigen
> Deutschland e.V.(VBD, http://www.vbd-ev.de/) zugelassenen
> Wertgutachter, für ein zum Verkauf angebotenes Mehrfamilienhaus ein
> Wertgutachten zu erstellen. Im angefertigten Wertgutachten fand ich
> später keinen Hinweis, ob und inwieweit die Immobilie barrierearm oder
> barrierefrei ist. Der Grad der Barrierefreiheit hatte keinen Einfluss
> auf den vom Gutachter ermittelten Verkehrswert. Später sah ich viele
> Wertgutachten zu Zwangsversteigerungen von Immobilien ein und stellte
> auch bei diesen Wertgutachten von amtlich zugelassenen Wertgutachtern
> fest, dass der Grad der Barrierearmut bzw. Barrierefreiheit im
> Wertgutachten keinen Niederschlag fand.
>
> Am 8.10.2010 bat ich beim Vorstand des VBD diesbezüglich um eine
> Stellungnahme (siehe Dateianhang "E-Mail an den Vorstand des VBD -
> Verband der Bausachverständigen.doc") und erhielt auch eine Antwort
> (siehe Dateianhang "Antwort von Dr. Eduard Kindereit - Vorstand
> VBD.doc"). In der gleichen Angelegenheit wandte ich mich an das
> Ministerium für Wirtschaft, Energie, Wohnen und Verkehr NRW und
> erhielt eine Antwort(siehe Dateianhang
> "Antwort_Ministerium_für_Wirtschaft-Energie-Wohnen-Verkehr_NRW.doc").
> Aufgrund der Antwort des Ministeriums untersuchte ich den Paragraph 8
> der Immobilienwertvermittlungsverordnung (ImmoWertV) und fand dort
> tatsächlich genügend Formulierungen, die es dem Sachverständigen
> ermöglichen, den Grad der Barrierearmut bzw. Barrierefreiheit
> wertsteigernd oder wertmindernd im Gutachten zu berücksichtigen. Als
> Dateianhang finden Sie das Dokument "Auszüge aus der
> Immobilienwertermittlungsverordnung und Berücksichtigung von
> Barrierefreieheit.doc", in dem ich die Textstellen rot markiert habe,
> die es dem Gutachter ermöglichen, Barrierearmut im Gutachten zu
> berücksichtigen.
>
> Meiner Meinung nach sollten Sie sich dafür einsetzen, dass Verbände
> wie der VBD ihre Mitglieder eindeutig anweisen, den Aspekt
> Barrierearmut bei Wertgutachten zu berücksichtigen. Die Amtsgerichte
> in den Kommunen sollten angewiesen werden, bei Wertgutachten für
> Zwangsversteigerungen vorzuschreiben, dass der Grad der Barrierearmut
> vom Wertgutachter zu berücksichtigen ist.
>
> *Veröffentlichte Mietspiegel geben den Mehrwert von barrierefreien
> Mietwohnungen nicht wieder*
>
> Als weiteren Dateianhang sende ich Ihnen das Dokument
> "Mietspiegel_und_Barrierefreiheit.doc". Das Dokument enthält eine
> E-Mail von mir an das Amt für Wohnungswesen in Münster und die Antwort
> dieses Amts. Ich hatte festgestellt, dass man in der
> Online-Mietspiegelabfrage der Stadt Münster zwar diverse Kriterien
> bezüglich Barrierearmut ankreuzen kann, dass jedoch das Ergebnis (die
> durchschnittliche erzielbare Kaltmiete in einer angegebenen Straße in
> Münster) nicht höher oder niedriger ausfällt, wenn man diese Kriterien
> auswählt oder nicht auswählt.
>
> Solange der Mietspiegel einer Stadt, egal ob in gedruckter Form
> einsehbar oder über das Internet online befragbar, für eine
> barrierearme Mietwohnung keine höhere erzielbare Kaltmiete auswirft
> als für eine nicht barrierearme Mietwohnung, ist sein Aussagewert
> nicht nur zweifelhaft. Er gibt dann auch keine Anreize für private
> Bauherren oder für öffentliche Bauträger, barrierefrei umzubauen oder
> neuzubauen. Wenn rechtliche Verordnungen verhindern, dass der
> veröffentlichte Mietspiegel einer Stadt das Kriterium "Barrierearmut"
> auswertet, müssen diese Verordnungen geändert werden.
>
> *Konditionen für Baudarlehen von Banken, Bausparkassen und
> Lebensversicherungen*
>
> Wenn es richtig ist, dass solche Wohnimmobilien, welche barrierearm
> sind, welcheEinliegerwohnungen enthalten oder konzeptionell so geplant
> sind, dass sich eine zu groß gewordene Wohnung bzw. ein zu groß
> gewordenes Einfamilienhaus nachträglich mit geringem Aufwand in
> kleinere, nach Möglichkeit barrierearme Wohnungen für Ein- bzw.
> Zweifamilienhaushalte umgestalten lässt, zukünftig einen höheren
> Wiederverkaufswert erzielen werden als nicht barrierefreie und nicht
> in kleinere Wohneinheiten aufteilbare Wohnungen, so stellen die zuerst
> genannten Wohnimmobilien auch eine höhere Sicherheit für
> Darlehensgeber dar. Bei einer Insolvenz des Schuldners erzielen diese
> Sicherheiten im Wege einer Zwangsversteigerung dann auch einen höheren
> Preis. Folglich sollte es im Interesse von Banken, Bausparkassen und
> anderen Wohnungsbaufinanzierern liegen, ihre Kunden zu motivieren,
> zukunftsorientiert und werterhaltend zu bauen bzw. entsprechende
> Gebrauchtimmobilien zu erwerben. Baudarlehengeber sollten aus
> Eigeninteresse günstigere Konditionen für den Erwerb von
> Wohnimmobilien einräumen, deren Verkaufspreis im Notfall das
> Restdarlehen abdeckt.
>
> Durch eine Informationskampagne sollten Wohnungsdarlehensgeberdazu
> angehalten werden, für barrierearme Wohnimmobilien einen geringeren
> Darlehenszins zu verlangen. Gleiches gilt für Wohnhäuser, die sich
> bezüglich des Wohnraums an kleine Haushalte flexibel anpassen lassen
> (Häuser mit Einliegerwohnung). Auch junge Hausbauer, die den Mehrwert
> einer barrierefreien Wohnimmobilie nicht begreifen wollen, werden
> eventuell barrierefrei bauen oder eine barrierearme Immobilie
> erwerben, wenn sie dadurch einen geringeren Darlehnszins zahlen müssen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ulrich Schlüter
>
> Biederlackweg 72
>
> 48167 Münster
>
> Germany
>
> Tel. +49 (0) 251 4198233
>
> Mobil +49 (0) 1522 1975992
>
> uschluet AT muenster.de <mailto:uschluet AT muenster.de>
>
> *Von:* TMSFG Lorenz, Markus [mailto:Markus.Lorenz AT tmsfg.thueringen.de]
> *Gesendet:* Freitag, 10. Februar 2012 11:11
> *An:* uschluet AT muenster.de
> *Cc:* TMSFG Brockhausen, Dr. Paul (BMB)
> *Betreff:* AW: An die Unterzeichner der "Dresdner Erklärung zur
> Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen
> Vorschriften"
>
> Sehr geehrter Herr Schlüter,
>
> Herr Dr. Brockhausen bedankt sich für Ihre sehr tiefgründigen und
> kompetenten Ausführungen, die wir nahezu vollständig teilen und bei
> unserer weiteren Arbeit berücksichtigen.
>
> Was Ihre Darlegungen zu Bebauungsplänen und der Barrierefreiheit von
> Ein- bzw. Mehrfamilienhäusern anbelangt, vertreten wir den Ansatz,
> dass jedes zukünftig zu bauende Wohngebäude Grundanforderungen der
> Barrierefreiheit erfüllen sollte. Unser Ziel ist es, dieses Anliegen
> zumindest bei der zukünftigen Ausrichtung der Wohnraumförderung in den
> entsprechenden Förderrichtlinien des Landes Thüringen auch gegen
> Widerstände zu verankern. Ob uns dies gelingt, wird sich demnächst
> zeigen, wenn die Wohnraumförderung des Landes neu strukturiert wird.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Im Auftrag
>
> /Markus Lorenz/
>
> /Referent des Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen
> mit Behinderungen/
>
> c/o
>
> Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
>
> Werner-Seelenbinder-Str. 6
>
> D-99096 Erfurt
>
> Tel. /Fax: +49-(0)361-3798- 762 / -826
>
> Internet: www.thueringen.de/de/bb <http://www.thueringen.de/de/bb>
>
> **
>
> *Von:* Miles-Paul, Ottmar (msagd) [mailto:Ottmar.Miles-Paul AT msagd.rlp.de]
> *Gesendet:* Freitag, 10. Februar 2012 11:14
> *An:* Ulrich Schlueter
> *Betreff:* AW: An die Unterzeichner der "Dresdner Erklärung zur
> Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen
> Vorschriften"
>
> Sehr geehrter Herr Schlüter,
>
> vielen Dank für die Anregungen. Ich werde dies für die weiteren
> Entwicklungen in Rheinland-Pfalz im Blick behalten.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ottmar Miles-Paul
>
> *Ottmar Miles-Paul*
> Landesbeauftragter für die Belange
> behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
> MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT,
> UND DEMOGRAFIE RHEINLAND-PFALZ
>
> Bauhofstraße 9
> 55116 Mainz
> Telefon 06131 16-5342
> Telefax 06131 1617-5342
> Ottmar.Miles-Paul AT msagd.rlp.de
> www.lb.rlp.de
>
> Twitter: @Miles_Paul
>
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E-Mail an den Vorstand des VBD - Verband der Bausachverständigen.doc
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Antwort_Ministerium_für_Wirtschaft-Energie-Wohnen-Verkehr_NRW.doc
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Antwort von Dr. Eduard Kindereit - Vorstand VBD.doc
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Auszüge aus der Immobilienwertermittlungsverordnung und Berücksichtigung von Barrierefreieheit.doc
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Mietspiegel_und_Barrierefreiheit.doc
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- [Ag-barrierefreiheit] Fwd: Seniorenpolitik: Dresdner Erklärung zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften, Jasenka Wrede, 12.03.2012
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